IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerden vom 30. April 2009 sowie 30. Oktober 2014, gegen die Bescheide des Finanzamtes…
…dieser Regelung ist jedoch vorerst, dass die Umwandlung (überhaupt) in den Anwendungsbereich des Art II UmgrStG fällt: Demnach muss im Fall der verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person als Hauptgesellschafter am Umwandlungsstichtag und am Tag des Umwandlungsbeschlusses ein Betrieb vorhanden sein (§ 7 Abs 1 Z…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer LL.M, Margaretenstraße 22/12, 1040 Wien, über die Beschwerde der Einschreiterin vom 24. Juni 2025 gegen den an Herrn **A1…
…verständlich: Die Zeugin verweist selbst darauf, dass es keinen direkten Kontakt mit der ***Offshore1*** gab. Diese Gesellschaft kam von der ***T***. Die Zeugin telefonierte mit einer Person, die sich als ***Ti*** vorstellte, hatte aber keine Ahnung für welche Firmen er zuständig war. Ob die ***Offshore1…
Nicht berücksichtigt werden jedoch Abgänge in Form von Barbehebungen vom Konto der ***Offshore1***, deren Nachweise ***M*** dem Bf. nach Prüfungsabschluss zur Verfügung gestellt haben soll (vgl. Eingabe vom 31.07.2014). Nach den aktenkundigen Zahlungsbestätigungen (Beschwerdeverfahren und BVE Teil 3, Seiten 1214ff) dürfte es sich…
…nicht wiedergegeben, weil es nicht um die Steuerbefreiung geht.) Seitens des Finanzamtes werde auch nicht bestritten, dass eine Einrichtung mit sozialem Charakter auch eine natürliche Person umfassen könne (wie auch richtig in der Beschwerde zur Rs Gregg formuliert). Die Entscheidung Gregg hebe hervor, dass der…
…vorläge, eine Absage erteilt werden: Nicht nur, dass nicht ersichtlich ist, wer - neben der „I" - als zweite Gesellschaft für diese Übertragung in Frage kommen sollte - die Beschwerdeführerin ist ja unstrittig eine natürliche Person-, wurde während des gesamten Verfahrens weder behaupte, noch irgendein Nachweis dafür erbracht…
…eine Beteiligung von mehr als 25 vH, so sind die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer von der Bundesanstalt Statistik Österreich als wirtschaftliche Eigentümer zu übernehmen. Wenn eine andere natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer gemäß § 2 der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, dann hat die Gesellschaft mit beschränkter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten nunmehr durch V, Adresse,über die Beschwerde vom 24.01.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt A vom 06.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2008 bzw.vom…
…Rahmen der freien Beweiswürdigung zum Schluss, dass das steuerbegründende Abgeben von Heizstoffen zum Verheizen in den vorliegenden Fällen den involvierten Unternehmen und nicht dem Bf. als natürliche Person zuzurechnen ist. Dies wird wie folgt begründet: Die ***GmbH1*** (vertreten durch ihren Geschäftsführer, dem Bf.) hatte im…
…BFG-Beschlüssen hat eine natürliche Person die Beschwerden in eigenem Namen eingebracht, obwohl die Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide juristische Personen gewesen sind. Da diese Beschwerden jeweils eine natürliche Person eingebracht hat, waren die Beschwerdevorentscheidungen in diesen Beschwerdefällen an die natürliche Person zu adressieren und zuzustellen…
…8. "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich…
…Auskunftserteilung begann daher am 07.01.2019 und endete mit Ablauf des 21.01.2019. Innerhalb dieser zweiwöchigen Frist wurde der belangten Behörde mit Auskunft vom 09.01.2019 lediglich die P3 genannt, also eine juristische Person. Eine tatsächliche natürliche Person, die das Fahrzeug lenkte…
…vom 1. März 2008 mangels vorheriger Kündigung bis Ende März 2013 erfolgt. Anschließend war die Wohnung ab April 2013 bis Ende des Beschwerdezeitraumes (2010 bis 2014) durchgehend an dieselbe natürliche Person vermietet. Beide Mietverträge hat die Bf nach eigenen Angaben in Deutschland unterzeichnet. Nach der…
…iSd § 6 Abs 1 dtGmbHG und daher zur Vertretung der Gesellschaft in Sachen der Gesellschaft befugt. Er wurde als natürliche Person GF gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 für ein Fehlverhalten der Gesellschaft herangezogen. Da es gegenständlich nicht um eine Sache der Gesellschaft, sondern um…
…ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Ist nach Abs. 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt die Person nach…
…im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens sei gesetzlich nicht gedeckt (Sphärentrennung). Die Beteiligung an einer Unternehmensgruppe sei für den Beschwerdeführer als natürliche Person somit nicht möglich. In der eingebrachten Beschwerde vom 8.4.2024 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass es - auch verfassungsrechtlich - nicht darauf ankommen…
…Vorname, Geburtsdatum, Anschrift etc) dienen sollte, wurde durchgestrichen. Das Formblatt wurde in gescannter Form der E-Mail beigefügt. Eine natürliche Person, der das Fahrzeug zum Lenken überlassen worden ist, wurde vom Beschwerdeführer nicht genannt. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt. Insbesondere…
…Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person, deren berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem…
…der Bf. vor, dass es sich bei der CH AG um eine juristische Person handle, die ohnehin nur durch natürliche Personen handeln könne. Sie sei Zulassungsinhaberin und somit auch Bewilligungs und Verfahrensinhaberin des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung. Es lag kein Eigengeschäft des Bf. vor als…