…zB VwGH vom 09.11.2004, 99/15/0008), aber nur einen gewöhnlichen (bzw. normalen ) Wohnsitz haben (VwGH vom 17.12.2009, 2009/16/0221; Ritz, BAO6, § 26, Tz 19). - Volljährige Kinder, die keine eigene Wohnung haben, haben einen sog. abgeleiteten Wohnsitz (Ritz, BAO6, § 26…
…der Gemeinschaft ansässige Person im Fall einer natürlichen Person eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat, [...]. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) bedeutet im Zollrecht normaler Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person…
…unmittelbar den Zollkodex betreffenden Bestimmungen des Zollrechts. (2) Im übrigen bedeutet im Zollrecht 1. … ... 8. "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen…
…4 Nr. 2 erster Anstrich ZK auf den normalen Wohnsitz bzw. gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG auf den gewöhnlichen Wohnsitz abzustellen. Es ist nach Aktenlage unstrittig, dass der Bf am 25.1.2012 eine umfangreiche Inventarliste anlässlich eines "Umzugs" nach Österreich angab…
…diesen Wohnsitz zu einem späteren Zeitpunkt zu verlegen maßgeblich (VwGH 16.12.1999, 97/16/0370). Es sind daher die tatsächlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers und seiner Familie im Dezember 2022 maßgebend. Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder…
…Familien- und Wohnsitzverhältnissen führt er aus: "Ich bin verheiratet und meine Frau […] ist auch in Österreich. Sie ist noch ein bisschen beim Arbeitgeber-Hotel beschäftigt, obwohl sie in Pension ist. Sie ist seit 1.1.2012 in Pension. Sie ist noch ganz normal angestellt…
…Nr. 31 UZK ist eine natürliche Person im Zollgebiet der Union ansässig, wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person…
…185 Kalendertagen im Jahr im gemieteten Haus seiner Ehegattin in Lustenau wohnen. Der normale bzw. gewöhnliche Wohnsitz des Beschwerdeführers liege spätestens seit der Eheschließung im Zollgebiet der Gemeinschaft. Dagegen wurde mit Eingabe vom 22. Oktober 2014 der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das…
…der Union ansässige Person, eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen…
…2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jener Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…
…ihren normalen Wohnsitz hat, im Fall einer juristischen Person oder Personenvereinigung jene Person, die in der Gemeinschaft ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz) bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz…
…Vertriebener nach Österreich noch durch andere Handlungen seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union begründet. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Rechtslage: § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG bestimmt: Im übrigen bedeutet im Zollrecht: "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (…
…Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland benützt worden ist. Nach § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG stF BGBl 1994/659 in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung bedeutet im Zollrecht: „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…
…Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland benützt worden ist. Nach § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG stF BGBl 1994/659 in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung bedeutet im Zollrecht: „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…
…vorgelegt. Im Gegensatz dazu gibt es zahlreiche Nachweise, die eine enge persönliche Bindung des Bf nach Wien belegen. Im Hinblick auf die Definition "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" in § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG kommt es aus den angeführten Gründen nicht darauf an…
…oder anderen zollrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union enthaltenen Begriffsbestimmungen gelten auch in den nicht unmittelbar den Zollkodex betreffenden Bestimmungen des Zollrechts." Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG meint der Begriff "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person…
…L 302 vom 19.10.1992, (Zollkodex - ZK) ist eine in der Gemeinschaft ansässige Person im Fall einer natürlichen Person eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat, im Fall einer juristischen Person oder Personenvereinigung eine Person, die in der Gemeinschaft ihren satzungsmäßigen…
…für den Beschwerdefall maßgebenden Fassung bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…
…Familien- und Wohnsitzverhältnissen führt er aus: "Ich bin verheiratet und meine Frau […] ist auch in Österreich. Sie ist noch ein bisschen beim [...] beschäftigt, obwohl sie in Pension ist. Sie ist seit 1.1.2012 in Pension. Sie ist noch ganz normal angestellt und ich…
…ansässig, wenn sie in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 34/2010, bedeutet im Zollrecht „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…