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BFG RV/7200129/2017Formlose vorübergehende Verwendung eines im Straßenverkehr eingesetzten drittländischen Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2019

…zB VwGH vom 09.11.2004, 99/15/0008), aber nur einen gewöhnlichen (bzw. normalen ) Wohnsitz haben (VwGH vom 17.12.2009, 2009/16/0221; Ritz, BAO6, § 26, Tz 19). - Volljährige Kinder, die keine eigene Wohnung haben, haben einen sog. abgeleiteten Wohnsitz (Ritz, BAO6, § 26…

BFG RV/7200116/2014Formlose vorübergehende Verwendung eines im Straßenverkehr eingesetzten drittländischen Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2016

…der Gemeinschaft ansässige Person im Fall einer natürlichen Person eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat, [...]. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) bedeutet im Zollrecht normaler Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person…

BFG RV/1200021/2018Gewöhnlicher Wohnsitz einer Person mit persönlichen und beruflichen Beziehungen im Drittland und persönlichen Beziehungen im Zollgebiet der Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2020

…unmittelbar den Zollkodex betreffenden Bestimmungen des Zollrechts. (2) Im übrigen bedeutet im Zollrecht 1. … ... 8. "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen…

BFG RV/7200179/2015Gewöhnlicher Wohnsitz und widerrechtliche Verwendung eines drittländischen PKWs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2017

…4 Nr. 2 erster Anstrich ZK auf den normalen Wohnsitz bzw. gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG auf den gewöhnlichen Wohnsitz abzustellen. Es ist nach Aktenlage unstrittig, dass der Bf am 25.1.2012 eine umfangreiche Inventarliste anlässlich eines "Umzugs" nach Österreich angab…

BFG RV/7200004/2024Kein gewöhnlicher Wohnsitz im Zollgebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2025

…diesen Wohnsitz zu einem späteren Zeitpunkt zu verlegen maßgeblich (VwGH 16.12.1999, 97/16/0370). Es sind daher die tatsächlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers und seiner Familie im Dezember 2022 maßgebend. Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder…

BFG RV/3200021/2016Vorübergehende Verwendung und gewöhnlicher Wohnsitz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2020

…Familien- und Wohnsitzverhältnissen führt er aus: "Ich bin verheiratet und meine Frau […] ist auch in Österreich. Sie ist noch ein bisschen beim Arbeitgeber-Hotel beschäftigt, obwohl sie in Pension ist. Sie ist seit 1.1.2012 in Pension. Sie ist noch ganz normal angestellt…

BFG RV/1200027/2018Vorschriftswidriges Verbringen eines Beförderungsmittels durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2019

…Nr. 31 UZK ist eine natürliche Person im Zollgebiet der Union ansässig, wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person…

BFG RV/1200035/2014Vorschriftswidriges Verbringen von Beförderungsmitteln durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2018

…185 Kalendertagen im Jahr im gemieteten Haus seiner Ehegattin in Lustenau wohnen. Der normale bzw. gewöhnliche Wohnsitz des Beschwerdeführers liege spätestens seit der Eheschließung im Zollgebiet der Ge­mein­schaft. Dagegen wurde mit Eingabe vom 22. Oktober 2014 der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das…

BFG RV/1200030/2017Entstehen einer Einfuhrzollschuld für ein Beförderungsmittel (Nicht-Unionsware), wenn sich der gewöhnliche Wohnsitz im Zollgebiet der Union befindet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2023

…der Union ansässige Person, eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen…

BFG RV/5200020/2011Widerrechtliche Verwendung eines ausländischen, unverzollten Fahrzeuges
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2015

…2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jener Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…

BFG RV/5200135/2012Zollschuldentstehung durch vorschriftswidrige Verbringung eines Beförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2015

…ihren normalen Wohnsitz hat, im Fall einer juristischen Person oder Personenvereinigung jene Person, die in der Gemeinschaft ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz) bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz…

BFG RV/7200055/2025Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung für Beförderungsmittel durch einen Vertriebenen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2026

…Vertriebener nach Österreich noch durch andere Handlungen seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union begründet. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Rechtslage: § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG bestimmt: Im übrigen bedeutet im Zollrecht: "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (…

BFG RV/5200023/2017"Umständehalber gerechtfertigter Sonderfall" und Übersiedlungsgut iSd ZBefrVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland benützt worden ist. Nach § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG stF BGBl 1994/659 in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung bedeutet im Zollrecht: „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…

BFG RV/5200086/2012Herkunfts-Drittland und Übersiedlungsgut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2015

…Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland benützt worden ist. Nach § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG stF BGBl 1994/659 in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung bedeutet im Zollrecht: „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…

BFG RV/7200049/2019Antrag auf Erstattung von Einfuhrabgaben; Ansässigkeit im Zollgebiet der Europäischen Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2025

…vorgelegt. Im Gegensatz dazu gibt es zahlreiche Nachweise, die eine enge persönliche Bindung des Bf nach Wien belegen. Im Hinblick auf die Definition "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" in § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG kommt es aus den angeführten Gründen nicht darauf an…

BFG RV/7102669/2015Unerwartete und plötzliche Rückberufung eines Managers nach drei Jahren als unschädlich erachtet (DBA-CH)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2023Teil 1/2

…oder anderen zollrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union enthaltenen Begriffsbestimmungen gelten auch in den nicht unmittelbar den Zollkodex betreffenden Bestimmungen des Zollrechts." Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG meint der Begriff "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person…

BFG RV/1200040/2017Keine Zollschuldentstehung bei der Einreise einer außerhalb der Union ansässigen Person mit einem im Drittland zugelassenen unverzollten Beförderungsmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2022

…L 302 vom 19.10.1992, (Zollkodex - ZK) ist eine in der Gemeinschaft ansässige Person im Fall einer natürlichen Person eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat, im Fall einer juristischen Person oder Personenvereinigung eine Person, die in der Gemeinschaft ihren satzungsmäßigen…

BFG RV/1200027/2019Vorschriftswidriges Verbringen eines drittländischen Beförderungsmittels in das Zollgebiet der Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.06.2022

…für den Beschwerdefall maßgebenden Fassung bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…

BFG RV/3200007/2020Vorübergehende Verwendung und Einfuhr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2021

…Familien- und Wohnsitzverhältnissen führt er aus: "Ich bin verheiratet und meine Frau […] ist auch in Österreich. Sie ist noch ein bisschen beim [...] beschäftigt, obwohl sie in Pension ist. Sie ist seit 1.1.2012 in Pension. Sie ist noch ganz normal angestellt und ich…

BFG RV/7200125/2017Verwendung eines außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Kraftfahrzeuges durch eine im Zollgebiet ansässige Person
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2020

…ansässig, wenn sie in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 34/2010, bedeutet im Zollrecht „normaler Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Wohnsitz“ jenen Wohnsitz (…