…in eventu den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe…
…in eventu den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe…
… 135 Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung…
…dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus…
…Sie sei infolge des gegebenen Sachverhaltes weder als unbillig noch als unzweckmäßig zu beurteilen. Das mehrmalige "Übersehen" der rechtzeitigen Übermittlung der Steuererklärung könne zusammenfassend auch nicht als entschuldbare Verspätung angesehen werden. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag vom 13.11.2024 brachte die Bf. im Wesentlichen vor…
… 135 BAO kann die Abgabebehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche…
…Monat Juni 2008 festzusetzen war. Verspätungszuschlag Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent (10%) der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe…
…der Kraftfahrzeugsteuer zum Tragen kommt. Verspätungszuschlag Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent (10%) der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe…
…eines Verspätungszuschlages, wenn die Rechtsansicht vertretbar ist, man sei nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Kumulative Voraussetzungen eines Verspätungszuschlages seien die objektiv verspätete Einreichung der Abgabenerklärung, keine entschuldbare Verspätung und der gesetzmäßige Gebrauch des Ermessens (VwGH 25.1.1980, 3411/79). Die Frage, warum sie…
…vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen haben, das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum..... Gemäß § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist…
…dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn dem Abgabepflichtigen ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus…
…bewirke nach der Verwaltungspraxis eine Zufristung und entspreche demnach einem Antrag auf Fristverlängerung (vgl. VwGH 24.06.2009, 2008/15/0035). Eine Verspätung bei der Abgabe Steuererklärung ist nicht entschuldbar, wenn einen Steuerpflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl…
…Der Verspätungszuschlag beträgt 5,00% des nicht zeitgerecht erklärten Abgabenbetrages und ist innerhalb eines Monats ab Zustellung zu bezahlen.“ In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wird von der steuerlichen Vertretung der Bf. eingewendet, dass es sich um eine entschuldbare Verspätung ihres Mandanten gehandelt habe…
…noch aus der Begründung des Aufhebungsbescheides vom 9.12.2024 abgeleitet werden kann. Vielmehr hat sich die belangte Behörde mit dem zweitgenannten Aufhebungsgrund betreffend die Frage der entschuldbaren Verspätung nicht mehr auseinandergesetzt, weil nach Auffassung der Behörde im Zeitpunkt der Entscheidung der Bescheid bereits aufgrund…
…Vertreter des Bf. die erlassmäßig erstreckte Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung 2020 verstreichen und reichte die Abgabenerklärungen erst im Rahmen der Beschwerdeerhebung gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 am 10.1.2024 ein. Zusammenfassend ist eine Fristversäumnis gegeben. Fehlende Entschuldbarkeit Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den…
…Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist (Ritz, BAO 6 , § 135 Tz 1, 4). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt…
…der Abgabenerklärung nicht gewahrt. Damit hat er den in § 135 BAO umschriebenen Tatbestand verwirklicht, zumal die Verspätung im Hinblick darauf, dass es ihm bzw. seiner steuerlichen Vertretung ja bekannt war, dass er eine Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs 3 UStG 1994 abgegeben hat, nicht entschuldbar ist…
…habe sich dadurch ergeben, dass die Buchhaltung irrtümlich die Umstellung der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung von Quartal auf monatlich nicht berücksichtigt habe. Damit hat die Bf. nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes keinen Grund dargetan, der für eine entschuldbare Verspätung der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen sprechen würde. Die Bf…
…Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages iSd § 135 BAO knüpft an nachstehende objektive Voraussetzungen an: - der Abgabepflichtige hat die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht eingehalten und - diese Fristversäumnis war unentschuldbar. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Verspätung dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der…
…Gemäß § 135 BAO könne die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar sei. Eine Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden treffe. Bereits leichte…