…zur Ankunft in der Wohnung umfasse. Es sei immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels bzw. von „Park and Ride“ auszugehen. Bei gleitender Arbeitszeit sei die Wegzeit unter optimaler Anpassung an die Ankunfts- und Abfahrtszeiten des Verkehrsmittels zu berechnen. Die Zumutbarkeitsgrenze sei bei drei…
…bei der Prüfung, ob bei optimaler Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") der Arbeitsweg in einer bestimmten Zeit zu bewältigen ist, nicht von Bedeutung, ob tatsächlich auf dem Arbeitsweg ein Park and Ride Parkplatz zur Verfügung steht oder nicht. Diese Prüfung hat…
…Schlussfolgerung des Finanzamtes, auch wenn die Fahrzeit mit dem KFZ somit rein rechnerisch nicht "überwiegend an einzelnen Arbeitstagen" drei Mal kürzer als jene mit dem öffentlichen Verkehrsmittel unter Anwendung von "Park and Ride" für die tägliche einfache Heimfahrtwegstrecke zur Wohnung "B" betragen hat, eine schlüssig…
…www.google.at/maps). Es ergebe sich daher eine maximal zumutbare Wegzeit von 108 Minuten (60 + 48). Bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liege der Arbeitsbeginn bei 07…
…Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (z.B. Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gelte auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger werde. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen (zB Gleitzeit) bestünden…
…zumal der Bf. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten), und gewährte…
…Zeitaufzeichnungen angefordert hatte, wurden abändernde Beschwerdvorentscheidungen erlassen. Seitens des Finanzamtes wurde darin begründend ausgeführt, anhand der Überprüfung der Fahrpläne via www.vmobil.at und unter Einbeziehung von "Park and Ride" habe sich ergeben, dass lediglich zu den Frühschichten, nicht zu den Nachmittagsschichten, die Benützung eines…
…der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 24.04.2014, 2010/15/0156 ausgeführt hat, ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Das Gesetz stellt demnach nicht auf die tatsächliche Benützung eines bestimmten Verkehrsmittels ab. Da es nicht darauf ankommt…
…zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels , Wartezeiten etc. Stehen verschiedene Verkehrsmittel zur Verfügung, dann ist von der Benützung des schnellsten Verkehrsmittels auszugehen, darüber hinaus ist eine optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualbeförderungsmittel (zB "Park and Ride“) zu unterstellen (vgl. Doralt, EStG 13 , Rz 108 zu § 16). …
…Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch…
…Da es nicht darauf ankommt, welches Verkehrsmittel ein Arbeitnehmer tatsächlich für seinen Arbeitsweg verwendet, kann auch die optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") nicht davon abhängig sein, dass ein Arbeitnehmer über ein auf ihn zugelassenes Kraftfahrzeug verfügt. Anderenfalls käme es bei gleicher…
…Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Personenzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird (vgl…
…zur Verfügung, ist bei der Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (z.B. Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zur "Park and Ride-Variante", VwGH, 28.10.2008, 2006…
…Da der Bf. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei, könne das beantragte Pendlerpauschale nicht berücksichtigt werden. Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen…
…Verkehrsmittel zur Verfügung, sei bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benutzung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gelte auch, wenn dadurch…
…Gehwege bei ansonsten aber gegebener Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz weniger als die Hälfte der Gesamtwegstrecke beträgt. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel auszugehen und eine optimale Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen ("park and ride"; VwGH 24.9.08…
…Gehwege bei ansonsten aber gegebener Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz weniger als die Hälfte der Gesamtwegstrecke beträgt. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel auszugehen und eine optimale Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen ("park and ride"; VwGH 24.9.08…
…Es ist jedoch eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen: | ***A*** - BahnhofYbbs (PKW) | 20 min | Ybbs - Wien Westbahnhof (REX) | 80 min | Westbahnhof - Schottengasse (U) | 15 min | Umsteigen etc. | 10 min |…
…Gehwege bei ansonsten aber gegebener Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz weniger als die Hälfte der Gesamtwegstrecke beträgt. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel auszugehen und eine optimale Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen ("park and ride"; VwGH 24.9.08…
…Gehwege bei ansonsten aber gegebener Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz weniger als die Hälfte der Gesamtwegstrecke beträgt. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel auszugehen und eine optimale Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen ("park and ride"; VwGH 24.9.08…