…auf Familienbeihilfe, wenn sie sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht Österreichische Staatsbürgerinnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…142/2004 setze der Familienbeihilfenanspruch von Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, keinen Aufenthaltstitel voraus, sondern sei ein Familienbeihilfenanspruch unter anderem auch bei einem mindestens sechzig Kalendermonaten dauernden ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben. Diese Voraussetzung sei jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem Familienbeihilfe beantragt werde…
…142, wonach die asylrechtliche Stellung des den Anspruch vermittelnden Kindes bedeutungslos ist (VwGH Zl. 2008/15/0199). Mein Asylverfahren ist seit 13.10.2005 anhängig und der erforderliche Aufenthalt von mindestens sechzig Kalendermonaten ist gegeben. Die asylrechtliche Stellung meines Sohnes ist hierbei nicht von Relevanz…
…über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Nach Abs. 2 der zitierten Bestimmung gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Weiters bestimmt Abs. 3…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil…
…die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil…
…Behinderung nicht abgeändert werden darf wenn sich der Gesundheitszustand nicht geändert hat. In diesem Sinne erfülle ich bereits die Voraussetzungen des Grades der Behinderung von mindesten 50 Prozent, als auch die Voraussetzung dass die Behinderung vor dem 21. Geburtstag bestand. Was die dauernde Erwerbsunfähigkeit anbelangt…
…für die im Jahr 2007 und 2009 geborenen Kinder der Beschwerdeführerin (Bf) rückwirkend mit Mai 2010 Familienbeihilfe gewährt werden kann. Die Bf hielt sich ab Mai 2010 seit (mindestens) sechzig Kalendermonaten ständig in Österreich auf und ihr Asylverfahren war am 1. Jänner 2006 noch anhängig…
…d.F. Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004 kommt es im Fall des Bf nur auf den mindestens sechzig Kalendermonate währenden ständigen Aufenthalt in Österreich an. Der Status der Aufenthalts des Kindes in Österreich ist nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 i.d.F. Pensionsharmonisierungsgesetzes…
…nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Da sich der Bf. und seine Familie seit über 60 Kalendermonaten (17.11.2004) im Bundesgebiet aufhielten, bestehe gem…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs. 2: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Zunächst muss die Anspruchsberechtigte, die Beschwerdeführerin…
…Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt." Absatz 2 besagte, dass Absatz 1 nicht für Personen gilt, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Personen, denen Asyl nach dem AsylG 1997 gewährt wurde. Die Änderung des…
…Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes erforderliche Voraussetzung, di. der ständige Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens sechzig Kalendermonaten - Einreise 2003/zu beurteilender Zeitraum Juli 2006 bis Juli 2007 - nicht erfüllt). Laut VwGH ist daher auch im Gegenstandsfalle § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl…
…verfügbar. § 3 Abs 2 FLAG in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung normiert: "Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Asylwerberlnnen, deren…
…0119). § 3 Abs 2 FLAG idFv 31.12.2005 lautet: "Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Asylwerberlnnen, deren Asylantrag vor dem 1…
…den 31. Dezember 2005 hinaus zur Anwendung. Daraus ergibt sich, dass Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, gemäß § 3 Abs. 2 FLAG Familienbeihilfe zu gewähren ist. … Somit ergibt sich ein rückwirkender Anspruch auf Familienbeihilfe für meine beiden mj. Kinder…
…die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil…
…Gemäß Abs. 2 leg. cit. gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr…