…g) Auf private/oder betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende EU-Quellensteuern" In Pkt 5.4. des Erklärungsvordruckes wird als erklärungspflichtig dargestellt: "Zur Gutschrift eines überhöhten Kapitalertragsteuerabzuges bei Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds: Negative ausschüttungsgleiche Erträge, die durch Abzug tatsächlicher Ausschüttungen entstehen (nur in Verbindung mit Endbesteuerung)" Aus den…
…diese negativen Stückzinsen eine KEST-Gutschrift von € 1.128,65 festzustellen (als Ausgleich dafür, dass im Jahr 2009 die gesamten Zinsen der Besteuerung unterlegen sind). Diese KEST-Gutschrift ist unterblieben. Wir beantragen die Festsetzung der KEST-Gutschrift. E 2010 und E 2011: Ausschüttungsgleiche Erträge…
…€ und Verluste von -7.407,40 €, weiters ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds von 462,00 € und eine Kapitalertragsteuer von 2.601,75 € aus. Über Ergänzungsersuchen der belangten Behörde vom Juli und September 2016 übermittelte der Bf u.a. eine von Online-X…
…wird unterschieden zwischen solchen, die die steuerlich maßgeblichen Werte melden (sog. "weiße" Fonds) und solchen, die keine Meldung erstatten (sog. "schwarze" Fonds). Für "schwarze" Investmentfonds werden die ausschüttungsgleichen Ertrage, die dem Anleger zuzurechnen sind, bis 1.4.2012 gemäß § 42 Abs. 2 InvFG 1993 pauschal…
…36 Euro Einkünfte aus verbrieften Derivaten, Verluste (KZ 896): -190,40 Euro Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds Ausschüttungen 27,5 % (KZ 898): 48,53 Euro Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (KZ 937): 290,01 Euro Anzurechnende ausländische Quellensteuer (KZ 998): 32,22 Euro 2. Beweiswürdigung Gemäß …
…ausschüttungsgleiche Erträge) wurde der Höhe nach in der Beschwerde nicht bestritten und betragen: | | 2013 | 2014 | 2015 | Dividenen ua Ausschüttungen | € 60.000 | € 7.801,13 | € 10.342,56 | Zinszahlungen | | € 50.434…
… 93 Abs. 3. 4. Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds gemäß § 42 Abs. 1 des Investmentfondsgesetzes 1993, einschließlich Substanzgewinne, die im Sinne des § 40 Abs. 1 des Investmentfondsgesetzes 1993 Einkünfte gemäß § 30 darstellen. 5. Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Immobilienfonds gemäß § 42 Abs. 1 zweiter Satz des Immobilien-Investmentfondsgesetzes…
…allfälligen Vermögenssteigerung hätte nicht auf bestehende Steuerpflichten gefolgert werden müssen, da Kursgewinne an sich nicht zu versteuern sind. Dass bei Investmentfonds sog. "ausschüttungsgleiche Erträge" anfallen, die der Steuerpflichtige zwar nicht erhält, aber dennoch zu versteuern hat, und dass dies nicht in voller Höhe bereits durch…
…Kalenderjahres anzusetzen. Dies gilt sinngemäß auch beim Erwerb eines Anteilsrechtes. Vom so ermittelten Betrag sind tatsächliche Ausschüttungen mit der Maßgabe abzuziehen, dass kein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag entstehen kann (§ 42 Abs. 2 InvFG). Diese Besteuerung hat aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes auch dann zu erfolgen, wenn der…
…veröffentlichte Rechenwert sowie bei börsenotierten Anteilen der Börsenkurs herangezogen werden. Vom so ermittelten Betrag sind tatsächliche Ausschüttungen mit der Maßgabe abzuziehen, dass kein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag entstehen kann. Werden nachweislich die ausschüttungsgleichen Erträge später tatsächlich ausgeschüttet, sind sie steuerfrei. C/2. Erwägungen: C/2.1…
