…15/0155), und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (VwGH 16. 12. 2014, 2013/16/0168, und 29. 11. 2001, 2001/16/0296; vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, aaO, § 10 BewG, Rz 19). Neben der Beschaffenheit, die den gemeinen Wert eines Wirtschaftsgutes bestimmt, sind auch alle…
…der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind zwar alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist eine objektive Größe (VwGH 30. 1. 1969, 1788/67; 18. 2…
…1 sei nach dem Tauschvorgang (ideelles Miteigentum zweier Miteigentümer) nicht weniger wert als vor dem Tauschvorgang (ideelles Miteigentum dreier Miteigentümer). Auch wenn die Tauschpartner keine Aufzahlung vereinbart hätten, sei die Grunderwerbsteuer vom objektiv ermittelten Wert der hingegebenen Liegenschaftsanteile zu berechnen. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag zieht…
…des gemeinen Wertes zu beachten ist, dass sich dabei ein objektiver, möglichst allgemein gültiger Wert ergibt vgl. Twaroch, Wittmann, Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 10 Rz 17 sowie VwGH 17.10.2017, Ro 2015/15/0031, darin: „Das Bewertungsgesetz will nicht einen subjektiven Wert für den…
…des gemeinen Wertes zu beachten ist, dass sich dabei ein objektiver, möglichst allgemein gültiger Wert ergibt vgl. Twaroch, Wittmann, Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 10 Rz 17 sowie VwGH 17.10.2017, Ro 2015/15/0031, darin: „Das Bewertungsgesetz will nicht einen subjektiven Wert für den…
…rechtlich Gründe entgegenstehen. Bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern ist nicht auf deren Erwerb durch einen fiktiven Käufer, sondern auf den Wert innerhalb des Gesamtpreises abzustellen. Wertermittlung: der Teilwert ist ein objektiver Wert bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind, persönliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Er beruht…
…rechtlich Gründe entgegenstehen. Bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern ist nicht auf deren Erwerb durch einen fiktiven Käufer, sondern auf den Wert innerhalb des Gesamtpreises abzustellen. Wertermittlung: der Teilwert ist ein objektiver Wert bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind, persönliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Er beruht…
…15/0155), und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (VwGH 16. 12. 2014, 2013/16/0168, und 29. 11. 2001, 2001/16/0296; vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, aaO, § 10 BewG, Rz 19). Neben der Beschaffenheit, die den gemeinen Wert eines Wirtschaftsgutes bestimmt, sind auch alle…
…der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind zwar alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist eine objektive Größe (VwGH 30. 1. 1969, 1788/67; 18. 2…
…belangte Behörde ebenfalls Stellung: "Herrn Klinger ist grundsätzlich zuzustimmen, dass für die Ermittlung des Einlagewertes ab dem Jahr 2007 der Teilwert heranzuziehen ist. Allerdings ist der Teilwert ein objektiver Wert, der nicht von der persönlichen Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern von der allgemeinen Verkehrsauffassung bestimmt wird…
…der Forderung. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (VwGH 23.11.1987, 87/15/0060). Besteht für eine uneinbringliche Forderung teilweise eine Sicherheit, hat die…
…Der gemeine Wert ist gleich dem Preis, der zu erzielen wäre, d.h., es kommt nicht darauf an, ob das Wirtschaftsgut tatsächlich veräußert wurde, oder welcher Preis im Falle einer Veräußerung tatsächlich erzielt worden ist, sondern es ist objektiv festzustellen, welcher Wert dem zu bewertenden…
…Der gemeine Wert ist gleich dem Preis, der zu erzielen wäre, d.h., es kommt nicht darauf an, ob das Wirtschaftsgut tatsächlich veräußert wurde, oder welcher Preis im Falle einer Veräußerung tatsächlich erzielt worden ist, sondern es ist objektiv festzustellen, welcher Wert dem zu bewertenden…
…Der gemeine Wert ist gleich dem Preis, der zu erzielen wäre, d.h., es kommt nicht darauf an, ob das Wirtschaftsgut tatsächlich veräußert wurde, oder welcher Preis im Falle einer Veräußerung tatsächlich erzielt worden ist, sondern es ist objektiv festzustellen, welcher Wert dem zu bewertenden…
…Der gemeine Wert ist gleich dem Preis, der zu erzielen wäre, d.h., es kommt nicht darauf an, ob das Wirtschaftsgut tatsächlich veräußert wurde, oder welcher Preis im Falle einer Veräußerung tatsächlich erzielt worden ist, sondern es ist objektiv festzustellen, welcher Wert dem zu bewertenden…
…ob und unter welchen Voraussetzungen deren Verkauf vor Ablauf aus aufsichtsrechtlichen Gründen zulässig wäre. Für den Erwerber des ganzen Betriebs ergibt sich der Wert aus den objektiven Eigenschaften der erworbenen Wirtschaftsgüter. Und eine dieser Eigenschaften ist die Überverzinslichkeit der erworbenen Papiere in Relation zum Marktzinsniveau…
…die Überlegungen nachvollziehen könne und die Schätzung des Bundesfinanzgerichtes akzeptiere. Dies auch deshalb, weil als objektiver Wert des Strombezugsrechtes von Tesla exakt dieser Betrag bei Modellen verrechnet werde, bei denen das Strombezugsrecht zukaufbar gewesen sei. Die Beschwerde des Bf sei exemplarisch für mehrere seiner Klienten…
…Der Sinn des § 10 Bewertungsgesetz geht wohl dahin, dass ein objektiver Wert zu ermitteln ist, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen ist. Auch unter dem Gesichtspunkt des dem Schenkungssteuergesetz zu Grunde liegenden Bereicherungsgrundsatzes ist nach unserer Auffassung die anfallende Kapitalertragsteuer in Abzug zu bringen." In…
…Praxis vorkommen, dass der Käufer bereit ist , aufgrund von - in der Sphäre des Käufers gelegenen subjektiven Umständen -einen höheren - über dem objektiven Wert einer Liegenschaft -liegenden Kaufpreis zu zahlen. Ein Mehrpreis kann vor allem wegen eins harten wirtschaftlichen Wettbewerbsumfeldes für einen Standort gezahlt werden, weil…
…sind die Werte des Grund und Bodens und des Gebäudes zu schätzen: Laut Immobilienpreisspiegel der WKO betrug der durchschnittliche Quadratmeterpreis 2019 für Grund und Boden Betriebsansiedlung mit sehr gutem Nutzwert 63,25 € pro Quadratmeter. Somit ergibt sich ein objektiver Wert für den Grundanteil iHv…