…Die Ehe mit Ehemann_A, Auslandsschweizer mit Wohnsitz in Ort_A, sei 1988 geschieden worden. Die Einzahlungen seien mit voller Absicht steuerlich nicht geltend gemacht worden. Nach Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Schweiz habe sie von der Schweizer Botschaft folgende Information erhalten: Wenn…
…abzuweisen. Der Vorlageantrag vom 28.01.2020 wurde eingebracht wie folgt: Ich bitte das Gericht um Überprüfung der Entscheidung. Insbesondere bemerke ich, dass sich die Finanzbehörde nicht mit meinen in der Beschwerde vom 29.11.2019 dargelegten Argumenten (ständig aufhältig und Wohnsitz bzw. Argumentation der…
…anderen Mitgliedstaat der Union im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Unionsbürgerin (in der Schweiz lebenden Schweizer Bürgerin) stehe nach nationalem Recht die Bestimmung des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 entgegen. Personen hätten nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder…
…einzelnen Monatszeiträumen nicht von einer Tätigkeit ausgegangen werden, die mehr als sporadisch ausgeübt werde. Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit vorgelegen habe. Österreich sei daher aufgrund der VO (EG) 883/2004 auch in diesen Zeiträumen nicht zuständig gewesen. Mit Schriftsatz…
…auch für Nichterwerbstätige, zB freiwillig versicherte Personen. Die Erweiterung ist im Zusammenhang mit der "Freizügigkeitsrichtlinie" (RL 2004/38/EG) zu sehen. Unterliegen die beiden Elternteile den Rechtsvorschriften unterschiedlicher Mitgliedsstaaten, legt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in ihren Artikeln 67 und 68 anhand von Prioritätsregeln…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die aus dem festgestellten Sachverhalt abgeleiteten Rechtsfolgen ergeben sich unmittelbar durch die Anwendung der VO 2004/38/EG, des FLAG 1967 und des NAG und steht im Einklang mit Judikatur und Lehre…
…zu verfügen, zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen. Der erstgenannten Gruppe von Unionsbürgern, die sich im Aufnahmemitgliedstaat befinden, steht nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a RL 2004/38/EG das Aufenthaltsrecht zu, ohne dass sie weitere Voraussetzungen erfüllen muss. Allerdings wird in Art. 7…
…nicht erwerbstätig. Für Martin V*****ek wurden im Beschwerdezeitraum keine tschechischen Familienleistungen bezogen. Die Obsorge für Martin V*****ek kommt (nur) der Bf zu. Der Vater ist zu Unterhaltsleistungen von 2.000 CZK monatlich für Martin verpflichtet. Die Bf hatte zunächst in Österreich keinen Wohnsitz…
…vornehme und keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in der Türkei begründet habe. Sie habe demnach ihren Lebensmittelpunkt in Wien. Die Antragstellerin lebe seit dem Jahr 1990, in welchem sie nach Österreich gekommen sei, nicht mehr in der Türkei und war auch dort nicht mehr erwerbstätig…
…ausgeübt wird, als in diesem Mitgliedstaat ausgeübt. Eine Person, die einer Beschäftigung an Bord eines unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahrenden Schiffes nachgeht und ihr Entgelt für diese Tätigkeit von einem Unternehmen oder einer Person mit Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat erhält, unterliegt…
…juristisch im Sinne der geltenden Gesetze nicht richtig sein kann. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Bf und ihre drei minderjährigen Kinder sind österreichische Staatsbürger. Die Bf verfügt über einen Wohnsitz in Österreich und über einen Wohnsitz in Italien. Sie ist mit einem Staatsbürger des…
…nicht vorlag. Rechtsansicht des Finanzamts Rechtmäßiger Aufenthalt Gem. § 3 Abs. 1 FLAG 1967 ist der rechtmäßige Aufenthalt der Bf als Antragstellerin in Österreich Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe bzw. einer Ausgleichs- oder Differenzzahlung. Bürger aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR sowie aus der Schweiz…
…Vorlage des Jahreszeugnisses d. Schuljahres 2020/21 in Kopie. 5) Vorlage einer aktuellen Schulbesuchsbestätigung" Die Bf. ersuchte das Finanzamt mit Schreiben vom 08.11.2021 um Fristverlängerung: "Da erfahrungsgemäß die Bearbeitungszeiten der MA35 aus von mir nicht beeinflussbaren Gründen sehr lange sind, wird vorsorglicher Weise…
…der Familienbeihilfeanspruch nicht an einer Berufsausbildung geknüpft, auch wenn ***6*** ***7*** in Österreich zur Schule geht. Die Antragstellerin ***1*** ***2*** ***3*** hat seit Jänner 2020 auch einen Wohnsitz in Österreich (§ 2 Abs. 1 FLAG 1967). Da die gesamte Kernfamilie in Österreich wohnt und hier in…
…stand hat er seine Familie in Polen besucht und seine arbeitsfreie Zeit mit seiner Familie verbracht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.01.2016 wurde die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid Familienbeihilfe vom 02.07.2015 als unbegründet abgewiesen. Der Antragsteller, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist…
…ausgeübt wird, als in diesem Mitgliedstaat ausgeübt. Eine Person, die einer Beschäftigung an Bord eines unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahrenden Schiffes nachgeht und ihr Entgelt für diese Tätigkeit von einem Unternehmen oder einer Person mit Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat erhält, unterliegt…
…und allein mit dem Umstand des Verbrauches des Resturlaubes erklären und ist daher aber Jänner 2019 von einer Beschäftigung und dem damit einhergehenden, nun gemeinsamen Familienwohnsitz, in der Schweiz auszugehen. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren…
…Schweiz) betreffen (zumeist, weil der Beschäftigungsstaat vom Wohnortstaat unterschiedlich ist), für die Erbringung von Familienleistungen vorrangig, nachrangig oder gar nicht zuständig ist. Wohnortstaat iSd VO (EG) 883/2004 ist jener Staat, in dem jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat (vgl EuGH…
…mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft getreten) 3. ab 1. Jänner 2018 um 155,9 €. (5) Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht…
…in zusammenfassender Würdigung - subsidiär schutzberechtigte Personen von Gesetzes wegen (§ 3 Abs. 4 FLAG 1967) zwei Voraussetzungen nachweisen müssen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben, nämlich das Fehlen von Leistungen aus der Grundversorgung und eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit, war dem Antrag des nicht erwerbstätigen…