…Juni 2012 entrichtet wurde. In ihrer elektronisch eingebrachten Berufung beantragte die Berufungswerberin (Bw.) den Säumniszuschlag zu stornieren, weil innerhalb der Stundungsfrist laut Zahlungserleichterungsbescheid vom 24. Mai 2012 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wurde, das noch nicht bearbeitet wurde. In seiner Berufungsvorentscheidung verwies das Finanzamt, dass gemäß …
…beantragte Stundungsfrist bis 31. Dezember 2023 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt, weil auf Abänderungs- oder Erweiterungsanbringen zu einem bereits eingebrachten Ansuchen Bedacht zu nehmen ist, ist jedoch der begehrte Stundungstermin (31. Dezember 2023) dennoch nunmehr bereits überschritten. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder…
… 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO im Falle der Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung die Nachfrist nur für die Entrichtung, nicht aber für ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen genutzt werden kann, um die Verwirkung eines Säumniszuschlages zu verhindern (UFS 26.4.2013, RV/2136-W/12). Somit…
…und § 217 Abs. 4 lit. b BAO), werde hingegen ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, so vermöge dieses die Säumniszuschlagsvorschreibung nicht zu verhindern. Da die im Bescheid vom 12. März 2013 genannte Frist bis zum 19. April 2013 nicht zur Entrichtung der fälligen Zahlung genutzt worden sei…
…Purkersdorf vom 21. Juni 2016 wurde ein (neuerliches) Zahlungserleichterungsansuchen von A. (in weiterer Folge: Bf.) vom 6. Juni 2016 auf Ratenzahlung von monatlich € 4.000,00 unter anderem mit der Begründung abgewiesen, dass die neuerliche Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens nur als Verzögerungsmaßnahme diene, um den…
…gestellten Abgabenschuldigkeiten bis 28. November 2013 entrichte. Ein allenfalls innerhalb der genannten Frist eingebrachtes neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gelte als rechtzeitig. Mit Bescheiden vom 9. Dezember 2013 setzte das Finanzamt sowohl Säumniszuschläge in Höhe von Euro 464,74 und Euro 164,08 fest, da die Umsatzsteuer 04…
…0233). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Ihr Zahlungserleichterungsansuchen wurde am 16.08.2024 fristgerecht eingebracht und am 14.11.2024 abgewiesen. Ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen wurde erst am 25.02.2025 eingebracht. Laut Bundesfinanzgericht sind alle anhängigen Verfahren bezüglich Umsatzsteuer…
…Säumniszuschläge, die verwirkt wurden, da vom steuerlichen Vertreter anstatt einer Beschwerde gegen die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 17. April 2018 ein neuerlicher Antrag auf Zahlungserleichterung gestellt wurde, herabzusetzen. Aus den o.a. Sach- und Rechtsgründen war der Beschwerde der Erfolg zu versagen. Zulässigkeit einer Revision…
…0008). Im Ansuchen gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurden keine Gründe dargetan, die das grobe Verschulden der steuerlichen Vertretung (neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen statt Beschwerde) ausschließen würden. Die Ausführungen der Bf. waren somit nicht geeignet, ihr Begehren auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages zu stützen, weshalb die Beschwerde abgewiesen…
…weder die aushaftenden Abgabenschulden entrichtet wurden noch ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wurde, traten die abgabenrechtlichen Folgen des Terminverlusts ein. Aufgrund des im Beschwerdefall eingetretenen Terminverlustes durch Nichtentrichtung der Rate zum 29.7.2024 wurde das bisherige Zahlungserleichterungsansuchen vom Finanzamt abgerechnet und wurden für den bereits…
…509,40 Euro ausgestellt. Die Zahlungserleichterung im Rahmen des COVID-19 Ratenzahlungsmodell ist damit erloschen. Da weder die aushaftenden Abgabenschulden entrichtet wurden noch ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wurde, traten die abgabenrechtlichen Folgen des Terminverlusts ein. Solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über das noch…
…setzt dies voraus, dass es sich hierbei um ein zulässiges Ansuchen um Zahlungserleichterungen handelt. Selbst wenn der Bf. daher nach Ergehen der Beschwerdevorentscheidung vom 10. Oktober 2019 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht hat, hätte dieses infolge Unzulässigkeit keine Hemmung im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO…
…brachte die Primärschuldnerin ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen und am 23.8.2019 gleichzeitig mit einem Vorlageantrag betreffend Lohnabgaben 2004-2006 auch einen Aussetzungsantrag bezüglich der hier gegenständlichen Säumniszuschläge ein. Dem Aussetzungsantrag wurde mit Bescheid vom 10.9.2012 stattgegeben (und das Zahlungserleichterungsansuchen vom 27.6.2012…
…Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 4 lit. b und c BAO nicht gegeben war. Da weder die über den Stundungsbetrag aushaftenden Abgabenschulden entrichtet wurden noch ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wurde, traten die abgabenrechtlichen Folgen des Terminverlustes ein. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind ebenso…
…habe der Vertreter des Finanzamtes in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, der Rückstandsausweis vom 9. Jänner 2014 könne nicht ausgedruckt werden, weil dieser durch das neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen außer Kraft getreten sei. Es sei daher am 9. Jänner 2014 kein Rückstandsausweis ausgestellt worden. Nach Stoll, BAO-Kommentar…
…Wegen Nichteinhaltung der laufenden Abgabenverpflichtungen trat bereits im Juni Terminverlust ein, sodass vom Steuerberater am 26.06.2014 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wurde (mit der Begründung "wegen Terminverlust" - siehe Antrag vom 26.06.2014). Mit Bescheid über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen vom 07.07.2014…
…Einkommensteuervorauszahlungen. Auch wurde weder der die Zahlungserleichterung bewilligende Bescheid vom 23.05.2016 bekämpft, noch - nach Ergehen des Vorauszahlungsbescheides vom 02.08.2016 - ein neuerliches geändertes Zahlungserleichterungsansuchen gestellt. Da somit der Bf. die Rate zum 16.08.2018 laut aufrechten Ratenbewilligung nur teilweise entrichtet hat…
…mit Eingabe vom 10.7.2018 einen Vorlageantrag ein. Die Abgabenbehörde verneine die aufschiebende Wirkung gemäß § 230 Abs. 3 BAO und verkenne damit die Rechtslage. Ein neuerliches Einbringen eines Zahlungserleichterungsansuchens innerhalb der Nachfrist gem § 212 Abs. 3 BAO führe zu keiner weiteren Verlängerung der Zahlungsfrist…
…Mai 2014 zu entrichten gewesen. Unbestritten ist, dass bis zu diesem Tag keine Tilgung des Abgabenrückstandes erfolgte, der Bf. jedoch am 4. Juni 2014 ein neuerliches Ansuchen um Zahlungserleichterung einbrachte. Nach § 217 Abs. 4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen…
…gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über dessen Beschwerde vom 13. Jänner 2022 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 10. Dezember 2021, Amtsbeauftragter Jürgen Lugger, Strafkontonummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…