…Der Empfänger sei zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass auch aus diesem Grund die nachträgliche Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe. Außerdem verwies die Beschwerdeführerin auf die Äußerung eines Vertreters der Europäischen Kommission in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH am 1. Dezember 2011 in der Rechtssache…
…Der Empfänger sei zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass auch aus diesem Grund die nachträgliche Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe. Außerdem verwies die Beschwerdeführerin auf die Äußerung eines Vertreters der Europäischen Kommission in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH am 1. Dezember 2011 in der Rechtssache…
…der Hangbefestigung aufzukommen. Im ersten Fall hätte die Allgemeinheit vorerst die gesamten Kosten zu tragen gehabt. Im zweiten Fall würde eine Zwangsläufigkeit der Aufwendungen aus rechtlichen Gründen vorliegen und diese daher als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. In beiden Fällen wäre die Bf. steuerlich besser gestellt…
…35/2012, treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft und gelten für Vorschussleistungen auf Grund der Beantragung von im § 23 Abs. 1 genannten Leistungen nach dem 31. Dezember 2012. Rechtliche Beurteilung Zuständigkeit / § 300 BAO: Durch einen Beschluss gem § 300 Abs 1 lit b BAO verliert…
…Jänner 2013 in Kraft und gelten für Vorschussleistungen auf Grund der Beantragung von im § 23 Abs. 1 genannten Leistungen nach dem 31. Dezember 2012. Rechtliche Beurteilung Bislang steuerfrei behandelte Pensionsvorschüsse Durch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses des BFG tritt die Rechtssache in die Lage zurück…
…entgegenstehe (Beschwerdeentscheidung vom 9.6.2023). Der Beschwerdeführer hat in der verfahrensgegenständlichen Beschwerde nicht dargelegt, dass tatsächliche oder rechtliche Gründe gegen die Annahme einer entschiedenen Sache sprechen. Auch das Finanzamt hat noch nochmaliger Prüfung der Beschwerdeausführungen und der mit dem Beschwerdeschriftsatz vom 11.9.2023…
…Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Belastung beeinträchtigt nach § 34 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2…
…hier vorliegenden Sachverhalt seien die Aufwendungen außergewöhnlich, da für gewöhnlich kein Steuerzahler seine Einkommensteuer doppelt zahlen müsse. Der Bf. konnte sich weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen der Belastung entziehen, was zur sogenannten Zwangsläufigkeit der Belastung geführt habe. Nachdem hier Gelder gegen den Willen…
…hier vorliegenden Sachverhalt seien die Aufwendungen außergewöhnlich, da für gewöhnlich kein Steuerzahler seine Einkommensteuer doppelt zahlen müsse. Der Bf. konnte sich weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen der Belastung entziehen, was zur sogenannten Zwangsläufigkeit der Belastung geführt habe. Nachdem hier Gelder gegen den Willen…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 beeinträchtigt die Belastung wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen…
…gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung berücksichtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs. 2 in…
…Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Und die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Der…
…03.2017, Ra 2016/13/2017). Durch Krankheit verursachte Aufwendungen sind damit außergewöhnlich; sie erwachsen aus tatsächlichen bzw. bei Unterhaltsverpflichtung aus rechtlichen Gründen zwangsläufig. Alle vorstehenden Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 beeinträchtigt die Belastung wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit…
…2014 auch aus dem Grund der mangelnden Nutzbarkeit der Wohnung mangels Fertigstellung der Wohnung faktisch ausgeschlossen ist. Abgesehen davon, dass Herr ***12*** über eine Wohnung in Istanbul verfügt, wie aus dem in der Anlage 6 beigefügten Meldezettel ersichtlich ist. Aus rein rechtlicher Sicht darf noch…
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen." Die gegenständliche Belastung für die Behinderung des Vaters der Bf. hätte für den Vater der Bf. eine außergewöhnliche Belastung dargestellt, wenn er sie selbst getragen hätte. D/2/c) rechtliche Würdigung zum Selbstbehalt: Die…
…Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesfinanzgerichts ist die Zwangsläufigkeit stets nach den Umständen des Einzelfalls (VwGH 30.01.2014, 2010/15/0191), und nicht in wirtschaftlicher…
…erwächst nach § 34 Abs 3 EStG 1988 dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Belastung beeinträchtigt gemäß § 34 Abs 4 EStG 1988 wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2…
…weder von der Bf. behauptet noch aus der Aktenlage erkennbar sind. Die Beschwerde stützt sich ausschließlich auf materiell rechtliche Gründe, das heißt auf das Argument, dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens keinen im Spruch anders lautenden…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 lautet: Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. § 34 Abs. 4 EStG 1988 lautet: Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem…
…erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen nach Abs. 3 leg.cit. zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Belastung beeinträchtigt nach Abs. 4 leg.cit. wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (…