…weil es sich hierbei nicht um Wirtschaftsgüter mit eingeschränktem Verkehrswert handle, was eine wesentliche Voraussetzung für eine steuerliche Absetzung darstelle. In der dagegen erhobenen Beschwerde wandte sich die steuerliche Vertretung des Bf. gegen die Ablehnung des Liegefahrrades als Behindertenhilfsmittel und brachte dazu mit Schriftsatz vom…
…2011/15/0145, mwN). Eine andere Beurteilung kann allerdings geboten sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (z.B. deren Prothesen, Seh- und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeigneten Beschaffenheit (z.B. Rollstühle, spezielle Elektromobile…
…an keiner Behinderung leiden, benutzt werden kann und somit zahllose Einsatzmöglichkeiten gegeben sind. Die Anschaffung der Applikation Meta Talk DE im Jahre 2016 zum Preis von € 199,99 stellt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ein Wirtschaftsgut dar, welches aufgrund der Verwendbarkeit nur für bestimmte individuelle…
…für kranke bzw. behinderte Personen verwendet werden können. Bei den strittigen Gütern und Aufwendungen handelt es sich um einen handelsüblichen Computer mit Internetzugang sowie die damit zusammenhängenden Internetgebühren. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes können Güter, die sich durch nichts von normalen Gebrauchsgegenständen unterscheiden und die für…
…der Einbau einer normalen Badewanne mit Dusche) seien von den Anschaffungskosten in Abzug gebracht worden. Laut vorgelegten Belegen sei nur ein behindertengerechter Mehraufwand bei der Badewanne zu erkennen. Dazugehörige anteilige Fliesen- und Einbauarbeiten seien berücksichtigt worden. Die übrigen Sanierungsaufwendungen würden unter Aufwendungen für Wohnraumschaffung anerkannt…
…geboten sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (zB deren Prothesen, Seh- und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeigneten Beschaffenheit (zB Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert haben (vgl VwGH 22. Oktober…
…2008 sei eine Luftheizung für das gesamte Haus mit normalen Heizkörpern eingebaut worden. Die Heizung sei unter der Terrasse errichtet worden. Den Zusammenhang der Heizung mit A sehe er in der Bodenheizung im Badezimmer, weil darunter sich Felsen befinden würden. Den behinderungsbedingten Zusammenhang der Terrasse…
…weil er die für die Ausübung der Optionsrechte erforderlichen Geldmittel nicht aufbringen und eine Fremdfinanzierung nicht erlangen habe können. Zu den beantragten außergewöhnlichen Belastungen führte der Beschwerdeführer aus, dass er mit den strittigen Aufwendungen keine neuen Wirtschaftsgüter geschaffen habe, sondern die bestehenden behinderungsgerecht beziehungsweise barrierefrei…
…für ‚normale Gebrauchsgegenstände‘?“, in RdW 2009, 431, verweist, so ist dem entgegenzuhalten, dass diese - sich nicht auf Fitnessgeräte des vorliegenden Typs beziehende - Literaturmeinung in der angeführten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Deckung findet. Bei den vom Bf. erworbenen Fitnessgeräten handelt es sich keinesfalls um Wirtschaftsgüter…
…sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (zB deren Prothesen, Seh- und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeigneten Beschaffenheit (zB Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert haben (vgl VwGH 22.10.1996…
…nicht zum Tragen, wenn ein neu geschaffenes Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Unter diese Ausnahme fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für Behinderte (wie z.B. Rollstühle) keinen…
…in Rede stehenden Aqua-Thermo-Jet um ein Wirtschaftsgut, welches im Zuge des bestehenden Wellness-Trends auch von anderen Personen nachgefragt wird. Es ist keine spezifische, ausschließlich auf die Bedürfnisse der BF abgestimmte Beschaffenheit, welche den alleinigen Einsatz nur für deren individuelle Behinderung ermöglichen würde…
…nicht. Normale Gebrauchsgegenstände, die für jedermann nutzbar sind, sind als solche idR keine "Hilfsmittel", lediglich behindertenspezifische Adaptierungen und Zusatzfunktionen können "Hilfsmittel" darstellen. Solche Hilfsmittel sind im WC z.B. Haltegriffe. Wird ein WC umgebaut, so sind die Mehraufwendungen die durch eine behindertengerechte Ausführung zusätzlich entstehen…
…ausgeführt - verwende. Auch bei einem Behinderten seien die Kosten für die Anschaffung eines Hometrainers allerdings keine außergewöhnliche Belastung, selbst wenn die Benützung dieses Hometrainers auf Anraten eines Arztes erfolge. Der Hometrainer stelle nämlich ein auch für andere Personen nutzbares Wirtschaftsgut dar. Da zahlreiche Personen derartige…
…die Behinderung zwangsläufig entstehen und damit das für den notwendigen Lebensunterhalt verfügbare Einkommen belasten würden. Diese Diskrepanz ergibt sich dadurch, dass außergewöhnliche Belastungen teilweise nach einem objektiven und teilweise nach einem subjektiven Verständnis ausgelegt werden. Nach einem objektiven Verständnis schließt der Erwerb eines normalen Wirtschaftsgutes…
…und teilweise nach einem subjektiven Verständnis ausgelegt werden. Nach einem objektiven Verständnis schließt der Erwerb eines normalen Wirtschaftsgutes eine außergewöhnliche Belastung aus. Nach einem subjektiven Verständnis (von welchem der Bf offenbar ausgeht) reicht es für die Abzugsfähigkeit, wenn sich der Betroffene der Ausgabe nicht entziehen…
…die Behinderung zwangsläufig entstehen und damit das für den notwendigen Lebensunterhalt verfügbare Einkommen belasten würden. Diese Diskrepanz ergibt sich dadurch, dass außergewöhnliche Belastungen teilweise nach einem objektiven und teilweise nach einem subjektiven Verständnis ausgelegt werden. Nach einem objektiven Verständnis schließt der Erwerb eines normalen Wirtschaftsgutes…
…Fällen, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben und nur für bestimmte individuelle oder behinderte Personen verwendet werden können (VwGH 11.1.1980, 513…
…ist in diesem Fall keine normale Gebrauchsanschaffung, wie man eine solche im Alltagsleben kennt, sondern eine Anschaffung mit entsprechender Langzeitwirkung, während in dieser Zeit mitunter nur diverse Verschleißteile zum Austausch gelangen. Für den Beschwerdeführer rückt das Pflegebett aufgrund seiner Behinderung intensiv in den Mittelpunkt und…
…nicht entgegengetreten. Auch den vom Bf vorgelegten Unterlagen ist kein Hinweis zu entnehmen, dass es sich etwa um ein behinderungsspezifisches Produkt handelt. Mit dem Elektrofahrrad samt Zubehör hat der Bf ein Wirtschaftsgut mit uneingeschränkten Verkehrswert angeschafft, das für jedermann nutzbar ist. Ein „verlorener Aufwand“, der…