…Rücknahmepreises kann auch der veröffentlichte Rechenwert sowie bei börsenotierten Anteilen der Börsenkurs herangezogen werden. Vom so ermittelten Betrag sind tatsächliche Ausschüttungen mit der Maßgabe abzuziehen, dass kein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag entstehen kann. Werden nachweislich die ausschüttungsgleichen Erträge später tatsächlich ausgeschüttet, sind sie steuerfrei. § 184 BAO…
…börsennotierten Anteilen der Börsenkurs herangezogen werden. Vom so ermittelten Betrag sind tatsächliche Ausschüttungen mit der Maßgabe abzuziehen, dass kein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag entstehen kann. Werden nachweislich die ausschüttungsgleichen Erträge später tatsächlich ausgeschüttet, sind sie steuerfrei. (4) Erfolgen keine Meldungen des ausländischen Kapitalanlagefonds gemäß § 40 Abs…
…18*** gefallen sei, gebe es in diesen beiden Jahren auch keine Substanzgewinne und damit auch für Neuanlagen keinen zu versteuernden Gewinn. Seit dem Jahr 2008 (Erwerb der gegenständlichen Fonds durch den Bf) habe es weder teilthesaurierte noch ausschüttungsgleiche Erträge gegeben. Dies ergebe sich eindeutig aus…
…24.195,78 Euro im Jahr 2009, 25.332,02 Euro im Jahr 2010 und 23.459,11 Euro im Jahr 2011) und beantragte unter Kennzahl 760 die Berücksichtigung negativer ausschüttungsgleicher Erträge (4.071,13 Euro im Jahr 2008, 6.140,45 Euro im Jahr…
…österreichische Steuer für Folgeperioden auszusprechen. Betreffend Körperschaftsteuer 2007 wurde weiters geltend gemacht, bei Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge für den Fonds R 324 seien versehentlich USD-Werte (€ 132.00,00 laut Erklärung) angesetzt worden, welche richtigerweise auf Euro-Werte (€ 97.741,58) umzurechnen seien…
…Sie habe bis zur abgabenbehördlichen Prüfung nicht davon gehört, dass es einen steuerlichen Sondertatbestand geben, bei dem kraft gesetzlicher Fiktion ausschüttungsgleiche Erträge unterstellt würden. Ebenso sei ihr der Unterschied zwischen weißen und schwarzen Fonds nicht bekannt gewesen, zumal sie auch nicht in die seinerzeitige Entscheidung…
…keine tatsächliche Ausschüttung oder werden nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet, so wird eine Ausschüttung gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG fingiert und einer Besteuerung unterzogen. Bei Fonds, die die aufgegliederte Zusammensetzung der tatsächlichen Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge sowie die zur Ermittlung der Höhe der…
…der ***3*** (Dachfond) mit der Depotnummer ***4*** gehalten. Dieses Portfolio beinhaltet ausschließlich (thesaurierende) lnvestmentfonds (Subfonds), die nicht bei der Österreichischen Kontrollbank gemeldet waren und somit als "Nicht-Meldefonds" gelten. Die ausschüttungsgleichen Erträge wurden auf eine Selbstanzeige des Bf. hin der pauschalen Besteuerung gemäß § 186 Abs…
…betreffend der Ausschüttung, ist die Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig. Erfolgt keine Meldung gemäß Z 2 betreffend der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne der Z 1, sind diese in Höhe von 90 vH des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch in…
…dass kein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag entstehen kann. Werden nachweislich die ausschüttungsgleichen Erträge später tatsächlich ausgeschüttet, sind sie steuerfrei.“ Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies: Die tatsächlichen Ausschüttungen sind jedenfalls als steuerpflichtige Einnahmen zu erfassen. Eine (zusätzliche) Erfassung ausschüttungsgleicher Erträge erfolgt jedoch nur insoweit als…