…Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf.) beantragte nach vorzeitiger Entlassung seines Sohnes aus dem Zivildienst Familienbeihilfe ab 02/2022 bis…
…hinzukommt. Gemäß § 11 Abs. 2 ZDG gilt der Monatserste als Beginn der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes, wenn der Dienstantritt erst nach dem Monatsersten zu erfolgen hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen VwGH 21.9.2006, 2004/15/0103,und VwGH 28.5.2008, 2007…
…die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. l gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, […] Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…dass [Sohn1] in der Zeit von Anfang September 2016 bis Ende Mai 2017 und [Sohn2] mit 1. Oktober 2017 beginnend den Zivildienst geleistet hätten, weshalb für die jeweils von der Rückforderung betroffenen Monate kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Mit Bescheid gleichen Datums wurde der Antrag…
…Das sind drei Studiensemester. Im Zeitraum August 2016 bis April 2017 absolvierte Ihr Sohn seinen ordentlichen Zivildienst und war zu diesem Zweck im Wintersemester 2016/17 und Sommersemester 2017 beurlaubt. Seit dem Wintersemester 2017/18 betreibt Ihr Sohn A nun laut Ihren Angaben das Bachelorstudium…
…jene Kinder keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. l gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, h) für volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 25 Lebensjahr…
…mit dem meinem Berufungsvorbringen Rechnung getragen wird. Der Sohn der Beschwerdeführerin absolvierte in der Zeit vom 1.3.2012 bis 30.11.2012 den ordentlichen Zivildienst. Ab 1.12.2012 war er bei der XX in der Kinderbetreuung tätig. Aus den vorgelegten Bestätigungen geht hervor…
…beginnen, ohne diese Absicht - aus welchen Gründen immer - in die Tat umzusetzen, nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe erfülle. Der frühestmögliche Zeitpunkt nach Absolvierung des Zivildienstes sei jener, in dem das Kind die Möglichkeit habe, mit der Ausbildung zu beginnen oder diese fortzusetzen…
…27.4.2012 ebenfalls erfolgreich ab. Die Reifeprüfung im Juni 2012 bestand er jedoch nicht. Im Anschluss an den Antritt zur Reifeprüfung im Juni 2012 leistete D von 1.7.2012 bis 31.3.2013 den ordentlichen Zivildienst. Ursprünglich plante D, zum Herbsttermin 2012 bzw…
…hat erwogen: 1. Sachverhalt Der am ***GebDat*** geborene Sohn des Bf., ***K.***, leistete nach der Beendigung der Schulausbildung den ordentlichen Zivildienst und begann im Wintersemester 2019/20 das Bachelorstudium Schauspiel an der ***Uni1*** (Zulassung am 11. September 2019). Am 23. Oktober 2023 wurde die Bachelorarbeit…
…abzulegen. Die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes stellt keine Berufsausbildung dar und schließt eine Ausbildungszeit aus. a) Da das Kind A2, geb. 1990, in der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis 30. September 2010 den ordentlichen Zivildienst geleistet hat und trotz Ersuchschreiben um Ergänzung kein…
…Beschwerdeführerin am Aufnahmeverfahren an der Fachhochschule ***Ort1*** teil. Ab dem am 1. Oktober 2019 beginnenden Wintersemester 2019/20 war der Sohn der Beschwerdeführerin als ordentlicher Studierender des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs Verfahrenstechnische Produktion inskribiert. Der Einstieg in das 1. Semester dieses Studiengangs ist nur im Wintersemester möglich…
…dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, …. Erwägungen Grundsätzlich wird auf die Begründung des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung hingewiesen. Die dortige Begründung ist ausdrücklich auch Teil der Begründung dieses Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin gilt als Anspruchsvoraussetzung für…
…2018 bis 7. Juli 2018 leistete ***7*** ***2*** seinen ordentlichen Präsenzdienst. Die Ableistung des Präsenzdienstes als solche ist nach Lehre und Rechtsprechung keine Berufsausbildung i. S. d. FLAG 1967 (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2. A. 2020 § 2 Rz 45 "Präsenz(Zivil)dienst"; VwGH…
…jene Kinder keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. l gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, h) für volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 25 Lebensjahr…
…Studienabschnitts hat er in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. Juni 2011 den ordentlichen Zivildienst geleistet. Auf Grund einer Mitteilung des Finanzamtes, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats September 2014 weggefallen sei, stellte die Beschwerdeführerin im Oktober 2014 den Antrag…
…Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl…
…nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gelte als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Familienbeihilfenanspruch bestehe nur dann, wenn die…