…geringem Ausmaß erzielt worden. Der bloße Erwerb der Liegenschaft stelle keine ausreichende Vorbereitungshandlung dar, solange keine verbindlichen Verträge oder sonstigen objektiv nach außen erkennbaren Maßnahmen für eine beabsichtigte steuerpflichtige Nutzung oder Veräußerung der Liegenschaft vorlägen. Zur Replik aufgefordert, führte die Bf. mit Schreiben vom 23…
…Vorlage von Parteienerklärungen besteht, die eine Beschwerde im Sinne des Art 130 Abs. 1 B-VG darstellen. Ein Anbringen, das nach seinem objektiven Erklärungsgehalt eindeutig keine Bescheidbeschwerde darstellt, ist vom Verwaltungsgericht daher überhaupt nicht in Behandlung zu nehmen. Bei derartigen Anbringen, die nicht auf die…
…Partei auch dann nicht, wenn sie innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist des Zurückweisungsbescheides erfolgen. Da das vorgelegte Anbringen und die gesetzte Handlung nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt eindeutig nicht als offenbarter Parteiwille auf Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid nach außen in Erscheinung getreten sind, war kein Beschwerdeverfahren durchzuführen…
…zum Zwecke der Herabsetzung der Strafe, sogleich erkennen könne. Da der Einspruch vom 27.12.2012 nach seinem objektiven Erklärungsgehalt eindeutig bloß gegen das Ausmaß der Strafe gerichtet war, blieb die Strafverfügung vom 26.11.2013 weiterhin in Kraft und ist der unangefochtene Schuldspruch in…
…28. September 2016 erlassenen Einkommensteuerbescheiden nicht einverstanden ist und deren Abänderung oder Beseitigung aus dem Rechtsbestand begehrt. … Da das Anbringen nach seinem objektiven Erklärungsgehalt eindeutig nicht als offenbarter Parteiwille auf Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide vom 28. September 2016 nach außen in Erscheinung getreten ist…
…Bescheid war daher ausschließlich die Bf. befugt. Die verfahrensgegenständliche Beschwerde ist in „Wir-Form" gehalten und nicht für die Bf. gefertigt. Aus dem objektiven Erklärungsgehalt der Beschwerde ergibt sich, dass diese der W.S. zuzurechnen und von dieser nicht für die bzw. namens der Bf…
…eine erteilte Vollmacht, ist in "Ich-Form" gehalten und von Herrn STEUERBERATER gefertigt. Aus dem objektiven Erklärungsgehalt der Berufung ergibt sich zweifellos, dass diese Herrn STEUERBERATER zuzurechnen ist. Der Bf beruft sich in diesem Zusammenhang auf das VwGH-Erkenntnis vom 16.12.2010, 2009/16…
…eine erteilte Vollmacht, ist in "Ich-Form" gehalten und von Herrn M gefertigt. Aus dem objektiven Erklärungsgehalt der Berufung ergibt sich zweifellos, dass diese Herrn M zuzurechnen ist. Der Bf beruft sich in diesem Zusammenhang auf das VwGH-Erkenntnis vom 16.12.2010, 2009/16…
…eine erteilte Vollmacht, ist in "Ich-Form" gehalten und von Herrn MS gefertigt. Aus dem objektiven Erklärungsgehalt der Berufung ergibt sich zweifellos, dass diese Herrn MS zuzurechnen ist. Der Bf beruft sich in diesem Zusammenhang auf das VwGH-Erkenntnis vom 16.12.2010, 2009/16…
…nämlich die idente Haftungssache betreffend den identen Geschäftsführer als Haftenden und betrifft dieselben uneinbringlichen Abgaben der GmbH. Der Spruch der Beschwerdevorentscheidung lautet: "Der Beschwerde wird stattgegeben. Der Haftungsbescheid wird aufgehoben." Am objektiven Erklärungsgehalt des Spruches der rechtskräftigen Beschwerdevorentscheidung bestehen kein Zweifel, sodass davon auszugehen ist…
…Der Spruch dieser Beschwerdevorentscheidung enthält einen - wie zuvor festgestellt - zweifelsfreien Inhalt: Es wurde nach dem objektiven Erklärungsgehalt mit der Beschwerdevorentscheidung nur die Beschwerde vom 04.07.2014 den Sachbescheid betreffend erledigt. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung haben jeweils für sich…
…eines Abgabepflichtigen kann man auch nicht zweifeln. Der Tatsache alleine, dass jemand bei der Abgabenbehörde keine Steuererklärungen einreicht, ist nicht der objektive Erklärungsgehalt beizumessen, dass der Steuerpflichtige damit zum Ausdruck bringen wollte, dass er etwa nicht verpflichtet gewesen wäre, solches zu tun (BFG 10.3…
…Umstand allein angesichts des (laut Erklärung der Kindesmutter) offenbar zwischen ihr und dem Bf. bestehenden einvernehmlichen Verhältnisses („kein Streitfall“) und dem Charakter der Zahlungen kein eigener, den objektiven Erklärungsgehalt schon alleine deswegen in Frage stellender Stellenwert zukommt (vgl. VwGH 21.10.2015, 2012/13/0089)…
…Es wurde nach objektiven Erklärungsgehalt mit der BVE eindeutig nur über die Beschwerde vom 20.04.2015 gegen die Sachbescheide abgesprochen. Diese objektiv erklärte Willensäußerung der Behörde – nur über die Beschwerde gegen die Sachbescheide zu entscheiden - kann nicht mittels Bescheidauslegung auf einen anderen Spruchinhalt umgeändert…
…eines Abgabepflichtigen kann man auch nicht zweifeln. Auch wäre der Tatsache, dass jemand bei der Abgabenbehörde keine Steuererklärungen einreicht, wohl nicht der objektive Erklärungsgehalt beizumessen, dass der Steuerpflichtige damit zum Ausdruck bringen wollte, dass er etwa nicht verpflichtet gewesen wäre, solches zu tun. Da somit…
…vom Vater (= V) des Bescheidadressaten (= A1) eingebracht wurde (ohne Bezug auf eine erteilte Vollmacht des Sohnes an den Vater) und die gesetzte Handlung nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt eindeutig nicht als offenbarer Parteiwille auf Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid nach außen in Erscheinung getreten ist…
…A und die B-GmbH bezüglich Punkt II. und Punkt IV. des Beschlusses (nach dem objektiven Erklärungsgehalt der Eingabe jeder für sich hinsichtlich beider Punkte) eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, wobei zusätzlich von beiden Einschreitern beantragt wurde, diesen ihren Revisionen bis zur endgültigen Entscheidung…
…Darlegung (der Verfehlung) selbst kann dabei durchaus auch in konkludenter Form erfolgen, wobei aber der sich einerseits aus dem eigentlichen Wortlaut und andererseits auch aus dem übrigen Sachverhalt ergebende objektive Erklärungsgehalt schon im Hinblick darauf, dass jeder Selbstanzeige auch ein (zumindest vorläufiges) Schuldeingeständnis innewohnt (vgl…
…§ 83 Abs. 1 und 2 BAO) nach dem objektiven, auch in weiteren von diesem für den Bf. eingebrachten Anbringen nicht abgeänderten Erklärungsgehalt der im FinanzOnline-Verfahren erfolgten Eintragung vom 16.11.2012 nicht auch eine Zustellvollmacht umfasst (vgl. dazu UFS 31.8.2012, RV/1286…
…2 bis 5 EStG 1988) Aufforderung eine Abgabenerklärung nicht oder auch nur verspätet abgibt, verwirklicht, indem er damit eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, sofern er dadurch nicht ein anderes Finanzvergehen begeht, grundsätzlich den (objektiven) Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (vgl. z…