…pro Gesellschaft, dass ein Geschäftsführer derartige Haftungen eingeht, noch gibt es Vereinbarungen über umsatz- oder gewinnabhängige Boni, die als Motiv für die persönliche Haftungsübernahme gesehen werden könnten. Die wage Aussage des Bf, es seien Boni beabsichtigt gewesen, hält einer steuerlichen Beurteilung nicht stand, weil er…
…AG abgeschlossen hatte und der Garantievertrag regelmäßig Provisionseinnahmen aus der Haftungsübernahme bringen sollte. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass seit der Umgründung der X. GesmbH in eine Publikumsaktiengesellschaft keine persönliche Haftungen der Aktionäre und handelnden Organe der Aktiengesellschaft gegenüber Lieferanten oder den finanzierenden Banken bestanden…
…Haftungsübernahmen käme (siehe VwGH 22.05.2014, 2010/15/0211). Dieser Rechtsprechung ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass ebenso wie bei privaten Bürgschaften bei gesetzlichen Haftungen ausschlaggebend ist, ob die Aufwendungen einem privat motivierten Willensentschluss entsprungen sind oder auf Handlungen beruhen, die nicht von persönlichen…
…Nr. 1 (beschränkte persönliche Dienstbarkelt zugunsten des Landes Berlin) und jeweils in Abteilung III der nachgenannten Wohnungseigentumsgrundbüchern im ersten Rang einzutragen ist: Wohnungseigentumseinheiten, verzeichnet in den Wohnungseigentumsgrundbüchern von B Blätter …………………………………………
…persönlichen Naheverhältnis stehen (Jakom/Marschner, EStG17 2024, § 4 Rz 331). Entscheidend für die Feststellung der beruflichen Veranlassung ist, aus welchen Motiven die Bürgschaft durch den Geschäftsführer eingegangen wurde. Dabei sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtung von Bedeutung. Der Bf begründet die Haftungsübernahmen…
… Kennen Sie den Kaufvertrag? Wussten Sie von den Gesprächen von Frau Aydin mit der Bank? Wussten Sie von der Haftungsübernahme von Frau Aydin? **** Die Anfrage wurde mit Schriftsatz vom 31.1.2023 dahingehend beantwortet, dass der Zeuge ***47*** zwar seinerzeit als Sachbearbeiter dieser Klientin gearbeitet…
…Die Tätigkeit nach Gewerbeschein, die der UG1 mehrfach in der Niederschrift anspricht, umfasst laut Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt das Gewerbe "Anbieten von Hausbetreuungstätigkeiten als persönliche Dienste an nicht öffentlichen Orten, bestehend aus der Beaufsichtigung des ordnungsgemäßen Zustandes von Liegenschaften, der Pflege von Außenanlagen…
…sowie auf dem Konto der Fa. YY scheinen nach wie vor Beitragsrückstände auf, für die Hr. N. persönlich haftet. Aus diesem Grund sind auch die anhängigen Exekutionsverfahren und die Aufrechnungen (gem. § 71 GSVG auf die Pension von Hr. N.) weiterhin aufrecht. Im Oktober 1996 bestanden…
…und ein Zahlungsplan bestätigt worden. Des Weiteren habe Herr B als Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter der AGmbH die persönliche Haftung der Schulden (veröffentlichte Bilanz der AGmbH vom 31.3.2012 als Anlage 6) übernommen. - Wäre die AGmbH in Konkurs gegangen, wäre über die MGmbH als…
…in Höhe von € 259,34 berücksichtigt wurden. Dieser Bescheid wurde wie folgt begründet: „Die Zahlungen des Pflichtigen in seiner Funktion als Geschäftsführer der X-GmbH auf Grund einer übernommenen persönlichen Blankohaftung in Höhe von € 35.000,00 stellen keine Werbungskosten im Sinne des …
…zur Verfügung gestellt werde, liege kein Unternehmerrisiko vor. Die Übernahme der Haftung seitens der Arbeiter sei zwar vom Beschwerdeführer behauptet, jedoch nicht nachgewiesen worden. Eine Haftungsübernahme sei weder schriftlich vereinbart, noch würden Unterlagen (z.B. Abrechnungen) vorliegen, aus denen diese ersichtlich wäre. Nachdem die Merkmale…
…Aufgrund der letztgenannten Entscheidung sei nunmehr endgültig eine Doppelbesteuerung von erzielten Einkünften eingetreten. Beim Bf. liege persönliche Unbilligkeit vor, da die Steuernachzahlungen anlässlich der Entscheidungen zum Durchgriff fremdfinanziert werden hätten müssen und die Einkommensteuern aus den Dividenden aus 2010 und 2011 nicht für die Tilgung…
…Haftungsübernahmen käme (siehe VwGH 22.05.2014, 2010/15/0211). Dieser Rechtsprechung ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass ebenso wie bei privaten Bürgschaften bei gesetzlichen Haftungen ausschlaggebend ist, ob die Aufwendungen einem privat motivierten Willensentschluss entsprungen sind oder auf Handlungen beruhen, die nicht von persönlichen…
…werden. Dieser Nachweis ist aus Sicht der Prüferin nicht erfolgt. Eine betriebliche Veranlassung für die Übernahme der Schulden der N**** ist für die Prüferin auch nicht erkennbar. Aus Sicht der Prüferin liegt der wahre wirtschaftliche Gehalt der Ausgleichsfinanzierung im persönlichen Bereich des GF Dr. R***…
…wäre nicht der langjährige Geschäftsführer schwer erkrankt, was schließlich zu seinem Tod im Mai 2016 geführt habe. Jahrzehntelang habe das Unternehmen unter seiner Führung stattliche Gewinne erwirtschaftet. Die Haftungsübernahmen seien aus wirtschaftlichen Gründen und nicht "causa societatis" eingegangen worden. Hätte die Bank nicht kurzfristig alle…
…über ATS 11,000.000,00) habe er keine persönlichen Sicherheiten geleistet, dazu wäre er (zu diesem Zeitpunkt) auch gar nicht in der Lage gewesen. - Auf die Frage, was seiner Meinung nach der Grund für die Haftungsübernahme der Bf gegenüber der GmbH gewesen sei: Die…
…für Zwecke des § 34 EStG insofern darauf ankommt, ob sich der Bf der Haftungsübernahme nach dem allgemein anerkannten Urteil billig und gerecht denkender Menschen aus dem mitteleuropäischen Kulturkreis nicht entziehen konnte. Nur wenn die für Österreich maßgebliche Sittenordnung ein solches Verhalten gebietet, liegt eine sittliche…
…hinsichtlich der Angemessenheitsprüfung bleibt festzuhalten, dass gegenüber fremden Dritten eine Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung durch die ((***21*** GmbH)) nicht erfolgt wäre. Die vollständige Haftungsübernahme und Lastenfreistellung ist daher jedenfalls nicht fremdüblich. Ansatz bei der (Bf) (Haftunqsbescheid). Die Beteiligungsverhältnisse der ((***21*** GmbH)) stellen sich wie folgt dar…
…wirkende (= absolute) und dingliche Recht, sich bei Nichterfüllung der damit gesicherten Forderung aus der Sache vorzugsweise zu befriedigen. Der Eigentümer der Pfandsache (Realschuldner) muss nicht notwendigerweise mit dem persönlich haftenden Schuldner ident sein. Es gehört zur Natur des Pfandrechts, dass der (bloße) Pfandschuldner nur…
…Bf. oder seinen Vater ***6*** eingeleitet werde, oder 2. dass die Gläubiger die persönliche Haftung gegenüber den Geschäftsführern der Fa. ***4*** im Zusammenhang mit der Geschäftsführung bzw. dem Konkurs geltend machen würden. Bei den geleisteten Zahlungen habe es sich nicht um Einlagen eines Gesellschafters gehandelt…