…Zwar gege es auf der Westbahnstrecke regelmäßig öffentliche Verbindungen vom Wohnort zum Arbeitsplatz, aber abgesehen von der reinen Fahrzeit von über 90 Minuten pro Fahrtrichtung ergebe sich eine unzumutbar lange Wegzeit, wenn man die Wartezeiten einbezieht: Bei Dienstschluss um 15:30 sei ein Zuganschluss für…
…Arbeitsstätte, Arbeitszeiten im Schichtdienst und die tatsächliche zeitliche Lage des Werkverkehrs laut Fahrplan der ÖBB) kein Pendlerpauschale zu. Die in Ihrem Antwortschreiben vom 22.04.2024 angeführte bzw. behauptete teilweise Unmöglichkeit der Benutzung des Werkverkehrs bzw. unzumutbar lange Wegzeit begründet keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale…
…Kunden oder in der Firmenzentrale und nutzt dabei in der Zentrale Meeting-Räume bzw. Shared Desks. In diesem Zusammenhang verwies der Bf. auf eine lange Wegzeit (ca. 2,5 Stunden täglich) von seiner Wohnung zur Firmenzentrale, weshalb er im oben angeführten Ausmaß, somit weitaus überwiegend…
…oder mit dem eigenen Kfz zurückgelegt werden muss); b) wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Der unbestimmte Rechtsbegriff der (Un)Zumutbarkeit ist in einer typisierenden Betrachtungsweise auszulegen, weil zum Einen auch die Gesetzesmaterialien (621…
…dauernden starken Gehbehinderung, wegen einer dauernden Gesundheitsschädigung oder Blindheit sowie wegen langer Wegdauer vor (Jakom/Lenneis, EStG, 2014, § 16 Rz. 28; Doralt, EStG9, § 16 Tz. 105ff). Die Verwaltungspraxis und Judikatur behandelt betreffend den streitgegenständlichen Zeitraum die Frage der Dauer einer zumutbaren Wegzeit differenziert. Sämtliche Ansichten…
…ob dem Bf. die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel wegen langer Wegzeit zumutbar ist oder nicht. 2.) Parteienvorbringen: Der Bf. argumentierte, dass die Wegzeiten bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsort in D unzumutbar seien, weil sich daraus Gesamtwegzeiten von weiter über…
…im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn die Benützung von Massenverkehrsmitteln mehr als 90 Minuten dauert (lange Anfahrtszeit). Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt…
…bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Personenzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird …
…nicht entgegen, wird in diesem doch lediglich festgestellt, dass bei mehr als dreimal so langer Wegzeit eine Benützung öffentlicher Verkehrsmittel jedenfalls unzumutbar ist. Daraus rein schematisch eine bis zu dreimal so lange Fahrzeit für jedenfalls zumutbar zu halten, hieße den gleichen Fehler zu begehen, wie…
…benötigten im übrigen nur 9 % länger als eine Stunde für ihren Arbeitsweg (Volkszählung 2001 Hauptergebnisse II Niederösterreich, Statistik Austria 2004, 311). Da viele Niederösterreicher nach Wien pendeln, liegt der Anteil der Erwerbstätigen mit Wegzeiten von jeweils mehr als einer Stunde in diesem Bundesland weit über…
…bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar lang. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 23. Februar 2012 wurden die Berufungen als unbegründet abgewiesen. Für die Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels gelte: Die Benützung des Massenbeförderungsmittels sei jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel…
…wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird (vgl. wiederum VwGH 24.4.2014, 2010/15/0156, mwN). 4. Im gegenständlichen Fall betrug die Wegzeit für die Zurücklegung der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - mit dem öffentlichen Verkehrsmittel 85 Minuten - mit dem Kfz rund 21 Minuten…
…Fahrplan zwischen Straße2* und Ort*1 abgefragt und kommt zu ähnlichen Ergebnissen über die Wegzeit wie im Sachverhalt beschrieben - siehe BEILAGE 7 (Abfrage für Mittwoch, 30.10.2019). Von der Länge der Fahrzeit her und von der Häufigkeit und den Abfahrts- und Ankunftszeiten der Verkehrsmittel…
…den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der…
…der Wegzeit eine optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualbeförderungsmitteln (z. B. „Park and Ride“), selbst wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird, zu unterstellen (vgl. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319). Die Zumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln richtet sich einerseits nach dem Verhältnis der Wegzeiten…
…5,5 km. Für die Zurücklegung ihres Arbeitsweges standen ihr ua folgende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und ergeben sich aus deren Benützung im Jahr 2013 folgende Wegzeiten: A) Wohnung-Arbeitsstätte: Von AnachB (Bushaltestelle), 300m: Fußweg 4 Minuten Bus BnachC: Abfahrt: 06:31 Ankunft: 06.36…
…Routenplaner betrage die Fahrzeit von der Arbeitsstätte zur Wohnung mit dem PKW 48 Minuten, die Strecke weise eine Länge von 70,3 km auf. Die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels betrage, wobei für die Strecke von der Wohnung bis D die Benutzung des PrivatPkw einzurechnen…
…dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem Kfz. Der unabhängige Finanzsenat hat in zahlreichen Entscheidungen ebenfalls die Auffassung vertreten, dass die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls, d.h. unabhängig von der Wegstrecke, zumutbar ist, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke…
…des Begriffes der „Zumutbarkeit“ aber auch die Gesetzesmaterialien heranzuziehen sind; nach den Gesetzesmaterialien sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit dem Massenbeförderungsmittel als mit dem eigenen Kfz…
…lange sind als mit dem Kfz, wobei eine Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke von 90 Minuten im Nahbereich als zumutbar erachtet wird. Geringfügige Überschreitungen ändern nichts an der Zumutbarkeit (RV/2234-W/11). Laut Fahrplanauskunft der ÖBB (Scotty, Tür-zu-Tür-Auskunft) beträgt die Wegzeit…