…Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (…
…neuen EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Maltas und Zyperns) wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslEG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit 1 AuslEG) fallen. Neue EU…
…Ich stelle den Antrag die Einkommensteuer 2014 unter Zugrundelegung der abgegebenen Steuererklärung für 2014 neu festzusetzen. Und begründe dies wie folgt: Ich habe in Arbeitnehmerveranlagung nicht alle Werbungskosten berücksichtigt, nämlich die Aufwendungen für die Familienheimfahrten zu meinem Lebensmittelpunkt in EU-AuslandA. Ich bin der Meinung…
…Berufstätigkeit kann im Beschwerdefall angesichts der durchgängigen Gewerbeberechtigung, der Pflichtversicherung und der unbestrittenen Suche eines neuen Auftrages nach Beendigung oder Erfüllung des Pflegeauftrages im Juli 2010 nicht gesprochen werden. Schließlich ist der EuGH im Urteil vom 12. Juni 2012 in der Rs C 611/10…
…12 EGV [Art 18 AEUV], die aussagten, dass alle EU-Bürger in gleicher Weise zu behandeln seien. Weiters wird auf Fachmeinungen in Österreich verwiesen, die die Einführung der Indexierung im Alleingang eines Mitgliedstaates als unvereinbar mit dem Unionsrecht ansehen: Univ.-Pro.f Dr. Franz Leidenmühler…
…dem Umstand, dass die minderjährigen Kinder EU-Bürger seien und die Familie den Wohnsitz in Österreich habe, würden wir alle erforderlichen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Gesetzesstellen erfüllen. Die Beschwerdeführerin verzichtet auf eine Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes. Das Finanzamt legte fristgerecht die Beschwerde ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung dem…
…C-200/02, dem Umstand, dass die minderjährigen Kinder EU-Bürger seien und die Familie den Wohnsitz in Österreich habe, würden die Bf. und ihre Familie alle erforderlichen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Gesetzesstellen erfüllen. Die Beschwerdeführerin verzichtet auf eine Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes. Das Finanzamt legte fristgerecht…
…entsprechen. Dieser Fehler sei ausschließlich dem Zollamt anzulasten. Weiters brachte er vor, er habe als EU Bürger das Recht in seiner jeweiligen Muttersprache zu kommunizieren. Rechtslage: Gemäß § 153 Abs. 1 FinStrG hat das Rechtsmittel gegen Erkenntnisse (Bescheide) zu enthalten: a) die Bezeichnung des Erkenntnisses (Bescheides)…
…Verweigerung der Kleinunternehmerregelung für EU-Bürger ohne Wohnsitz im Inland eine Diskriminierung darstelle. Der EuGH sei der Generalanwältin nicht gefolgt, sondern habe die Versagung der Kleinunternehmerregelung bestätigt. Die Diskriminierung der Betroffenen bestehe weiter. Aus der Rechtsprechung des EuGH ergebe sich nämlich indirekt eine neue - bisher…
…die Berücksichtigung nämlicher Einkünfte laut der im Anhang befindlichen Lohnsteuerbescheinigung L 17 beantragt. Des Weiteren relevierte der Bf. - unter Bezugnahme auf seine rechtliche Stellung als im Inland beschäftigter EU- Bürger - die Nichtanerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages sowie des Kinderfreibetrages für zwei Kinder. In dem, dem Rechtsmittel beigelegten…
…Dezember 2020 als unbegründet ab, mit folgender Begründung: Anspruch auf österreichische Familienleistungen für EU-Bürger für ihre Kinder, die im EU-Ausland leben, besteht grundsätzlich nur für die Dauer einer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit im Inland oder bei Bezug einer Geldleistung infolge dieser Beschäftigung oder…
…Auskunft der Hausärztin könne sich der Krankheitsverlauf über Monate hinausziehen. Er entnehme der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Jugend, dass für EU-Bürger ein Anspruch auf Familienbeihilfe auch dann bestehe, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werde, solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen und der ständige Aufenthalt…
…Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Eine Einschränkung des Kinderabsetzbetrages auf Kinder mit ständigem Aufenthalt im Inland gilt aber in Bezug auf EU-Bürger aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 des Europäischen Parlaments und des…
…den gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz), weil sie bewirkt, dass Steuerpflichtige Eigentum an Wohnobjekten für ihre privaten Wohnzwecke (Konsum) um rund 5% günstiger erwerben können als andere EU-Bürger, wobei der absolute Betrag dieses Vorteils unbegrenzt mit der Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Wohnobjekts steigt? Ergibt sich…
…verweist in seiner Begründung zunächst darauf, dass die Erstanmeldung in der EU bereits am 15.12.2016 erfolgte. Dieser Umstand ist für den Zeitpunkt der Fälligkeit der NoVA vollkommen unerheblich, da die NoVA wohl kaum allen EU-Bürgern vorgeschrieben wird, sondern sie nur bei Zulassungen…
…NAG, oder § 54 AsylG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Diese Voraussetzungen treffen auf die Einschreiterin und ihr Kind zu. Die Einschreiterin hält sich als selbstständig erwerbstätige EU-Bürgerin gemäß § 51 Abs 1 NAG rechtmäßig in Österreich auf. Ihr Sohn lebt zwar bei den Großeltern in Polen…
…Wien angeschlossen. Sie habe im Bachelorstudium keinen Studienwechsel vollzogen, es habe lediglich einen Umstieg auf einen neuen Studienplan gegeben. - Die Bf befinde sich als EU Bürgerin rechtmäßig in Österreich, lebe seit August 2015 in Österreich und habe ihren gewöhnlichen Aufenthalt seither in Wien. Der Mittelpunkt…
…wie folgt: Es ist uns wohl bekannt, dass ein neue Gesetz beschlossen wurde, doch ist eben dieses Gesetz europarechts- und verfassungswidrig, weil alle EU Staatsbürger in allen Territorien der EU nicht aus unsachlichen Motiven Gleichwidrig behandelt werden dürfen, sodass die Kürzung der FB für Kinder…
…z.B. Beschäftigungstherapie oder Arbeit Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits vorhandenen eingereichten Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung) Förderung & Kosten Der zu bezahlende…
… 54 NAG ableiten. Sie haben auch keine Aufenthaltskarte nach § 54 NAG für sich selbst vorgelegt, die Ihnen ein Bleiberecht in Österreich als Angehörige eines unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU/EWR-Bürgers dokumentieren würde. Es ist daher davon auszugehen, dass für Sie kein Aufenthaltsrecht nach § 54 NAG besteht…