…Vgl. zB UFS vom 25.9.2013, RV/0363-K/12). Zur Frage, ob im gegenständlichen Fall von einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen langer Anfahrtszeit auszugehen ist, ist nun konkret Folgendes auszuführen: Der Bf wohnt in L. Sein Arbeitgeber ist die Fa. F…
…wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Auch eine lange Anfahrtszeit, eine körperliche Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar machen. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist jedenfalls nicht…
…Unzumutbarkeit liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Eine lange Anfahrtszeit, eine körperlichen Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen. Im Falle einer dauernden…
…erforderlichen Zeit (z.B. bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit), im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn die Benützung von Massenverkehrsmitteln mehr als 90 Minuten dauert (lange Anfahrtszeit). Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die…
…werden muss); b) wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Unzumutbar sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn…
…Verfügung stehendes Massenbeförderungsmittel zu berücksichtigen...((§ 2 Abs. 2 Z 2 VO). III. Rechtliche Würdigung: Strittig ist: Steht dem Beschwerdeführer wegen langer Anfahrtszeit zur Arbeit bzw. nach Hause das große Pendlerpauschale zu? Der Beschwerdeführer hat nicht behauptet, dass eine Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels aus den…
…des öffentlichen Verkehrsmittels Wie Sie in Ihrem Beschluss vom 28.5.2015 erklären, ist für die Zumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels und der Länge der Fahrtstrecke von einer idealen Kombination der Verkehrsmittel auszugehen (Park & Ride). Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 9.7. mitgeteilt habe…
…EStG (621 BlgNR XVII. GP, 75) führen diesbezüglich aus: "'Unzumutbar' sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit den Massenbeförderungsmitteln als mit dem eigenen KFZ; im Nahbereich von…
…vor, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. Unzumutbarkeit liegt auch wegen langer Anfahrtszeit vor. Wird bei einer einfachen Wegstrecke ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten ist die Unzumutbarkeit gegeben. Unzumutbarkeit…
…vor, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. Unzumutbarkeit liegt auch wegen langer Anfahrtszeit vor. Wird bei einer einfachen Wegstrecke ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten ist die Unzumutbarkeit gegeben. Unzumutbarkeit…
…vor, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. Unzumutbarkeit liegt auch wegen langer Anfahrtszeit vor. Wird bei einer einfachen Wegstrecke ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten ist die Unzumutbarkeit gegeben. Unzumutbarkeit…
…Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit. Das Erkenntnis RV/0054-I/04, verweist auf die Gesetzesmaterialien, nach denen eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlichen Verkehrsmittel wegen langer Anfahrtszeit dann vorliegt, wenn die Fahrt zur Arbeitsstätte und retour mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Mal so lange dauert wie…
…dass die Begründung des Finanzamtes nicht richtig sei, aufgrund der wechselnden Arbeitszeiten die Fahrzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 90 Minuten betrage und somit mehr als 3-mal so lange dauere wie mit dem PKW. Diesbezügliche Beweismittel wurden wieder nicht vorgelegt. Die Beschwerde wurde…
…Straßenbez.2 22, Ort2 und Arbeitsort beträgt 82,6 km und nimmt mit dem PKW rund 50 Minuten in Anspruch. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist wegen langer Anfahrtszeit nicht zumutbar. 4) Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Nichtverfügbarkeit eines Firmenautos bzw. Firmenbusses ist…
…jeweils unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien) ist die Fahrt mit ÖV wegen langer Anfahrtszeit dann unzumutbar, wenn sie mehr als dreimal so lang dauert wie mit dem Kfz (demgegenüber ist nach nunmehriger Rechtslage ab 2014 bei ÖV-Fahrzeiten zwischen 60 und 120 Minuten auf die…
…Wohnung und Arbeitsstätte des Bf's für eine jeweilige Arbeitszeit von 08:00 bis 16:00 Uhr bzw. 08:00 bis 17:00 Uhr eine Länge von 28 bzw. 29 km. Die Beschwerde wurde daher vom Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.06.2014 mit der…
…erforderlichen Zeit verkehrt. Unzumutbarkeit wegen dauernder starker Gehbehinderung, wenn der Behinderte eine Bescheinigung nach § 29 StVO besitzt. Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsbeschädigung oder Blindheit im Behindertenpass. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit; dies ist dann gegeben, wenn folgende Wegzeiten pro einfacher Wegstrecke überschritten werden:…
…wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem KFZ (Verweis auf VwGH und UFS). 4. Dagegen erhob der Bf durch seine steuerliche Vertretung mit Schriftsatz vom 13.10.2015 Beschwerde und führte begründend…
…2013/53 in Höhe von 2.016,00 € als Werbungskosten anerkannt, weil nach Ansicht des Finanzamtes eine Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels wegen langer Anfahrtszeit nicht vorlag. In der gegen diesen Bescheid innerhalb offener Frist eingebrachten Beschwerde beantragte der Bf. das große Pendlerpauschale gemäß …
…unzumutbar macht, wurde von der Steuerpflichtigen bisher nicht vorgebracht und kann weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus den Erfahrungen des täglichen Lebens geschlossen werden. Viele Menschen verwenden gerade für lange Wegstrecken öffentlichen Verkehrsmittel um ggf. die bestehenden Vorteile zu nutzen (StW.: entspanntes Reisen, Zeit um…