…erhaltene Pflegegeld zu kürzen und habe im Veranlagungsjahr 2020 keine Auswirkung. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 seien laufende Unterhaltszahlungen an Kinder aus geschiedenen Ehen von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen. Somit könnten 7.600,00 € (Unterhaltsleistungen sowie Sonderbedarf) nicht als außergewöhnliche…
…im Übrigen auch abgeleitet, dass über den in § 34 Abs. 7 EStG 1988 konkret angesprochenen Kindesunterhalt hinaus (laufende) Unterhaltszahlungen auch an andere Personen, wie etwa an die geschiedene Ehefrau, (sei es aus gesetzlichen oder sittlichen Gründen) nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Die Berücksichtigung von…
…auch aus dem Beschluss des LG für ZRS Wien vom 02.05.2023. Die Höhe der im Jahr 2022 geleisteten laufenden Unterhaltszahlungen ergibt sich aus der vom Beschwerdeführer vorgelegten Kontoübersicht, auf der die einzelnen Überweisungen und deren Höhe ersichtlich sind. Das Geburtsdatum der minderjährigen Tochter…
…außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 7 EStG 1988 für "laufende Unterhaltszahlungen an Kinder, mittellose Angehörige ua." Der Bf sieht das Kriterium der Außergewöhnlichkeit (höhere Kosten als bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger) sowie der Zwangsläufigkeit (rechtliche und sittliche Verpflichtung) als erfüllt an, wobei er als Rechtsgrundlage…
…Einkommensermittlung unberücksichtigt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten nicht zu berücksichtigen seien. Die laufenden Unterhaltszahlungen seien selbst dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung bestehe (BFG-Akt AS 30-34). Dagegen erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 27. November…
…Im Besonderen würden darunter Krankheitskosten fallen, bloße Vermögensumschichtungen wie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und laufende Unterhaltszahlungen für Kleidung und Essen seien nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Daher wurden unter Abzug des Selbstbehalts nur € 1.984,- für das Jahr 2012 sowie € 2.240…
…das Bundesfinanzgericht bzw. vormals an den Unabhängigen Finanzsenat aus wie folgt: Gem. § 34 Abs. 7 EStG 1988 seien laufende Unterhaltszahlungen unter anderem an mittellose Angehörige (Eltern, usw.) von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen. Darüber hinaus seien Unterhaltsleistungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie…
…Weiters ist es völlig unverständlich, warum der Bf. eine Einmalzahlung von 700.000 HUF geleistet hat, wenn er ohnehin - schenkt man seinem Vorbringen Glauben - laufende Unterhaltszahlungen erbracht hat. Dies würde nämlich bedeuten, dass er de facto den doppelten Unterhalt geleistet hätte, als zu dem er…
…volljährigen Tochter auszugehen. Er hätte zur Erfüllung seiner monatlichen Unterhaltspflicht nicht auf die Auszahlung der Familienbeihilfe warten können. Weiters hat der Bf in den Zahlungsanweisungen die Überweisungsbeträge von monatlich EUR 300,00 bzw EUR 250,00 als laufende Unterhaltszahlungen an die Tochter gewidmet. Diese Widmungen…
…die Kontoblätter sowie die Bankauszüge des Bf. seien übermittelt worden. In der Begründung der Nichtabzugsfähigkeit der außergewöhnlichen Belastung habe das Finanzamt erwähnt, dass es sich um laufende Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen handelte. Dies sei nicht der Fall. Wie auch bereits in der Beantwortung des Ersuchens…
…des Vor-Kindergartens bzw. der Nachhilfe ist nicht ersichtlich. Rechtliche Beurteilung: Unterhaltsleistung: Gemäß § 34 Abs. 7 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) sind laufende Unterhaltszahlungen an (un-)eheliche Kinder (VwGH 23.3.1999, 98/14/0119) von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen. Unterhaltsleistungen für Kinder…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Laufende Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern sind davon nicht erfasst (VwGH 1.9.2015, 2012/15/0117). Abzugsfähig können vor allem Krankheits- und Pflegekosten sein. Eine Anerkennung von pauschalen Pflegekosten kann nicht vorgenommen werden. Sämtliche…
…Ehegattin im Rahmen seiner ihr gegenüber bestehenden (laufenden) Unterhaltspflicht getätigt, scheitert eine Anerkennung der strittigen Aufwendungen. Entsprechend der Rechtsprechung kommen zwar grundsätzlich gesetzliche Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht, allerdings schließt § 34 Abs. 7 EStG 1988 laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten im Wesentlichen als außergewöhnliche…
…da die steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin des Bf. den Grenzbetrag von Euro 6.000,00 überschritten hätten. Gemäß § 34 Abs 7 EStG 1988 seien laufende Unterhaltszahlungen an mittellose Angehörige von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen. Die pflegebedingten Aufwendungen für den Sohn hätten daher…
…in Euro ("Gegenüberstellung Alimente - Fb") Stellungnahme: Das erstmals im Zuge des Vorlageantrages vorgebrachte Vorbringen, der Bf. würde auch zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen regelmäßig laufende Ausgaben des Kindes in bar begleichen, geht über die Behauptungsebene nicht hinaus. Da im Zeitraum Jänner bis Oktober 2012 der Bf…
…in Euro ("Gegenüberstellung Alimente - Fb") Stellungnahme: Das erstmals im Zuge des Vorlageantrages vorgebrachte Vorbringen, der Bf. würde auch zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen regelmäßig laufende Ausgaben des Kindes in bar begleichen, geht über die Behauptungsebene nicht hinaus. Da im Zeitraum Jänner bis Oktober 2012 der Bf…
…des laufenden Unterhaltsanspruchs als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG , § 34, Tz 55/1, "Unterhaltsleistungen"). Wie der VwGH im Judikat vom 31.3.2017, Ra 2016/13/0053 ausführt, kommt es für die Frage, ob Unterhaltszahlungen ganz…
…zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden würden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellten. Weiters seien laufende Unterhaltsleistungen selbst dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn eine rechtliche Verpflichtung - beispielsweise eine Notsituation der geschiedenen Ehegattin - zur Leistung bestehen würde (VwGH 26.11.1997, 95/13/0146)…
…des § 34 Abs. 4 EStG 1988 auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Diese Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern und sonstige nahe Angehörige von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus (Hinweis auf Hofstätter/Reichel…
…die Unterhaltszahlungen zur (teilweisen) Deckung des Lebensunterhalts geleistet würden, würde solche außergewöhnliche Belastungen bei der Unterhaltsberechtigten nicht vorliegen. Somit stehe die gesetzliche Regelung des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung entgegen. Laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung sei der laufende…