…BFG vom 04.07.2017, RV/7100876/2017). Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren. Etwaige Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wären daher mit Beschwerde gegen die Abgabenbescheide geltend zu machen gewesen…
…Rechtmäßigkeit von Bescheiden betreffend die Verweigerung der Akteneinsicht, betreffend diverse Rückzahlungsanträge, betreffend die Sicherstellung diverser Abgaben und betreffend die Pfändung eines Abgabenguthabens in Frage gestellt. Auf diese Einwände ist im gegenständlichen Verfahren jedoch nicht einzugehen, da die materielle Richtigkeit der angesprochenen Bescheide im Verfahren über…
…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist nämlich ausschließlich im Beschwerdeverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (vgl. VwGH 26.7.1995, 94/15/0228), was bereits unter Punkt 1) dieses Erkenntnisses geschehen ist. Der Beschwerde kommt daher auch in diesem Punkt keine…
…den maßgeblichen Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides - nicht vor. Der angefochtene Bescheid war somit rechtswidrig, sofern er einen normativen Ausspruch über die Überweisung und Einziehung der Forderung umfasste (vgl. VwGH 15.12.1994, 93/15/0243). Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden…
…und nicht alleine auf die Haftungsschuld. Die Forderung der Abgabenbehörde besteht daher zu Recht. Zum Vorbingen des Bf. hinsichtlich der USt 12/2014 darf noch ausgeführt werden, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen ist und…
…einen Fall der Unpfändbarkeit. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Dem Einwand, dass Drittschuldner angeführt seien, denen er nichts schulde - so etwa der Betrieb S…
…hinzuweisen, dass dem Vollstreckungsverfahren der Rückstandsausweis vom 13. November 2013, der alle erforderlichen Merkmale des § 229 BAO aufweist, als Exekutionstitel zugrunde liegt. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist außerdem im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren (vgl…
…0121 Rz 10). Dies ist allerdings nicht der Fall, da - wie bereits dargelegt - die materiellen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Bei der Frage der Sorgfalt des Zollschuldners ist zu prüfen, ob er sich, sobald er Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hatte, informiert und sich weitestmöglich…
…und der damalige Insolvenzverwalter der GmbH einen Vergleich abgeschlossen hat. Die Tatsache, dass Abgabenforderungen im Schätzungswege ermittelt wurden, steht für sich allein der Heranziehung des Vertreters zur Haftung für diese Abgaben nicht entgegen. So gilt auch der Grundsatz, wonach Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung…
…dass die steuerlichen Agenden rechtzeitig sowie formell und materiell korrekt wahrgenommen werden. Eine Geschäftsführerin wird lediglich dann haftungsfrei, wenn sie aufzeigt, dass sie trotz Aufwendung der von einer Geschäftsführerin zu fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit von Abgabenerklärungen - beispielsweise als Folge fehlerhafter Buchungen - nicht habe erkennen können…
…Kenntnis gebracht. Über die materielle Richtigkeit der vom Finanzamt gewählten Berechnungsmethode ist nicht im Sicherungsverfahren zu entscheiden. 9) Insgesamt hat das Finanzamt im Sicherstellungsauftrag ausreichend dargestellt, welche Umstände darauf hindeuten, dass abgabenrechtlich relevante Sachverhalte verwirklicht wurden und dass Abgabenschuldigkeiten der Beschwerdeführerin tatsächlich entstanden sind. Auch…
…diesem Rückstandsausweis liegen die Voraussetzungen für die Durchführung der gegenständlichen Pfändung einer Geldforderung vor. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren, wobei diesbezüglich von der Beschwerdeführerin ohnehin keine Einwendungen vorgebracht wurden.…
…Vertreter der Beschwerdeführerin zugestellt worden. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zurgrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren. Auch die Frage, ob ein Rückstandsausweis mangels Vollstreckbarkeit der in ihn aufgenommenen Abgaben (zB mangels wirksamer Zustellung der Abgabenbescheide…
…die Bf. schulde der Abgabenbehörde nichts, der Beschwerde naturgemäß nicht zum Erfolg zu verhelfen. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist außerdem im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren. Etwaige Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wären daher mit Berufung…
…Kosten der Vollstreckung", die mit den vom Abgabenschuldner (Vollstreckungsschuldner) zu tragenden Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens übereinstimmen, setzen sich aus den Gebühren (Pfändungsgebühren und Versteigerungsgebühren) einerseits und dem Barauslagenersatz andererseits zusammen (VwGH 27.1.1994, 92/15/0176). Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung…
…materielle und formelle Rechtswidrigkeit geltend gemacht. Wörtlich wird ausgeführt: ….. 2. Vorsteuern teilweise nicht geltend gemacht Dem Gesetzeswortlaut nach ist eine maßgebliche Grundvoraussetzung des § 232 BAO, dass der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen. Im vorliegenden Fall waren nach Meinung der…
…berechtigt ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden." ***** Dagegen beantragte der Bf. mit Schriftsatz vom 19. August 2021 die Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zur Einwendung, es liege eine entschiedene Sache vor: Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit…
…Tragen kommen könne, was für sie diese Lieferungen unfinanzierbar machen würde. Diese Umstände würden verdeutlichen, dass sich der weitere Bestand der eingangserwähnten Abgabenforderung bzw. deren stets drohende exekutive Hereinbringung für die Beschwerdeführerin eine ruinöse Wirkung entfalten würde. Dies würde unter den gegebenen Umständen, die nicht…
…iSd § 226 BAO nicht gegeben gewesen wäre oder dass die Abgaben nicht im Rückstandsausweis iSd § 229 BAO enthalten gewesen wären. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist außerdem im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren (vgl. Stoll, BAO…
…nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Hierüber kann nur im Streit zwischen dem Überweisungsgläubiger (im Beschwerdefall dem Bund) und dem Drittschuldner (im Beschwerdeverfahren dem Beschwerdeführer) entschieden werden. (VwGH vom 25.09.2013, 2011/16/0155) Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist…