…um einmalige Zuwendungen aus besonderem Anlass wie Geburt und ähnliches, vielmehr stellen diese Ausgaben den Anteil des nicht ärztlichen Personals an den Sonderklassegebühren dar. Auch dem in der Bescheidbegründung des Finanzamtes angeführten Hinweis, es „wird keine Zusammenhang der Aufwendungen mit konkreten Leistungen des Krankenhauspersonals dargetan“…
…der Ausgaben nicht aus. Aus den dargelegten Gründen stellen die seitens der Bf. geltend gemachten Aufwendungen für Arbeitsessen, selbst wenn diese möglicherweise geeignet waren, die Tätigkeit der Bf. zu fördern, nichtabzugsfähige Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dar und können…
…sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden und stellen somit nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben dar. Auch Aufwendungen…
…bewusst, um sich einen Vorteil zu verschaffen und Abgaben zu verkürzen. Die subjektive Tatseite, nämlich die vorsätzliche Handlungsweise der Bf., bestätigt sich somit aus der Vorgehensweise selbst. Die Behauptungen der Bf., irrtümlich nicht abzugsfähige Aufwendungen berücksichtig zu haben und allenfalls nur fahrlässig gehandelt zu haben…
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist und bei einer einfachen Fahrtstrecke von über 60 km, ein Pauschbetrag von € 3.372,00 (ds. € 281,00 monatlich) berücksichtigt. 2.2.2. Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Gemäß …
…und Ausgaben gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt und sind nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nicht abzugsfähig. Derartige Aufwendungen gelten als nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung, selbst wenn es die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Unternehmers mit sich bringt und…
…die bereits in der Beschwerdevorentscheidung und in den angefochtenen Bescheiden zitierten §§ 4 Abs. 4 (Betriebsausgaben) sowie 20 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 (nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben), auf §§ 93 (Kapitalertragsteuer Abzugspflicht) und 95 Abs. 1 und Abs. 2 (Schuldner und Abzugsverpflichteter) EStG 1988 sowie…
…können die bei den einzelnen Einkünften nichtabzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden." Die relevanten Teile des § 18 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988 in der für die Streitjahre 2007 und 2008 geltenden Fassung BGBl…
…weiters an, dass Aufwendungen und Ausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 4 auch nicht unter dem Sonderausgabentitel (§ 18) abzugsfähig sind. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 nur insoweit abzugsfähig als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die…
…1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. […] Z 7 leg.cit.: Ausgaben für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug und Berufskleidung) […] § 20 Abs. 1 EStG 1988 (Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben): Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht…
…7 EStG sind Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Werkzeug oder Berufsbekleidung) Werbungskosten. § 20 EStG 1988 regelt nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben. § 20 leg cit enthält Bestimmungen, durch die die Sphäre der Einkommenserzielung von der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung abgegrenzt werden soll. Aufwendungen (Ausgaben) wird die…
…dass es sich hiebei um nichtabzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung iSd § 20 EStG handeln würde, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringen und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen würden. Dieser Begründung wurde in…
…6 letzter Satz) und - Werbungskosten im Sinne des Abs. 2. § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988 idF BGBl I 76/2011 lautet: Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Hinsichtlich der durchlaufenden Posten ist § 4 Abs. 3 anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. ... 10. Aufwendungen…
…war. Daher stellen die Kosten für die Fahrten zum Familienwohnsitz nach ***U*** nichtabzugsfähige Aufwendungen gem. § 20 EStG dar. Pendlerpauschale: Aufgrund des Umstandes, dass der Bf. sehr hohe steuerfreie Bezüge gem. § 26 EStG (6.411,-) vom Dienstgeber erhalten hat und deren genaue Aufschlüsselung (Reisekostenabrechnungen) vom Bf…
…geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022) sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im Folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Werbungskosten sind…
…idF BGBl I 22/2012 lautet auszugsweise: 8. ABSCHNITT Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: [...] 2. [...] e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen …
…Wanke, EStG § 16 Anm 29). Nur wenn die Beratung nicht iZm einer bestimmten in Aussicht genommenen Einkunftsquelle steht und die angestrebte Art der zukünftigen Tätigkeit noch ungewiss, liegen nichtabzugsfähige Aufwendungen vor (vgl Engenhart in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 20 Anm 13 Stichwort "Karriereberatung"). Da…
…werden. Eine juristische Person hat keine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen. Demzufolge findet sich in § 12 KStG 1988 ("Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben") keine dem § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 entsprechende Bestimmung und kennt das Tarifsystem des Körperschaftsteuerrechts auch kein Existenzminimum. Die Überlegungen, die dafür maßgeblich sind…
…gemachten Aufwendungen - „sonstige Werbungskosten" in Höhe von 395,15 Euro – entweder als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 oder als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 zu werten sind oder ob sie unter § 20 EStG zu subsumierende nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben darstellen…