…durch das Bundesfinanzgericht vor. Strittig sei, ob der Einheitswert für den Grundbesitz unter Berücksichtigung der natürlichen und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen richtig festgestellt worden sei. VI. Laut Beschwerdeergänzung vom 26.03.2018 betreiben die Bf. die von den Eltern „zwangsweise übernommene“ Landwirtschaft im Nebenerwerb. Die Bf…
…1. Die natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße …
…weil über die Beschwerde aufgrund des neuerlichen, direkt beim Bundesfinanzgericht eingebrachten Vorlageantrages vom 25.01.2018, jedenfalls inhaltlich zu entscheiden sein wird. 1. Natürliche Ertragsbedingungen (Bodenklimazahl) § 252 Abs. 1 bis 3 schränkt das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen…
…erwächst. Für die KG ***8*** ist die maßgebliche Bodenschätzung am 12.5.2004 in Rechtskraft erwachsen. Der Einheitswertbescheid ist ein vom Feststellungsbescheid der Bodenschätzung abgeleiteter Bescheid. Einwände gegen die natürlichen Ertragsbedingungen hätten gegen den Feststellungsbescheid der Bodenschätzung gelten gemacht werden müssen. Gemäß § 252 Abs. 1…
…wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit 18 zu vervielfachen.“ Zur Höhe der Bodenklimazahl – natürliche Ertragsbedingungen Die Rechtsgrundlage für die Bodenschätzung bildet das Bundesgesetz vom 9.7.1970, BGBl. Nr 233 über die…
…LBG aus der Vergleichspreissammlung auszuschließende Werte. Erläuterung Daten/ Eventualbeweisantrag Das Heranziehen des Nuts lll Gebiets Weinviertel ist aus folgendem Grund berechtigt: Die Buchführungsergebnisse der Land- und Forstwirtschaft Österreichs zeigen typisierte Betriebsergebnisse der österreichischen Landwirtschaft. Erträge und Einkommen differieren nach natürlichen Ertragsbedingungen (Gebieten), Betriebsformen und Betriebsgröße…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…erbringen kann (Abs. 2). Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind die wesentlichen Umstände zu berücksichtigen, die den Wirtschaftserfolg beeinflussen (natürliche Ertragsbedingungen, wirtschaftliche Ertragsbedingungen - Abs. 3). Gemäß § 34 BewG 1955 wird für die Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen. Die Bodenklimazahl dieses Hauptvergleichsbetriebes…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…Bestimmung gemäß im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann (Abs. 2). Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind die wesentlichen Umstände zu berücksichtigen, die den Wirtschaftserfolg beeinflussen (natürliche Ertragsbedingungen, wirtschaftliche Ertragsbedingungen - Abs. 3). 3. Gemäß § 34 BewG 1955 wird für die Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben…
…Betriebe nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe zu ermitteln. -zu den Einwendungen, dass Dürreperioden und Schädlingsbefall nicht entsprechend berücksichtigt wurden Da die natürlichen Ertragsbedingungen beim landwirtschaftlichen Vermögen im Wege der Bodenschätzung ermittelt werden, sind Klimaveränderungen (Dürreperioden) grundsätzlich bereits in den Bodenschätzungsergebnissen berücksichtigt…
…d BewG | -10,0 | Übrige Umstände | - 3,0 | Summe der Zu/Abschläge | -35,7 | Natürliche Ertragsbedingungen | | Bodenklimazahl | 25,9 | Abrechnung (35,7% von der Bodenklimazahl) | -9,2 | Betriebszahl | 16,7 | Hektarsatz…
…was allerdings eine Rechtsfrage darstellt und daher im Rahmen der rechtlichen Würdigung behandelt wird. Die vom Bf. bekämpften Feststellungen, die (alleine) der Bodenschätzung zugrundliegen (natürliche Ertragsbedingungen), können, wie die belangte Behörde bereits im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung korrekt ausgeführt hat und wie im Rahmen der rechtlichen…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…erbringen kann (Abs. 2). Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind die wesentlichen Umstände zu berücksichtigen, die den Wirtschaftserfolg beeinflussen (natürliche Ertragsbedingungen, wirtschaftliche Ertragsbedingungen - Abs. 3). Gemäß § 34 BewG 1955 wird für die Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen. Die Bodenklimazahl dieses Hauptvergleichsbetriebes…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…