…das Bundesfinanzgericht zu dem Schluss, dass die von der Bf im Antrag vom 21.12.2013 vorgebrachten Gründe nicht geeignet sind, um eine nachträgliche Überprüfung bzw Berichtigung von Zollanmeldungen vorzunehmen und die belangte Behörde den Antrag daher zu Recht abgewiesen hat. Zulässigkeit einer Revision…
…Beschwerde im Wesentlichen vorgebracht, die von der Abgabenbehörde vorgenommene von der Zollanmeldung abweichende Einreihung des Reises in die Warennummer 1006 3098 10 sei unzutreffend und ohne physische Überprüfung der Ware nachträglich nicht zulässig. Die Bezeichnung in der Rechnung reiche nicht aus, um eine Einreihung vornehmen…
…der Rechtmäßigkeit der Versagung einer nachträgliche Überprüfung der Zollanmeldung laut beigefügter Liste durch die Zollbehörde. Die Bf. stützte ihren Antrag gem. Art. 78 Abs. 1 ZK u.a. auf das Urteil des EuGH vom 20.10.2005, Rs. C-468/03, Overland Footwear. In der…
…Adr. , gerichteten Nachforderungsbescheiden vom 13. August 2012, Zlen. 123 , nahm das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien die nachträgliche buchmäßige Erfassung einer Zollschuld vor. Durch die Annahme der Zollanmeldungen zu den CRN Nummern wie im Erstbescheid genannt, sei für die Bf. die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 201 Abs…
…hat das Bundesfinanzgericht nicht - wie von der Bf. behauptet - über die nachträgliche Änderung des Anmelders abgesprochen, sondern lediglich erklärt, dass in jenem Verfahren eine nachträgliche Überprüfung der Zollanmeldung gem. Art. 78 ZK zulässig sei. Dass diese Überprüfung zwingend zu einer Änderung des Zollanmelders führen werde…
…nachträgliche Überprüfung der Anmeldung gemäß Art. 78 ZK dar (Henke in Witte, 5. Auflage Art. 65 Rz.8). Auch nach Art. 78 ZK waren die Korrekturmöglichkeiten einer Zollanmeldung nicht unbegrenzt. Begrenzungen ergaben sich insbesondere aus anderen Normierungen des Zollkodex, wie namentlich aus den Definitionen der…
…zehn Tagen zu entrichten. In der Begründung wurde neben der Wiedergabe von Rechtsgrundlagen ausgeführt, eine nachträgliche Überprüfung der gegenständlichen Abfertigungen habe ergeben, dass die Waren nicht für das Unternehmen des in den Zollanmeldungen angegebenen Warenempfängers (Herrn ***2*** ***3***) eingeführt worden seien. Dieser habe die Waren…
…2. und 3.) wurde nach Wiedergabe von Rechtsgrundlagen ausgeführt, eine nachträgliche Überprüfung der gegenständlichen Abfertigungen habe ergeben, dass die Waren nicht für das Unternehmen des in den Zollanmeldungen angegebenen Warenempfängers (Herrn ***4*** ***5***) eingeführt worden seien. Dieser habe die Waren nur fiktiv als Zwischenhändler eingeführt…
…Frist von zehn Tagen zu entrichten. In der Begründung wurde neben der Wiedergabe von Rechtsgrundlagen ausgeführt, eine nachträgliche Überprüfung habe ergeben, dass die Waren nicht für das Unternehmen der in den Zollanmeldungen angegebenen Warenempfängerin (Frau ***2*** ***3***) eingeführt worden seien. Diese habe die Waren nur…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A 22222 vom 26. November 2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A 23456 vom 2. September 2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…also bereits nach Versendung der Waren von Graz nach Paris die Checkkopien durch die belangte Behörde zur manuellen Austrittsbestätigung übernommen worden. Die Bedeutung der Vorschrift des Art. 78 ZK liege darin, dass auch noch nach Überlassung der Waren eine Überprüfung der Zollanmeldung durch die Zollbehörde…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d. vom 13.08.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d. vom 13.08.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d. vom 18.08.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d. vom 14.08.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d.vom 29.07.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d. vom 21.08.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d. vom 29.07.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…
…einer Sendung von Waren der Warennummer 3923301000 (Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 2 L oder weniger) mit dem Präferenzcode 200 im Feld 36 angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis FORM A d. vom 30.07.2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung des genannten Präferenznachweises durch…