…durch Realteilung oder Naturalteilung ihr Ende findet; dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes umso mehr, wenn die miteigentumsbegründende Liegenschaft veräußert wird). Die an eine im Zeitpunkt der Erlassung (14. Juni 2013) nicht mehr existente Personengemeinschaft ("A und Mitbes") ergangene, die Feststellung von Einkünften betreffende Erledigung…
…neue Stille (dritteBeteiligungsKG) auf. Im Feststellungsbescheid scheint der "alte" Stille tatsächlich nicht auf.] Verweis auf Judikaturlinie des VwGH: "… An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere …" Verweis auf Judikaturlinie des VwGH: Wirkung eines Feststellungsbescheides nur, wenn Bescheid in seinem Spruch seinen…
…kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Die vom Finanzamt gewählte Adressierung an die nicht mehr existente Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit war nach Auflösung der Gemeinschaft nicht mehr zulässig. Die angefochtene Erledigung entspricht somit nicht dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung und hat daher keine Bescheidqualität erlangt (vgl…
…nicht mehr existente Personengemeinschaft ergangener Bescheid vermag keine Rechtswirkungen zu entfalten (Hinweis: hinsichtlich § 191 Abs. 1 lit. c BAO Beschluss 13.12.1988, 88/ 14/0192). Auf einen solcherart ins Leere ergangenen Bescheid kann auch die Wirkungserweiterung des § 191 Abs. 3 lit. a BAO nicht…
…somit nicht mehr. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie der beschwerdegegenständlichen HG besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter. Bescheide haben daher im Sinne obiger Rechtsvorschriften an die ehemaligen Gesellschafter gerichtet zu sein. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften…
…eine Zustellung des Feststellungsbescheides 2008 am 14. April 2010 an die nicht mehr existente Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr zulässig. Da die angefochtene Erledigung dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung nicht entsprochen hat, hat sie Bescheidqualität nicht erlangt (vgl. auch die Ausführungen in der Entscheidung…
…erst mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 3.5.2010 erkannt wurde, dass im Zeitpunkt der Ausfertigung dieser Erledigungen keine Mitunternehmerschaft mehr bestanden habe, weshalb die als Feststellungsbescheide intendierten Erledigungen nicht an die nicht mehr existente Personengemeinschaft, sondern an jene Personen zu richten gewesen wären…
…die Bf. nicht erkennbar gewesen sein sollte. Gerade die Zustellung von Feststellungsbescheiden an aus mehreren Personen bestehenden bzw. an nicht mehr existente Personengemeinschaften unterliegt - wie auf Grund der umfangreich vorhandenen einschlägigen Judikatur hinlänglich bekannt - in mehrfacher Hinsicht (zB in Bezug auf die korrekte Bescheidadressierung, die…
…den Bf. nicht erkennbar gewesen sein sollte. Gerade die Zustellung von Feststellungsbescheiden an aus mehreren Personen bestehenden bzw. an nicht mehr existente Personengemeinschaften unterliegt - wie auf Grund der umfangreich vorhandenen einschlägigen Judikatur hinlänglich bekannt - in mehrfacher Hinsicht (zB in Bezug auf die korrekte Bescheidadressierung, die…
…im Adressfeld bedurft - sondern an eine seit 1. Jänner 2009 rechtlich nicht mehr existente Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen und hat dadurch keine Bescheidqualität erlangt. Diese Rechtsauffassung wird auch vom Finanzamt Graz-Stadt in der Stellungnahme vom 11. April 2014 - "Bezugnehmend auf die ausführliche…
…im Adressfeld bedurft - sondern an eine seit 1. Jänner 2009 rechtlich nicht mehr existente Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen und hat dadurch keine Bescheidqualität erlangt. Diese Rechtsauffassung wird auch vom Finanzamt Graz-Stadt in der Stellungnahme vom 11. April 2014 - "Bezugnehmend auf die ausführliche…
…im Adressfeld bedurft - sondern an eine seit 1. Jänner 2009 rechtlich nicht mehr existente Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen und haben dadurch keine Bescheidqualität erlangt. Diese Rechtsauffassung wird auch vom Finanzamt Graz-Stadt in der Stellungnahme vom 11. April 2014 - "Bezugnehmend auf die ausführliche…
…86 aus. Adressiert jedoch an die nicht mehr existente GesbR. IV Rechtliche Erwägungen: Gemäß § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesene Gesellschafter (Mitglieder) über. Mit…
…Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist (Aktivlegitimation). Hier ist dies der Abweisungsbescheid, mit dem der Aufhebungsantrag abgewiesen wurde und der an die mittlerweile vollbeendete ARGE und nicht an deren ehemalige Mitglieder erging. Da er sich an eine nicht mehr existente Abgabepflichtige richtete, ging er ins Leere…
…Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Unzulässig ist eine Bescheidbeschwerde u.a. dann, wenn dem angefochtenen Bescheid keine Bescheidqualität zukommt, weil er an einen nicht existenten Unternehmer ergangen oder eine Einkünftezurechnung an eine nicht existente Personengemeinschaft erfolgt ist. Wie oben dargestellt wurde, richten sich…
…BFG mit Beschlüssen vom 23.4.2014 als unzulässig zurück. Die angefochtenen „Bescheide“ seien an eine seit 1.1.2009 rechtlich nicht mehr existente Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen und hätten dadurch keine Bescheidqualität erlangt. Die Erledigungen hätten vielmehr an die ehemaligen Gesellschafter der vormaligen…
…hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind (z. B. infolge Sachwalterbestellung), so steht dies der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein…
…Ebenfalls wird ein Vorlageantrag unzulässig, wenn die dem Vorlageantrag zu Grunde liegende BVE - wie im gegenständlichen Fall - aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Der Vorlageantrag vom 17.02.2022 gegen diese nunmehr rechtlich nicht mehr existente BVE ist daher unzulässig geworden und gem § 260 Abs 1 lit…
…bei noch offenen Abgabeverfahren) noch nicht abgewickelt worden seien. Die Bescheide seien daher weiterhin an die (gelöschte) Gesellschaft zu adressieren. Gegen den abweislichen Bescheid erhob die Bf. Beschwerde und führte aus, dass der angefochtene Bescheid wieder an eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtet gewesen sei…
…April 2016 ein. Darin wurde, zusammengefasst beantragt: 1. dass der Feststellungsbescheid 2006 unserer Klientin vom 10. Juni 2014 als Nichtbescheid festzustellen ist, da er an eine nicht mehr existente Personengesellschaft adressiert wurde; 2. in eventu die amtswegige Aufhebung gem. § 295 Abs. 1 BAO dieses Bescheides…