…221 Abs. 3 und 4 ZK vorgesehenen Verjährungsfristen handelt es sich um materiellrechtliche Vorschriften (vgl. EuGH 23.2.2006, C-201/04, VwGH 28.06.2012, 2009/16/0076). Daraus folgt, dass eine Zollschuld den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln unterliegt, selbst wenn das…
…221 Abs. 3 und 4 ZK vorgesehenen Verjährungsfristen handelt es sich um materiellrechtliche Vorschriften (vgl. EuGH 23.2.2006, C-201/04, VwGH 28.06.2012, 2009/16/0076). Daraus folgt, dass eine Zollschuld den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln unterliegt, selbst wenn das…
…Verjährungsfristen handelt es sich um materiellrechtliche Vorschriften (vgl. EuGH 23.2.2006, Rs. C-201/04, EU:C:2006:136, "Molenbergnatie NV"; in diesem Sinne VwGH 28.06.2012, 2009/16/0076). Daraus folgt, dass eine Zollschuld den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln unterliegt…
…Verjährungsfristen handelt es sich um materiellrechtliche Vorschriften (vgl. EuGH 23.2.2006, Rs. C-201/04, EU:C:2006:136, "Molenbergnatie NV"; in diesem Sinne VwGH 28.06.2012, 2009/16/0076). Daraus folgt, dass eine Zollschuld den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln unterliegt…
…221 Abs. 3 und 4 ZK vorgesehenen Verjährungsfristen handelt es sich um materiellrechtliche Vorschriften (vgl. EuGH 23.2.2006, Rs. C-201/04, VwGH 28.06.2012, 2009/16/0076). Daraus folgt, dass eine Zollschuld den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln unterliegt, selbst wenn…
…lautet, dass Artikel 221 Absatz 3 Zollkodex – anders als Artikel 221 Absätze 1 und 2 ZK – als materiellrechtliche Regelung anzusehen ist, und demnach eine Zollschuld den im Zeitpunkt der Entstehung geltenden Verjährungsregelungen unterliegt. Die verfahrensgegenständliche Zollschuld ist laut Berechnungsblatt Teil I und Teil II zwischen…
…Molenbergnatie NV) ausgesprochen hat, unterliegt eine Zollschuld nur den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln, selbst wenn das Verfahren zur Erhebung der Schuld erst nach Inkrafttreten anderer oder geänderter Verjährungsregeln eingeleitet wurde. Für die Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs ist zwischen Verfahrensvorschriften, die im Allgemeinen auf…
…AO/FGO, Deimel, Artikel 121 UZK, Rz. 3). Auf den vorliegenden Erstattungsfall sind daher die materiellrechtlichen Bestimmungen des Artikels 239 ZK anzuwenden. Artikel 120 UZK, der die Regelungen des Artikels 239 ZK im Wesentlichen übernommen hat, ist auf Sachverhalte wie den gegenständlichen, in denen die…
…288 Abs. 2) entstanden ist (Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Deimel, Artikel 121 UZK, Rz. 3). Auf den vorliegenden Erstattungsfall sind daher die materiellrechtlichen Bestimmungen des Art. 239 ZK anzuwenden. Art. 120 UZK, der die Regelungen des Art. 239 ZK im Wesentlichen übernommen hat, ist…
…Verjährungsfristen handelt es sich um materiellrechtliche Vorschriften (vgl. EuGH 23.2.2006, Rs. C-201/04, EU:C:2006:136, "Molenbergnatie NV"; in diesem Sinne VwGH 28.06.2012, 2009/16/0076). Daraus folgt, dass eine Zollschuld den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln unterliegt…
…3 und Abs. 4) sind materiell-rechtliche Regelungen (vgl. Witte, ZK6, Art. 221, Rn. 6 f). Aus dem zuletzt erwähnten Urteil des EUGH folgerte der VwGH, dass eine Zollschuld nur den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln unterliegt, selbst wenn das Verfahren zur Erhebung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…Jahr erfasst werden." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 27.11.2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Sie begründete einerseits wie im bekämpften Bescheid mit der Anführung der Verjährungsregelungen und andererseits mit der fehlenden Berichtigungsmöglichkeit, da keine Schreib- oder Rechenfehler im Bescheid erkennbar seien…
…Abgaben und Beiträgen Anwendung finden. Für KESt‑Erstattungen im zeitlichen Geltungsbereich des § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG könnte daher zu Recht die Verjährungsregelung des § 207ff BAO einschließlich der Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 209 BAO sinngemäß zur Anwendung kommen. Wie der VwGH, E. 20.8.1996…
…3 Abs. 1 BAO idF BGBl 228/2021. Zu prüfen ist, ob Rückforderungsansprüche der Abgabenbehörde nach § 241a BAO einer Verjährung unterliegen und gegebenenfalls welche Verjährungsregelung gilt. Dass dieser Abgabenanspruch keiner Verjährung unterliege, wäre mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nicht vereinbar. Gemäß §…
…ein Nichtfeststellungsbescheid zu Grunde, der durch die spätere Wiederaufnahme keine inhaltliche Änderung erfuhr. Sollte man jedoch zur Ansicht gelangen, dass der Nichtfeststellungsbescheid vom 25. April 2008 zu einer materiellrechtlichen Änderung des Körperschaftsteuerbescheides vom 2. November 2007 führen sollte, wäre dieser Körperschaftsteuerbescheid ohnedies gemäß § 295 (1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 10.12.2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich,2460 Bruck an der Leitha, Stefaniegasse 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.7.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22.6.2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf, vertreten durch V, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober 2009, ErfNr. 1) betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß. § 33 TP 19 Abs.1…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…