…ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt…
…dem Antrag des Abgabepflichtigen auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben sei, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Bereits im Zuge…
…voraus, dass jedenfalls ein "Bescheid" vorliegt, der außerdem ein Verfahren "abgeschlossen" hat. (Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger [Hrsg], Bundesabgabenordnung2.04 [2022] zu § 303 BAO Rz 9) Schon mangels Bescheidqualität des Haftungsbescheides vom 14. August 2007 kommt eine Wiederaufnahme des Haftungsverfahrens, wie beantragt, nicht infrage…
…hinsichtlich die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zur Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2013 zum Nachteil gereicht. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. und II. (Aufhebung und Abweisung) Gem. § 303 Abs. 1 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von…
…Wiederaufnahmegrundes allein oder iVm dem sonstigen Ergebnis geeignet sein muss, einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen. Demnach rechtfertigt nicht schon das Vorliegen eines Wiederaufnahmetatbestandes, sondern erst die Verbindung mit einem anderslautenden Bescheid die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens. Diese Tatbestandsvoraussetzung für die Verfügung einer Wiederaufnahme nach …
…die Parteien nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen. Die Vorsteuerkorrektur war daher ebenso geboten wie die Gerierung der Umsatzsteuer. 3.4. Zu Spruchpunkt XII-XIII. (Abweisung) Zur Wiederaufnahme gem. § 303 BAO Zu den Grundlagen der Wiederaufnahme Nach § 303 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren ua von…
…einen neuen Aufhebungsgrund dar, da sich der bisherige (begründungslose) Aufhebungsbescheid auf überhaupt keinen Aufhebungsgrund gestützt hat. Eine Sanierung im Rechtsmittelverfahren ist daher nicht möglich, weshalb der Bescheid über die Aufhebung 2010 aufzuheben war. Weil das Verfahren durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides gemäß § 299 Abs…
…nicht aber mit Bescheid abgesprochen worden. Insofern liegt hinsichtlich des Gewährungszeitraumes 12/2010 bis 03/2013 kein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren vor und ist aufgrund der Bestimmungen des § 303 Abs.1 BAO folglich eine Verfahrenswiederaufnahme insoweit ausgechlossen. Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren liegt bezüglich der…
…des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Mit dem aufhebenden Bescheid ist gem. Abs. 2 leg.cit. der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden (wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist). Gem. § 303 Abs 1 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren…
…Darstellung des Verfahrensablaufes erwähnten, von den Parteien des Verfahrens beigeschafften, Unterlagen. Rechtslage (11) Gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen…
…könnten die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren könne gem…
…durch BGBl. I Nr. 70/2013) 3. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 295 die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen würden." § 303 BAO lautet: "(1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch…
…1 BAO wiederaufgenommen werden, wenn der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist (lit a), oder Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (lit b), oder der Bescheid von Vorfragen (§ 116 BAO) abhängig war und nachträglich über die…
…durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid…
…systematische Inkonsistenz" in der Benennung des Einschreiters, entgegen den Darlegungen im Bescheid vom 02.05.2025, als relevanter "Identitätsfehler" insofern erachtet, als diese erst nach intensiver Aktenprüfung durch ***G*** zutage getreten, daher nicht Gegenstand früherer Verfahren gewesen sei. Auf einen am 24.11.2024 gestellten…
…Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2019: § 303 BAO idF des FVwGG 2012, BGBl. I Nr. 14/2013, lautet: "(1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine…
…und durch Erhebungsunterlagen belegt worden seien. Unter diesem Aspekt müssten sowohl das Vorbringen als auch die Bestätigung der ***I*** Gesellschaft m.b.H Gas-, Wasser-, Heizungsinstallationen als Schutzbehauptungen gesehen werden, und stellten keine neuen Tatsachen oder Beweismittel dar, die nicht bereits im abgeschlossenen Verfahren mit…
…29.11.2013) im Jahr 2013 als nicht erwiesen anzusehen ist. Gemäß § 303 Abs. 1 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen ua dann wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (lit…
…des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2015 (Spruchpunkt I.) Gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO idF BGBl I 2013/14 kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren unter anderem dann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn "Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren…
…Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 29.06.2016 betreffend Haftungsbescheid vom 7.9.2012 abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO sei dem Antrag des Abgabepflichtigen auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben…