…gemäß § 41 Abs. 1 EStG keine Verpflichtung zur Veranlagung bestehe. Für die Bf wurden im Kalenderjahr 2014 - wie dies auch das Finanzamt im Vorlagebericht feststellte - nicht zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt. Steuerfreie Einkünfte gehören nicht zu den "anderen Einkünften" (Jakom/Baldauf, EStG…
…eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 dann durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen worden sind. Da dieser Sachverhalt im gegenständlichen Fall vorliegt, ist auch eine Pflichtveranlagung…
…begründet, dass, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten seien, der Steuerpflichtige im Sinne des § 41 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) zu veranlagen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, welche durch Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden wären, bezogen…
…neu berechnet werden. Die Begründung der abweisenden Beschwerdevorentscheidungen betreffend Einkommensteuer 2019 bis 2021 lautete folgendermaßen: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Absatz 1 Einkommensteuergesetz 1988 zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…in welcher es in der Begründung ausführte, gemäß § 41 Abs 1 Z 2 EStG sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert würden, bezogen worden seien. Nach § 47 Abs 1 EStG sei…
…zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden (vgl. Jakom/Baldauf, Rz 10 zu § 41). Der Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 € steht für andere – nicht lohnsteuerpflichtige – Einkünfte zu, wenn lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen und eine Veranlagung erfolgt (Doralt, EStG, Tz 50 zu § 41). Zu den "anderen Einkünften"…
…verwies weiters nochmals auf die Tatsache, dass im gegenständlichen Fall kein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege. Er habe zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2021 gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen. Das Finanzamt legte den Fall samt Verwaltungsakt am 28.07.2023…
…nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Einzelfall tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde (vgl. Jakom/Peyerl, EStG 2019, § 41 Rz 3). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge…
…Eine Steuererklärungspflicht besteht unter anderem dann, wenn der Abgabepflichtige neben lohnsteuerpflichtigen Einkünfte andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730,00 € übersteigt (§ 41 Abs 1 Z 1 EStG 1988) bzw. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Aktenkundig ist, dass der…
…hätten. Im Kalenderjahr 2013 habe sie die "Abfertigung neu" von betrieblichen Vorsorgekassen bezogen. Gemäß Rz 911 LStR 2002 bestehe ein Pflichtveranlagungsgrund, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden seien. Gemäß Rz 913 LStR 2002 seien Bezüge, die u.a…
…2007: § 41. (1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen…
…auszugsweise: § 41. (1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden wären. Da sich die Zeiträume der Lohnzettel der Fa. Fa GmbH (02.06. bis 21…
…ist der Steuerpflichtige ua zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Voraussetzung ist nach dieser Bestimmung, dass zeitlich überschneidend zwei oder mehrere gesondert versteuerte lohnsteuerpflichtige Einkünfte zugeflossen (§ 19 EStG 1988)…
…41 Abs. 1 und 2 EStG 1988 lauten: "(1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die…
…eine Veranlagung nicht mangels Überschreiten des Veranlagungsfreibetrages durchzuführen. Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist gemäß § 41 EStG 1988 der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag € 730 übersteigt, im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut Lohnzettel war der Bf…
…übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, auf…
…a. dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht…