…Vorlageantrag). Zur Einbringung eines Vorlageantrages ist gemäß Abs 2 befugt a) der Beschwerdeführer, ferner b) jeder, dem gegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt. Für Vorlageanträge ist § 260 Abs 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) gemäß § 264 Abs 4 lit e) BAO sinngemäß anzuwenden. Die Zurückweisung nicht zulässiger Vorlageanträge…
…7.3.1991, 90/16/0043). Gemäß § 264 Abs 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Laut § 278 BAO erfolgt die Zurückweisung mittels Beschlusses. Schon zur älteren Rechtlage wurde judiziert, dass zur Einbringung einer Berufung gem. § 246 Abs…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…Mail wurde beigefügt ein nicht unterschriebenes Word-Dokument an das "Finanzamt Österreich, 1000 Wien, Postfach 260"mit welchem die "Aussetzung der Einbringung des Rückforderungsbetrages in Höhe von € 1.341,00 bis zum Abschluss sämtlicher Berufungsverfahren" beantragt wird, ein PDF eines unterschriebenen Word-Dokuments an…
…1 (Einbringung), c)§ 255 (Verzicht), d)§ 256 (Zurücknahme), e)§ 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f)§ 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5)Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…65 dem Bf. mit Vorhalt vom 03.10.2016 nachweislich Gelegenheit zur Äußerung betreffend die verspätete Einbringung des Rechtsmittels eingeräumt hat (eine Stellungnahme zu diesem Vorhalt erfolgte nicht, siehe oben). Aus diesen Ausführungen ergibt sich die nicht fristgerechte Einbringung der verfahrensgegenständlichen Beschwerde, weshalb sie vom…
…Vorlageantrag). Zur Einbringung eines Vorlageantrages ist gemäß Abs 2 befugt a) der Beschwerdeführer, ferner b) jeder, dem gegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt. Für Vorlageanträge ist § 260 Abs 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) gemäß § 264 Abs 4 lit e) BAO sinngemäß anzuwenden. Die Zurückweisung nicht zulässiger Vorlageanträge…
…für Vorlageanträge § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Nach § 264 Abs. 5 BAO idF. BGBl. I Nr. 117/2016 obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Eine beantragte mündliche Verhandlung kann gemäß § 274 Abs. 3 Z 1 BAO iVm § 274…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht.“ Gemäß…
… 249 Ab. 1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung); 1.3. Verspätete Einbringung eines Rechtsmittels: Gemäß § 264 Abs. 1 BAO kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die…
…b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. (2) Eine Bescheidbeschwerde darf nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn der Beschwerdefrist eingebracht wurde." § 323 Abs. 38 der Bundesabgabenordnung lautet auszugsweise: "Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen…
…b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Baden Mödling legte dem Bundesfinanzgericht am 30.4.2014 die…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…die zu einer Unbilligkeit führen könnten, zB wenn das Rechtsmittel (wegen diesbezüglicher Auskünfte der Abgabenbehörde) aussichtslos wäre, wegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums unterblieben oder wegen Unzumutbarkeit nicht eingebracht worden sei, seien nicht behauptet worden und auch nicht als gegeben anzunehmen. Die fristgerechte Einbringung einer Berufung gegen…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…