…man auch bei den direkten Zahlungen von 450,00 € bzw. je 400,00 € davon aus, dass diese vorrangig dem laufenden Unterhalt dienen sollen, ergibt dies Gesamtunterhaltsleistungen von 1.455,49 € für ***6*** ***9***, somit von 37% des Jahresunterhalts und 4 vollen Monaten…
…Zeitpunkt standen für die Lebenshaltung nur mehr die laufende Pension und das Pflegegeld zur Verfügung. Das bedeutet aber nicht, dass darüberhinaus entstandene unbedingt notwendige und erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen im häuslichen Bereich, wie in jedem Haushalt, zu leisten waren, die von der unterhaltsverpflichteten Tochter zu übernehmen waren…
…bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes einen monatlichen Unterhalt in Höhe von € 310,00 zu bezahlen. Die Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Bf. als verpflichtete Partei weist eine vollstreckbare Forderung aus: Kapitalforderung € 11.924,00 laufender Unterhalt € 310,00 ab 1…
…erster Ehe ein laufender Unterhaltsvorschuss von 120 € für die minderjährige Kind1 sowie jeweils 100 € für die minderjährigen Kind2 und Kind3 bewilligt worden. Der minderjährigen Kind4 gebühre für den fraglichen Zeitraum gemäß Beschluss des BG vv vom 25.04.2007 eine Unterhaltszahlung von 200…
…MSA EStG, § 34 Anm 51). Diesfalls kann auch kein Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt werden. Die vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung schließt also die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus (vgl. Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar…
…Arztkosten, Medikamente), Aufwendungen für eine Krankenpflegerin sowie Aufwendungen für laufende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten am Haus der Eltern (kleine Reparaturen und Dachreparaturen vor und nach einem Monsun, Außen- und Innenanstrich, Instandhaltung der Wasserleitung, elektrischen Leitungen etc.). Wie bereits dargelegt, bleiben zwangsläufig erwachsene Unterhaltsleistungen nach § 34 Abs…
…Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern und sonstige nahe Angehörige von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus (vgl. Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Tz 23 zu § 34 Abs. 6 bis 9 EStG 1988). Nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 bleiben Unterhaltsleistungen…
…berücksichtigen. Diese Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern und sonstige nahe Angehörige von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus (Hinweis auf Hofstätter/Reichel, EStG, Tz 23 zu § 34 Abs. 6 bis 9 EStG 1988). Unterhaltsleistungen bleiben insoweit abziehbar…
…Selbstbehalt (Abs 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen (vgl § 34 Abs 7 Z 2 und Z 3 EStG 1988 idF BGBl I 103/2019). Auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ist die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen als (zusätzliche) außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich ausgeschlossen…
…dass die Tatsachenfeststellungen des BG ***BG*** betreffend die Qualifikation der im Dezember 2018 geleisteten Zahlung als Vorschuss auf den laufenden Unterhalt sowie den vom Beschwerdeführer geleisteten Naturalunterhalt im Zeitraum 01.06.2017 bis 31.08.2021 nicht zu beanstanden sind und somit vom Rekursgericht übernommen…
…sondern aus Ausführungen in den Gesetzesmaterialien ableitet und eine unpräzise Formulierung in den Materialen weder Rechte noch Pflichten zu begründen vermag. Dass im Wege der Gehaltsexekution eingebrachte Unterhaltszahlungen Zahlungen zunächst zur Deckung des festgesetzten laufenden Unterhaltes zu verwenden sind, entspricht der im Beschluss vom 19…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Damit sind Krankheits- oder Pflegekosten eines mittellosen Elternteils beim Verpflichteten abziehbar, weil die Aufwendungen auch beim Steuerpflichtigen selbst als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären. Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs 7 gewählte Umschreibung schließt somit laufende Unterhaltsleistungen an…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Dazu zählen vor allem Krankheits- und Pflegekosten (Hofstätter/Reichel, ESt-Kommentar, g 34 Abs. 6 bis 9, Tz 33). Die vom Gesetzgeber in dieser Bestimmung gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an…
…er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hätte. Weiters wurde unter Verweis auf die Rechtsprechung des VwGH (1.9.2015, 2012/15/0117) ausgeführt, dass die vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Dazu zählen vor allem Krankheits- und Pflegekosten (Hofstätter/Reichel, ESt-Kommentar, § 34 Abs. 6 bis 9, Tz 33). Die vom Gesetzgeber in dieser Bestimmung gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose…
…Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern und sonstige nahe Angehörige von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus (vgl. Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Tz 23 zu § 34 Abs. 6 bis 9 EStG 1988). Nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 bleiben Unterhaltsleistungen…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Dazu zählen vor allem Krankheits- oder Pflegekosten (Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, § 34 Abs 6 bis 9, Tz 33). Die vom Gesetzgeber in dieser Bestimmung gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose…
…Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Die vom Gesetzgeber gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Dazu zählen vor allem Krankheits- und Pflegekosten (Hofstätter/Reichel, ESt-Kommentar, § 34 Abs. 6 bis 9, Tz 33). Die vom Gesetzgeber in dieser Bestimmung gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Dazu zählen vor allem Krankheits- und Pflegekosten (Hofstätter/Reichel, ESt-Kommentar, § 34 Abs. 6 bis 9, Tz 33). Die vom Gesetzgeber in dieser Bestimmung gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose…