…Demnach hat die Erledigung nicht mehr an die frühere Personengesellschaft zu ergehen, sondern an diejenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach ständiger Judikatur des VwGH 16.05.2002, 98/13/0182 scheidet die Personengesellschaft mit ihrer Vollbeendigung als Bescheidadressat definitiv aus. Dass die Abgabenerklärungen 2008…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge der Zurückweisung im Fall einer Beschwerde gegen eine an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtete Erledigung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Mangels einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung war die Revision daher nicht zuzulassen. Innsbruck…
…der Bescheidzustellung bereits vollbeendet (siehe Pkt. A/1.). Daher ist für 2001 schon der erste Feststellungsbescheid nicht wirksam geworden, weil er an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet war. Somit war das Feststellungsverfahren für 2001 noch nie durch Bescheid abgeschlossen. Ein rechtlich wirksam gewordener Wiederaufnahmebescheid …
…sie nicht zulässig ist. Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (Ritz/Koran, BAO7, § 260 Tz 8, mit weiteren Nachweisen). Kein Bescheid liegt z.B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente Personengesellschaft…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…2 BAO war der Feststellungsbescheid vom 10. Juni 2014 nicht an die bereits eineinhalb Jahre zuvor final beendeten und somit nicht mehr existenten Personengesellschaft sondern an die einzelnen Gesellschafter zu adressieren. Nachdem die einzelnen Gesellschafter nicht als Bescheidadressaten angeführt wurden, ist der Feststellungsbescheid vom 10…
…somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet waren, sind die genannten Erledigungen vom 10.07.2014 ins Leere gegangen und konnten keine Rechtswirkung entfalten. Gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit (…) Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist…
…da sie sich gegen rechtlich nicht existent gewordene Bescheide (also wiederum Nichtbescheide) gerichtet habe und überdies festgehalten, dass für das Jahr 2001 schon der erste Feststellungsbescheid nicht wirksam geworden sei, weil er an eine zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet gewesen sei. Die…
…wie die Rechtsfolge der Zurückweisung eines Vorlageantrags nach Ergehen einer als Beschwerdevorentscheidung intendierten, an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichteten Erledigung, unmittelbar aus dem Gesetz. Mangels einer Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, war die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof daher nicht zuzulassen. Wien, am 8…
…sie nicht zulässig ist. Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO6, § 260 Tz 8, mit weiteren Nachweisen). Kein Bescheid liegt z.B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet…
…2 BAO war der Feststellungsbescheid vom 7. November 2013 nicht an die bereits ein Jahr zuvor final beendeten und somit nicht mehr existenten Personengesellschaft sondern an die einzelnen Gesellschafter zu adressieren. Nachdem die einzelnen Gesellschafter nicht als Bescheidadressaten angeführt wurden, ist der Feststellungsbescheid vom 7…
…Einkommensteuerbescheiden zugrunde gelegten und an eine nicht mehr existente Personengesellschaft adressierten Feststellungsbescheide vom 26.07.2013 nicht rechtswirksam ergangen sind. Demnach war in weiterer Folge eine Bindungswirkung an diese Grundlagenbescheide zu verneinen, da die Grundlagenbescheide solcherart auch nicht dem Bescheidadressaten der gegenständlichen abgeleiteten Einkommensteuerbescheide gegenüber…
…durch Realteilung oder Naturalteilung ihr Ende findet; dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes umso mehr, wenn die miteigentumsbegründende Liegenschaft veräußert wird). Die an eine im Zeitpunkt der Erlassung (14. Juni 2013) nicht mehr existente Personengemeinschaft ("A und Mitbes") ergangene, die Feststellung von Einkünften betreffende Erledigung…
…In weiterer Folge handelt es sich auch bei den ( im wiederaufgenommenen Verfahren, aufgrund nichtiger Bescheide) weiters ergangenen USt-Bescheiden, welche überdies wieder an die umsatzsteuerlich nicht existente Personengesellschaft ergingen, um Nichtbescheide. Gleiches gilt im Ergebnis auch für den Umsatzsteuerbescheid 2013. Hinsichtlich der Zurechnung der Einkünfte…
…Firmenbuch als Personengesellschaft eingetragenen Mitunternehmerschaft) erhält durch § 78 Abs. 2 lit. a BAO eine abgabenverfahrensrechtliche Parteifähigkeit, damit sie Bescheidadressaten der gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO an sie als Personenvereinigung ergehenden Einkünftefeststellungsbescheide sein kann. Sobald die im Firmenbuch nicht eingetragene Mitunternehmerschaft nicht mehr besteht…
…eine Zustellung des Feststellungsbescheides 2008 am 14. April 2010 an die nicht mehr existente Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr zulässig. Da die angefochtene Erledigung dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung nicht entsprochen hat, hat sie Bescheidqualität nicht erlangt (vgl. auch die Ausführungen in der Entscheidung…
…den Bescheidadressaten. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung hat einen sehr einfachen Kern: Ein an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft gerichteter Bescheid entfaltet keine Rechtswirkungen (für viele: VwGH 29.11.2000, 94/ 13/0267). Ein Streifzug durch die Judikatur zeigt folgendes Bild: "Ein an eine nicht mehr existente…
…BFG mit Beschlüssen vom 23.4.2014 als unzulässig zurück. Die angefochtenen „Bescheide“ seien an eine seit 1.1.2009 rechtlich nicht mehr existente Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen und hätten dadurch keine Bescheidqualität erlangt. Die Erledigungen hätten vielmehr an die ehemaligen Gesellschafter der vormaligen…
…somit nicht mehr. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie der beschwerdegegenständlichen HG besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter. Bescheide haben daher im Sinne obiger Rechtsvorschriften an die ehemaligen Gesellschafter gerichtet zu sein. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften…