…aus dem vorgelegten Fahrtenbuch ersichtlich, ob es sich um private oder berufliche Fahrten handle. Am 16. Juli 2019 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor. Die belangte Behörde verlangt die Abweisung der Beschwerde, da die Werbungskosten nicht zu berücksichtigen seien und begründet wie…
…Fahrt. Die Merkmale eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches, welches berufliche Fahrten nachvollziehbar machen soll, sind somit nicht erfüllt. Die am 09.03.2023 vorgelegte Auflistung wurde vor allem in Hinblick auf private Kilometer und Kilometerstände ergänzt. Bei den Kilometerständen wurde zwischen KFZ Golf und KFZ Mercedes unterschieden…
…ergibt sich auch daraus, dass sie das Dienst-Kfz des Ehegatten nicht für berufliche bzw. betriebliche Fahrten, sondern lediglich für private Fahrten - und somit nur eingeschränkt - nutzen darf. Schließlich spricht auch gegen das Vorliegen der Verwendereigenschaft bei der Bf., dass die Kostentragung für das gegenständliche…
…vorgelegten Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Dass die Bf. selbst den weiteren in den Feststellungen bezeichneten PKW privat und beruflich nutzte, ergibt sich aus den vorgelegten Reisekostenabrechnungen; ebenso der Inhalt der aufgezeichneten Angaben über die einzelnen Fahrten. Dass die Aufzeichnungen mittels eines Computerprogrammes erstellt wurden…
…Aufwendungen für Fahrten zu Ausstellungsbesuchen nicht erbracht. So sind im Besonderen Auslandsreisen grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung (VwGH 18.06.1980, 0591/80). Die Kosten von Auslandsreisen können nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschließlich betrieblich/beruflich veranlasst sind und die Möglichkeit eines privaten Reisezweckes…
…in berufliche und private Kilometer) ersichtlich sein. Damit ein Fahrtenbuch ein tauglicher Nachweis sei, müsse es übersichtlich, inhaltlich korrekt, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Der Reiseweg sei so detailliert zu beschreiben, dass die Fahrtstrecke unter Zuhilfenahme einer Straßenkarte nachvollzogen werden könne. Ein Fahrtenbuch…
…Tätigung weiterer privater Fahrten während des Monats. In Pauschalschätzung werden somit 10 % der Ausgaben als Werbungskosten anerkannt. 10. Parkgebühren sind jedenfalls mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. 11.-13. Rechnungen der MA 6 über Gebühren und Verwaltungsabgaben ohne nähere Zweckbezeichnung sind nicht ausreichend, eine berufliche Veranlassung glaubhaft…
…die größte Wahrscheinlichkeit hat, dass die Mutter ihm ihr Fahrzeug ohne Kostenersatz für berufliche und private Fahrten zur Verfügung gestellt hat. Was die Anzahl der im Zeitraum 24.08.-31.12.2024 mit dem KFZ der Mutter gefahrenen beruflichen KM betrifft, so wird es nach…
…wurde. Darin wurde nochmals auf das bereits übermittelte Fahrtenbuch hingewiesen, aus dem sämtliche berufliche als auch private Fahrten mit Datum, Uhrzeit, KM- und Ortsangabe ersichtlich wären. Die Bf. ersuchte um Anerkennung der gesamten beruflich gefahrenen Kilometer. Hinsichtlich der Kosten für das Arbeitszimmer führte die Bf…
…Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat 39.529,20 Kilometer, in Zusammenhang mit Familienheimfahrten 13.556 Kilometer sowie im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit 4.133 Kilometer und für private Fahrten 1.636 Kilometer mit dem PKW zurückgelegt hat. Daraus resultiert eine Gesamtkilometerleistung in Höhe von 58…
…6). Bei einer für Berufsfahrten und private Fahrten verwendeten Netzkarte für den öffentlichen Verkehr kann ein Teil der Kosten der Karte steuerliche Fahrtkosten darstellen. In gleicher Weise, wie die Anschaffungskosten eines Pkw, der zum Teil für betriebliche (berufliche) zum Teil für private Fahrten eingesetzt wird…
…hierbei auch wiederum eine private Verwendung erfolgt, da in der Regel aus Bequemlichkeit kein Gerätewechsel und keine strenge Trennung in privat und beruflich erfolgt, erscheint der Richterin schlüssig und nachvollziehbar. Durch die Ausführungen in der Revision, wonach im Regelfall bei täglichen Fahrten mit den öffentlichen…
…13/0205: Die Annahme, der Abgabepflichtige habe die Jahresnetzkarte dazu benutzt, um private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie beruflich bedingte Fahrten zu Gerichten und Ämtern durchzuführen, ist das Ergebnis einer auf die Erfahrungen des täglichen Lebens gestützten Beweiswürdigung, die der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle standhält…
…Rennradfahrten genutzt. Da dem Bf. die Problematik des Sachbezuges bei einer etwaigen privaten Nutzung des Firmen-PKW bewusst gewesen sei, habe er stets darauf geachtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Firmen-PKWs ausschließlich für berufliche Fahrten zu nutzen. Es sei seitens der Arbeitgeberin des…
…da die Fahrten zwischen Wohnort und Sitz der ***Bf1*** s.r.o, welche mehr als die Hälfte der gefahrenen Strecke ausmachen würden, nicht als im Interesse der ***Bf1*** s.r.o gesehen werden könnten. Wenn eine inländische natürliche Person über die private und berufliche Verwendung…
…da die Fahrten zwischen Wohnort und Sitz der ***Bf1*** s.r.o, welche mehr als die Hälfte der gefahrenen Strecke ausmachen würden, nicht als im Interesse der ***Bf1*** s.r.o gesehen werden könnten. Wenn eine inländische natürliche Person über die private und berufliche Verwendung…
…mal im Jahr zu sein und dass die Schwester sogar die Post, wohl die private und berufliche, nach Österreich sende. Beruflich würde der Beschwerdeführer zu Kunden im süddeutschen, tiroler und südtiroler Raum sowie nach Wien fahren. Dort stelle er Produkte vor und nehme Bestellungen auf…
…keine beruflich veranlassten Fahrten stattgefunden haben, sehr wohl aber diese Monate nicht für die Berechnung der Privatkilometer anfallen, Auch ist nicht glaubhaft, dass für sämtliche Privatfahrten (seien sie vom Dienstort weg angefallen oder vom Wohnort weg) jederzeit der PKW des Lebensgefährten greifbar war und auch…
…Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist entsprechend dem "Aufteilungsverbot" der gesamte Betrag nicht abzugsfähig" (vgl. zB VwGH 27.11.2001, 98/14/0002; VwGH 24.09.2007, 2006/15/0325). Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als BA…
…einer konkreten Behauptung betreffend die Anzahl der beruflichen und der privaten Fahrten und der Beibringung geeigneter Beweismittel (VwGH 18. 12. 2001, 2001/15/0191). Ein geeignetes Beweismittel dafür könnte zB darin bestehen, dass der Steuerpflichtige ein Fahrtenbuch führt und dies als Beweismittel vorlegt (Büsser in…