…wurden. C) Rechtliche Würdigung: 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände einen im Spruch anders lautenden…
…USA). III) Rechtliche Würdigung: Im zu beurteilenden Fall war die USA somit zur Besteuerung der Einkünfte, die der Bf in den Jahren 2007 – 2009 für seine auf dem Gebiet der USA erbrachten nichtselbständigen Leistungen erhielt, grundsätzlich berechtigt, selbst wenn dieser im betreffenden Zeitraum (nur oder…
…2014 sei er nach I entsendet. Auch hier begleite ihn seine Ehegattin. Rechtliche Würdigung: Wie bereits dargelegt, verfüge der Bf seit Beginn seiner Entsendung über einen Wohnsitz in Saudi-Arabien. Seine Ehegattin sei im Jahr 2011 nach Saudi-Arabien umgezogen. In Österreich besitze er zwar…
…Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. D) Rechtliche Würdigung Im gegenständlichen Fall unterliegt die Beschwerdeführerin (Kindesmutter) aufgrund ihrer Beschäftigung in Österreich den österreichischen Rechtsvorschriften (Art…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im vorliegenden Fall keine Rechtsfrage zu lösen war, sondern die Sachverhaltsermittlung entscheidungswesen tlich war und sich die rechtliche Würdigung unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergibt…
…Daten im Programm Bauprofi 3000 vorgefunden. Das seitens des Landesgerichtes angeforderte Gutachten des Sachverständigen Mag. Dr. X bestätigt das Vorliegen von Schwarzgeldauszahlungen als Teil der Lohnzahlung bei der Firma A P GmbH. Dem Beschwerdeführer wurden diese Aussagen zur Kenntnis- und Stellungnahme übermittelt. B) Rechtliche Würdigung…
…ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (vgl. VwGH 11.9.2014, Ra 2014/16/0009). Die rechtliche Würdigung erfolgte im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Nur die Einzelfallgerechtigkeit berührende Wertungsfragen sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. VwGH 23.9.2014…
…der Bf sei daher im gesamten Jahr 2011 in Österreich ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Für die Dauer seiner Entsendung sei in Österreich eine Lohnverrechnung durchgeführt und Lohnsteuer einbehalten worden. Laut dem von D GmbH übermittelten Lohnzettel hätten die US-Einkünfte demnach € 178.454…
…könnte daher als Zufluss an die Bf. im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 anzusehen sein, welchem kein von der ehemaligen WGKK übermittelter Lohnzettel entspreche. Das Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf antwortete am 30. Juli 2020 auf den Beschluss des…
…mit -7.907,00 € (=7.907,00 € Gutschrift) festsetzte (BFG-Akt Bl. 22 f.). Dabei wurden die Inlandseinkünfte (Kennzahl 245 eines im März 2020 übermittelten Lohnzettels; BFG-Akt Bl. 80 f.) mit 152.105,08 € abzüglich 13.200,00 € Werbungskosten (für…
…Verweis auf zahlreiche VwGH-Entscheidungen). Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes (aller relevanter Tatsachen, Sachverhaltselemente) hat hier nur hinsichtlich der zusätzlichen Wiederaufnahms-Voraussetzung der Entscheidungswesentlichkeit (Eignung, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen) Relevanz. Eine Tatsache ist „neu hervorgekommen“ (nova reperta), wenn sie schon vor Erlassung…
…2015 übermittelt. Beweiswürdigung Dem Sachverhalt liegen die im Zuge der Aktenvorlage übermittelten Bescheide (Wiederaufnahme-, Einkommensteuerbescheid 2007, Beschwerdevorentscheidung) und Veranlagungsdaten der Finanzverwaltung zu Grunde und dieser ist unstrittig. Das Datum der Lohnzettelübermittlung konnte durch eine Abfrage in der Systemdatenbank der belangten Behörde ermittelt werden. Rechtliche Beurteilung…
…auch tatsächlich der Wirklichkeit entsprechen. Oben genanntes Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis wurde auch in Einklang mit diesen Sachverhaltsfeststellungen rechtskräftig erlassen. Der Arbeitgeber hat im Verlauf seines Strafverfahrens jedenfalls zugegeben, dass Löhne tatsächlich „schwarz“ ausbezahlt wurden. C) Rechtliche Würdigung: Einkommensteuer 2014 und 2015: Gemäß …
…Entgelt-Fonds. Zwischenzeitlich erfolgte die Vorlage eines korrigierten Lohnzettels an das Finanzamt. In diesem sind die vom Bf. bei seinem o. a. Arbeitgeber erzielten steuerpflichtige Bezüge iHv Euro 8.388,40 verzeichnet. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und ist unbestritten. Rechtliche Würdigung: §…
…gibt. Dem Bf. ist hinsichtlich seiner Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführer im Jahr 2018 nichts zugeflossen. Den Beträgen in dem seitens HerrnA als Arbeitgeber betreffend den Bf. übermittelten Lohnzettel für 2018 liegt nichts zugrunde; alle Beträge in diesem Lohnzettel sind fiktiv. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 25 Abs…
…nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist. 4. rechtliche Würdigung: Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Berufung bzw. Beschwerde zugänglich sind. Werden – wie im gegenständlichen Fall – beide Bescheide mit Berufung bzw. Beschwerde angefochten, ist…
…nämlich von der sich im Jahr 2011 in Liquidation befindlichen A- GmbH. Angeforderte Unterlagen, aus welchen der definitive Zahlungs- bzw. Überweisungsgrund für diesen Betrag nachvollziehbar ersichtlich ist, wurden jedoch nicht beigebracht, weswegen der laut übermitteltem Lohnzettel erfolgte Zufluss nicht in Frage zu stellen ist. 3…
…Arbeitnehmerveranlagung wurde der Bf. auf Basis der übermittelten Lohnzettel mit den angefochtenen Bescheiden vom 17. Jänner 2018 zur Einkommensteuer für 2014 und 2015 veranlagt und die Abgabe im Betrag von € 1.378,00 (2014) und € 3.617,00 (2015) festgesetzt. Dabei gelangten Werbungskosten…
…laut übermitteltem Lohnzettel lukrierten Einnahmen in Höhe von 177,00 € aufgefallen, woraus ersichtlich sei , dass hinter der Berichtigung keine unrichtige rechtliche Beurteilung, sondern jedenfalls ein anders gelagerter Fehler der Abgabenbehörde gestanden habe müssen. Das gegenständliche Unterlassen einer gebotenen Eintragung (der Kennung "P" im betreffenden…
…nicht ausbezahlten Lohn keine Lohnsteuer einbehalten werden kann. Die Daten über das Konkursverfahren der MgmbH stammen aus der Ediktsdatei / Insolvenzdatei. Die Daten über den Bezug von Arbeitslosengeld stammen aus der Mitteilung des Arbeitsmarktservice Österreich, welche auch im angefochtenen Bescheid angegeben waren. Rechtliche Würdigung: § 25 Abs…