…die Verhängung einer Zwangsstrafe nicht geboten. Zusammenfassend gesehen war damit die Zwangsstrafe gegenüber dem angefochtenen Bescheid zu reduzieren und mit 150,00 € (= 3% des Höchstbetrages) festzusetzen. Der Beschwerde war insofern teilweise Folge zu geben und der angefochtene Bescheid dementsprechend abzuändern. Zulässigkeit der Revision:…
…ist gemäß § 7 Abs 1 VwGVG eine abgesonderte Beschwerde nicht zulässig. Sie können erst in der Beschwerde gegen den die Sache erledigenden Bescheid angefochten werden. Bei einer Mahnung handelt es sich um eine bloße Verfahrensanordnung, diese ist daher nicht selbständig bekämpfbar (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11…
…Bestimmung des § 264 Abs. 5 BAO obliegt dem Verwaltungsgericht die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge. In Anbetracht der im Schrifttum und in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung setzt ein Vorlageantrag unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus (VwGH 28.10.1997, 93/14/0146; 8.2…
… 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde." Gemäß § 264 Abs 1 BAO idmF kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheiden vom 19.02.2019 verfügte das Finanzamt die Pfändung und Überweisung von Geldforderungen des Beschwerdeführers (Bf.) gegenüber der B-1, der B-2, der B-3…
…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer hat in den Streitjahren aus seiner Tätigkeit als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer resultierende Einkünfte aus…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde (damals: erste Instanz) vom 2. Oktober 2012 wurde der Beschuldigte A nach in seiner Abwesenheit durchgeführter mündlicher Verhandlung schuldig erkannt, er habe…
…Behörde (zuständig in Wien das Verkehrsamt, in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaften) anzumelden und die ausländischen Zulassungskennzeichen abzugeben (die Ausreise aus dem Bundesgebiet nach der ersten Einreise stellt keine Unterbrechungshandlung dar – die "Monatsfrist" beginnt nicht neu zu laufen). Es war somit im Sinne des § 5 Abs…
…Weise in der Urkunde zum Ausdruck kommen müssen). Zulässigkeit einer Revision Da über keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden war und überdies Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu den Anforderungen einer Rechnungsberichtigung vorliegt ist eine Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.  …
… 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) war im Streitzeitraum als freie Dienstnehmerin bei der X GmbH…
…ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die belangte Behörde wies mit Bescheid vom 06.11.2023 die Anträge des Beschwerdeführers (Bf.) auf Rückzahlung der von seinem Arbeitgeber, dem Land Niederösterreich…
…ein Fristverlängerungsansuchen mit datumsmäßig unbestimmter Befristung zwar wirksam ist und dadurch der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt wird, jedoch von der Behörde wegen seiner nachteiligen Folgen abgewiesen werden könnte. Da das FA aber über dieses zulässige Fristverlängerungsansuchen nicht entschieden hat, ist die Hemmung der Beschwerdefrist eingetreten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 24./29.07.2015 beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) die Ausstellung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Zwangsstrafe vom 20.07.2015 in Höhe von € 250,00…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Kontrolle am 01.02.2018 in AdresseGraz wurde durch Kontrollorgane der Finanzpolizei als Organe des Finanzamtes Graz-Stadt (=belangte Behörde) festgestellt, dass zwei mobile Arbeitnehmer in Österreich für die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin (in…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14.01.2013 nahm das Finanzamt das Verfahren betreffend Körperschaftssteuer 2011 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf. Der Körperschaftsteuerbescheid 2011 vom…
…VwGH v. 20.3.2014, 2012/15/0169 = Ablehnungsbeschluss ). Da im gegenständlichen Beschwerdeverfahren keine Rechtsfragen aufgeworfen worden sind, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme, ist eine Revision nicht zulässig. Graz, am 12. Mai 2015
…278 Abs. 1 BAO zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Ltd. (in der Folge kurz Ltd.) wurde am 18.08.2015 im englischen Gesellschaftsregister gelöscht. HH, der nunmehrige Einschreiter, war bis…
…Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefaßt verbucht wird (§ 213), erstrecken. Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist nur dann zulässig…
…zu Recht: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Mit Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2020 vom 19.4.2021 wurde anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung des Beschwerdeführers neben dem Pauschbetrag…
…ist die Revision zulässig, wenn er von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird…