…gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt. Zudem darf der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielen. Alternativ zu einem pauschalen Freibetrag gemäß §…
…Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben…“ § 106 Abs…
…Dieser steht nur zu, wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben." Die Nichtberücksichtigung des Behinderten-Freibetrages und der Kosten zur Kz 476 blieb unbegründet. 3. In der Beschwerde gegen den ESt-Bescheid 2014 verwehrte sich…
…die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag dann beantragt werden, wenn der Steuerpflichtige mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und der Ehepartner Einkünfte von höchstens € 6.000,00 jährlich erzielt hat. Der Grenzbetrag ist immer anhand der Jahreseinkünfte des (Ehe-)Partners zu ermitteln, auch wenn die Partnerschaft…
…Kind (§ 106 Abs 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Gemäß § 106 Abs 3 EStG 1988 ist (Ehe-)Partner eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit mindestens einem Kind iSd § 106…
…er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt. Mit einer Gesundheitsmaßnahme in…
…in l von ihm als Hauptwohnsitz aufgegeben (Abmeldung 17. April 2015). Da er nur bis Mitte April 2015 in gemeinsamen Haushalt mit seiner Gattin lebte, war eine Voraussetzung für die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, wonach Verheiratete nicht mehr als 6 Monate im Kalenderjahr von ihren Ehegatten…
…Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. 3. Steuerpflichtigen, die für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leisten, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 Euro monatlich zu. Dabei gilt: …" Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, die mehr als 6…
…Juli 2020, dem Finanzamt nachzuweisen, dass sie im Kalenderjahr 2019 für mehr als sechs Monate österreichische Familienbeihilfe erhalten habe. Hierauf teilte die Bf über FinanzOnline mit (ein Datum ist nicht ersichtlich, ob das Datum 6. August 2020 zutreffend ist, ist zu bezweifeln): Sehr geehrte Damen…
…die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des…
…Beschwerdeführerin mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet gewesen sei oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt habe. Zu den geltend gemachten Sonderausgaben wurde ausgeführt, es seien die geltend gemachten 346,20 Euro ohnehin dem Gesetz entsprechend zu einem Viertel mit 86,55 Euro im Einkommensteuerbescheid…
…wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben." In der dagegen erhobenen Beschwerde verwies der Bf. auf das DBA Österreich/Tschechien, welchem zufolge die österreichischen Pensionseinkünfte im Wohnsitzstaat zu versteuern seien. In der Beschwerdevorentscheidung vom 16…
…die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des…
…wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs 4 Z 1 von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt, - durch eine Behinderung eines…
…vorgesehen. Beim "erhöhten" Pensionistenabsetzbetrag war im Einkommensteuergesetz 1988 immer eine Einschleifung auf Basis von Pensionseinkünften vorgesehen. Ab dem Kalenderjahr 2011 steht ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag unter folgenden Voraussetzungen zu: - Steuerpflichtige ist mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Partnerschaft und lebt…
…mindestens für 7 Monate Familienbeihilfe bezogen wird) zustehe und die im Kalenderjahr mehr als 6 Monate verheiratet oder eingetragene Partner seien oder in einer Lebensgemeinschaft leben. Eine Partnerschaft (Lebensgemeinschaft) ohne Kind(er) könne ab 1.1.2011 einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht mehr begründen.…
…1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben […] Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt. [……
…ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt....Voraussetzung ist, dass der (Ehe)Partner (§106 Abs. 3) bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) Einkünfte von höchstens 6.000 € jährlich, sonst…
…gestellt. Im Einkommensteuerbescheid 2015 wurden diese Beträge nicht berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt: "Der Alleinverdienerabsetzbetrag gem § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 steht zu, wenn ein Steuerpflichtiger mit mind 1 Kind (§ 106 Abs 1 EStG 1988) mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und…