…auf § 185 Abs. 8 FinStrG, wonach einem Wiederaufnahmswerber, dessen Antrag abgewiesen wird, pauschal ein Kostenersatz nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG im Ausmaß von 10% der im abgeschlossenen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 vorzuschreiben ist. 2. Zur Beschwerde…
…000,00 und jeweils gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde den Beschuldigten auch ein pauschaler Kostenbeitrag zu den Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 auferlegt, welchen sie zur ungeteilten Hand schulden…
…an Verfahrenskosten sich lediglich als Beitrag zu den Kosten des jeweils gegen den einzelnen schuldig gesprochenen Beschuldigten geführten Finanzstrafverfahrens versteht. Dieser Pauschalbetrag ist daher auch für jeden einzelnen Beschuldigten separat zu bemessen, ohne dass andere Beschuldigte dafür als Solidarschuldner heranzuziehen sind. Wenn neben den pauschalen…
…gefasst: I. Der Antrag des Bestraften A auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens wird als unbegründet ab gewiesen. II. Die vom Wiederaufnahmswerber nach § 185 Abs. 8 FinStrG zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten werden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 500,00 festgesetzt. III. Gegen diese…
…achthundert Euro) verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen festgesetzt. ***Bf*** hat pauschale Verfahrenskosten und allfällige Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden. Die Kosten werden nach…
…33 Abs. 5 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 30.000,00 (in Worten: Euro dreißigtausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Wochen verhängt werden. A hat überdies pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit…
…eine Geldstrafe in Höhe von € 1.800,00 (in Worten: Euro eintausendachthundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Tagen verhängt werden. Auch werden A pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 180,00 gemäß § 185 Abs…
…Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: Euro achtzehntausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von einem Monat verhängt werden. A hat auch pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 (in Worten: Euro dreitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen verhängt werden. A hat pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1…
…Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: Euro achtzehntausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von einem Monat verhängt werden. A hat auch pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 (in Worten: Euro dreitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen verhängt werden. A hat pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1…
…Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: Euro achtzehntausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von einem Monat verhängt werden. A hat auch pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1…
…2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) und gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verhängt werden. A hat pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe…
…Abs. 1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt worden. Überdies wurde dem Beschuldigten aufgetragen, pauschale Verfahrenskosten nach § 185 [Abs. 1 lit. a…
…sechs Wochen verhängt werden. A hat außerdem gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 zu tragen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. …
…A hat gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 90,00 zu tragen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Mit Erkenntnis des…
…den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer Woche verhängt werden. Dr.A hat gemäß § 185 Abs.1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 zu tragen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 2.000,00 [in Worten: Euro zweitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von neun Tagen verhängt werden. A hat pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer Woche verhängt werden. Überdies hat Dr.A pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit…
…gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG auszusprechende Geldstrafe wird mit € 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe wird mit zwei Wochen bemessen. Zusätzlich werden A pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit…