…wies das Zollamt diesen Antrag gemäß § 239 Abs. 1 BAO ab. Dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Ein rückzahlbares Guthaben entstehe erst dann, wenn auf einem. Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteige, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo…
…denen "für jeden Abgabepflichtigen" die Gebarungs(Buchungs)vorgänge zu erfassen sind. Das Abgabenkonto eines Abgabepflichtigen dient der Abbildung seines individuellen gebarungstechnischen Verhältnisses zum Abgabengläubiger. Ein rückzahlbares Guthaben eines Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Abgabenkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller…
…16. Dezember 2015 wurde das Ansuchen unter Verweis auf die zugegangenen Buchungsmitteilungen mit der Begründung abgewiesen, auf dem Abgabenkonto des Bf. bestehe derzeit kein Guthaben. In der von der Insolvenzverwalterin fristgerecht erhobenen, gegen die Abweisung des Rückzahlungsantrages gerichteten Beschwerde brachte diese vor, aus der Insolvenzmasse…
…Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) zu klären (Ritz, BAO6, § 239 Tz 1). Die Abgabenbehörde hat grundsätzlich über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint. Besteht kein rückzahlbares Guthaben, ist der Antrag abzuweisen (Ritz, BAO 6 , § 239 Tz 15 f). Nach § 20 Abs…
…des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 239 BAO entsteht ein rückzahlbares Guthaben eines Abgabepflichtigen für diesen erst dann…
… 215 Abs. 1 bis 3 verbleibendes Guthaben rückzahlbar. Im Zeitpunkt der Einreichung des Rückzahlungsantrages vom 17.9.2014 habe am Abgabenkonto kein im Sinne des § 239 BAO rückzahlbares Guthaben bestanden, weshalb der Antrag zu Recht abgewiesen worden sei. Im Schriftsatz vom 22.12.2014 beantragte…
…daher im Zeitpunkt der Erledigung des Rückzahlungsantrages entgegen der Behauptung des Bf. kein Guthaben mehr am Abgabenkonto des Bf. Da somit ein gemäß § 239 Abs. 1 BAO rückzahlbares Guthaben auf dem Abgabenkonto des Bf. nicht besteht und die Aufrechnung der Pfändungen mit der Nachforderung aus…
…der Rückstand € 85,84 betragen hat. Im maßgeblichen Zeitraum (13.08.2012 bis 08.02.2013) bestand am Abgabenkonto kein rückzahlbares Guthaben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 02.05.2013 wurde die Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 6.319,03 anstatt bis zu diesem Zeitpunkt in…
…sich nur auf jene Guthabensbeträge beziehen, die nach ihrer Verrechnung gemäß § 215 Abs 1 und 2 BAO verbleiben (VwGH 11.01.1980, 2523/79). Die Abgabenbehörde hat grundsätzlich über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint. Besteht kein rückzahlbares Guthaben…
…am 28.09.2020 eingebrachten Rückzahlungsansuchens erfolgte deswegen zu Recht, weil an diesem Tag kein den Betrag von € 45.493,67 übersteigendes rückzahlbares Guthaben auf dessen Abgabenkonto bestand. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…erfolgt unter Bezugnahme auf die Begründung des Abweisungsbescheides sowie der Beschwerdevorentscheidung mit dem Antrag auf Abweisung. Aus dem Kontoausdruck ist auch klar ersichtlich, dass kein Guthaben besteht, das rückzahlbar wäre. Der Saldo beträgt null, da die Zahlung zur Tilgung der selbstberechneten Gebühr zu verrechnen war…
…ob im gegenständlichen Fall eine Verrechenbarkeit von Abgabenforderungen mit der fraglichen Gutschrift aufgrund insolvenzrechtlicher Verrechnungsvorschriften stattfinden hätte dürfen, würde eine Vorfrage für die Entscheidung über das Bestehen eines (rückzahlbaren) Guthabens darstellen (VwGH 21.11.2013, 2011/15/0188 mit Verweis auf VwGH 26.04.1993…
…Beschwerden gegen die Festsetzungsbescheide jeweils die Rückzahlung dieser entrichteten Abgaben beantragte, ist zunächst - wie von der belangten Behörde schon richtig dargestellt - darauf hinzuweisen, dass ein rückzahlbares Guthaben erst entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt…
…Das Guthaben errechnete sich laut Antrag wie folgt: Von der Abgabennachforderung iHv 1.567,21 Euro seien nur 5%(78,36 Euro) zu bezahlen. Die Gutschrift iHv 1.305,43 wirke sich hingegen voll aus weshalb ein rückzahlbares Guthaben iHv 1.227,10 Euro entstanden…
…(vgl. Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3 (2021) § 239 Rz 4) Erst nach Verwendung gem. § 215 Abs. 1 bis 3 BAO verbleibende Guthaben sind auf Antrag oder von Amts wegen rückzahlbar. (Ritz/Koran, BAO7, § 239 Rz 1 u. 2, mit zahlreichen Verweisen auf VwGH…
…des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmung über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 239 BAO entsteht ein rückzahlbares Guthaben eines Abgabepflichtigen für diesen erst dann…
…des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 239 BAO entsteht ein rückzahlbares Guthaben eines abgabepflichtigen für diesen erst dann, wenn…
…239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 239 BAO entsteht ein rückzahlbares Guthaben eines Abgabepflichtigen für diesen erst dann…
…Maßnahme der Abgabengebarung im Abgabenfestsetzungsbescheid nicht aufscheint. Daher hat das BFG dem Bf. im Zuge eines Telefonates am 18.6.2021 bereits wie folgt erläutert: Ein (rückzahlbares) Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (zB Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften…
…Beschwerden gegen die Festsetzungsbescheide jeweils die Rückzahlung dieser entrichteten Abgaben beantragte, ist zunächst - wie von der belangten Behörde schon richtig dargestellt - darauf hinzuweisen, dass ein rückzahlbares Guthaben erst entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt…