…steuerlich unvertretenen Person, die zudem nicht in Österreich ansässig und für die Deutsch eine Fremdsprache ist, kann nicht erwartet werden, dass ihr die Zustellfiktion des § 9 Abs 3 ZustellG bekannt ist. Es ist ihr daher auch nicht vorwerfbar, wenn sie nicht damit rechnet, dass die…
…Steuerrecht nicht versierter Pensionistin nicht vorwerfbar sei. Durch die Abgabe von Steuererklärungen in der Schweiz, die durch einen Schweizer Steuerberater erstellt wurden, sei die Bf. ihrer Meinung nach allen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen. Sie habe nie beabsichtigt, in Österreich Steuern zu hinterziehen bzw. dies auch nicht…
…vertreten, dass beides unzutreffend gewesen sei, so wäre der Bf. ein schuldausschließender Irrtum zuzubilligen. Dieser sei ihr auch nicht vorwerfbar, weil sie sich rechtlich habe beraten lassen. Dass ihr kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zuzurechnen sei, sei auch damit dokumentiert, dass die Bf. Selbstberechnungserklärungen…
…War dies im der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht der Fall, hätte das BFG seine Ermessensübung dahingehend ausüben können (und wohl auch müssen), dass eine Wiederaufnahme – trotz Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes – aufgrund der subjektiv vorwerfbaren Verletzung einer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht gewährt wird. Die Rechtsansicht des…
…und daher eine (weitere) Anmeldung der Beschwerde nicht erforderlich ist. Für den Fall, dass sich diese Annahme nach rechtskräftiger Feststellung der zuständigen Verwaltungsgerichte als Irrtum herausstellen sollte, wäre der Beschwerdeführer durch ein nicht vorwerfbares unvorhergesehenes Ereignis an der Einhaltung der Frist zur Anmeldung der Beschwerde…
…ergibt dieser Anruf keinen Sinn, da das tatsächliche Fristende 12.7.2021 der Sachbearbeiterin und auch der Auftragspartnerin bekannt war. Die Bf bzw. deren steuerliche Vertretung unterlag somit nicht vorwerfbar bzw. allenfalls aufgrund eines minderen Grad des Versehens dem Irrtum, dass die Beschwerde am 12…
…über die Databox erfolgt. Sie habe bis zu diesem Bescheid nicht gewusst, wie die Zustellung über die Databox erfolge und sei der Meinung gewesen, sie werde von der Erlassung eines Bescheides verständigt. Es sei ihr nicht vorwerfbar, dass sie nicht täglich überprüfe, ob es einen…
…Verhalten nicht vorwerfbar. Der Beschwerde war daher stattzugeben und das angefochtene Erkenntnis aufzuheben. Zur Unzulässigkeit der Revision Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht…
…mit der jedwedes finanzstrafrechtlich vorwerfbares Verhalten in Abrede gestellt werde. Nach Zitieren der bezughabenden Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Beschuldigten erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht. Der Verantwortung des Bf. habe vom Spruchsenat nicht gefolgt werden können…
…Aus diesem Grund habe der Bf. ab diesem Zeitpunkt keinen Einblick mehr in die steuerlichen Unterlagen gehabt und sei ihm ein Abgabenrückstand somit auch nicht vorwerfbar gewesen und habe er nicht schuldhaft gehandelt. Keinesfalls habe der Bf. - wie von P-4 im Bescheid dargestellt - alleine…
…Lohnverrechnung beauftragt. Die Gesamtzahlen stimmen nicht mit den durch den Steuerberater erstellten Verrechnungen überein. Unklar ist auch, ob die Behörde erster Instanz die durch den Masseverwalter vorgenommene Ausschüttung von EUR 185,37 auf die Abgaben angerechnet hat. Der Einschreiterin ist auch nicht vorwerfbar, dass sie…
…ist, wenn er aufgrund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ausnahmsweise ein solcher Rechtsirrtum nicht vorwerfbar wäre. Dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wird aber mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Beschwerdeführers nicht dargetan (vgl. etwa…
…kennt und zu alten Gesetzen ergangene Judikate nicht beachtet. Der Behörde (MA 67) steht keine Interpretationsbefugnis in diesem Ausmaß zu. Der Bürger hat nur die Gesetze zu kennen. Nach dem VStG ist es nur dann vorwerfbar, wenn sich ein Betroffener nicht ordnungsgemäß erkundigt. Auch der…
…davon hätten haben können, dass etwaige Anzeigen nach dem GAG ihrerseits zu tätigen gewesen wären. Es könne ihnen sohin als verständige Erklärungsempfänger nicht vorwerfbar sein, dass sie vermeintliche Abgaben verkürzt hätten, über welche sie gar nicht in Kenntnis gewesen seien. 3. Die G-1 sei…
…haben können, dass etwaige Anzeigen nach dem GAG ihrerseits zu tätigen gewesen wären. Es könne ihnen sohin als verständige Erklärungsempfänger nicht vorwerfbar sein, dass sie vermeintliche Abgaben verkürzt hätten, über welche sie gar nicht in Kenntnis gewesen seien. Beweis: Mietvertrag Geschäftsraum Top 3 (./1), Mietvertrag…
…haben können, dass etwaige Anzeigen nach dem GAG ihrerseits zu tätigen gewesen wären. Es könne ihnen sohin als verständige Erklärungsempfänger nicht vorwerfbar sein, dass sie vermeintliche Abgaben verkürzt hätten, über welche sie gar nicht in Kenntnis gewesen seien. Beweis: Mietvertrag Geschäftsraum Top 3 (./1), Mietvertrag…
…davon hätten haben können, dass etwaige Anzeigen nach dem GAG ihrerseits zu tätigen gewesen wären. Es könne ihnen sohin als verständige Erklärungsempfänger nicht vorwerfbar sein, dass sie vermeintliche Abgaben verkürzt hätten, über welche sie gar nicht in Kenntnis gewesen seien. 3. Die G-1 sei…
…sei dem Bf. mitgeteilt worden, dass die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nur dann subjektiv nicht vorwerfbar sei, wenn aufgezeigt werde, dass der Bf. trotz Aufwendung der von einem Geschäftsführer zu fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit dieser Erklärung nicht erkennen habe können. Der Bf. sei ersucht worden…
…Umsatzsteuerbetrag von € 6.595,35 Kenntnis hatte. Damit konnte der Beschuldigte insoweit nicht mehr mit einer diesbezüglichen Verkürzung rechnen bzw. ist ihm ein Vorsatz für diesen Betrag nicht vorwerfbar. Aufgrund der damaligen Berufung des Beschuldigten vom 8. April 2010 (ebenso noch vor Ablauf der…
…den er tatsächlich nahm. Währenddessen verstrich die Frist ungenutzt. Selbst im Fall grundsätzlich nicht vorwerfbarer Übergabe treffen Risiko und Folgen des Verlustes oder Unterganges einer versendeten Eingabe prinzipiell den Einschreiter. Eben dieser Umstand rechtfertigt allerdings auch eine spätere trennende Zurechnung auf Verschuldensebene im Rahmen der…