…C-303/07 festgehalten, dass eine unterschiedliche Behandlung von gebietsfremden Investmentgesellschaften (im konkreten Fall eine luxemburgische SICAV) und einer gebietsansässigen Investmentgesellschaft bei der Befreiung der von den gebietsansässigen Gesellschaften an sie ausgeschütteten Dividenden von der Quellensteuer eine ungerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt, die nach den…
…Gesellschaft. Die Beurteilung ist nach Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden, wobei schwächer ausgebildete Merkmale durch stärker ausgeprägte kompensiert werden können. Delaware Statutory Trusts (DST) sind eine in den USA gebräuchliche Rechtsform für Investmentgesellschaften. Entscheidend für die Beurteilung der Vergleichbarkeit mit einer inländischen juristischen Person des…
… 94a EStG 1988 zu. Sind EU-Kapitalgesellschaften nicht über einen österreichischen Investmentfonds, sondern über einen luxemburgischen Fonds an der österreichischen Aktiengesellschaft beteiligt, gelten genau die gleichen Regeln, die eine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer bewirken. Den Anträgen auf KESt-Erstattung von ***Bf1*** wurde daher zu…
…nach § 94a EStG 1988 zu. Sind EU-Kapitalgesellschaften nicht über einen österreichischen Investmentfonds, sondern über einen luxemburgischen Fonds an der österreichischen Aktiengesellschaft beteiligt, gelten genau die gleichen Regeln, die eine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer bewirken. Die Anträge auf KESt-Erstattung der Bf. waren folglich…
…nach § 94a EStG 1988 zu. Sind EU-Kapitalgesellschaften nicht über einen österreichischen Investmentfonds, sondern über einen luxemburgischen Fonds an der österreichischen Aktiengesellschaft beteiligt, gelten genau die gleichen Regeln, die eine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer bewirken. Die Anträge auf KESt-Erstattung der Bf. waren folglich…
…die erhaltenen Dividenden aus österreichischer Sicht den Anteilinhabern der Mitbeteiligten zugerechnet wurden. Die Dividenden wurden auch nicht höher besteuert als Dividenden an gebietsansässige Investmentfonds." In einem vergleichbaren KESt-Rückerstattungsfall einer irischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer Plc hat der VwGH mit Erkenntnis, 25.06.2025…
…Bf., eine "Société d' Investissiment á Capital Variable" (SICAV, i. e. eine offene Investmentgesellschaft luxemburgischen Rechts nach dem "Gesellschaftsmodell" mit Sitz in Luxemburg, die nach do. Recht eine Körperschaft (juristische Person) darstellt), erhielt in den streitgegenständlichen Streitzeiträumen Dividendenzahlungen aus Beteiligungen an verschiedenen österreichischen börsennotierten Aktiengesellschaften…
…KESt-Rückerstattungsverfahrens und Beschwerdeführerin (Bf.) im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren ist der Bf.. Dieser wurde nach dem US Investmentrecht (Investment Company Act of 1940; Registration Number: XXX) im Jahr 2001 errichtet und ist eine in den USA ansässige Investmentgesellschaft (sog. "open-end registered investment company"). Die Bf…