…90). Des Weiteren ist wesentlich, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (vgl. VwGH 28.10.2004, 2001/15/0164; VwGH…
…die Dauer von einer Stunde oft nicht überschreiten und nachmittags nachweislich gar keine Behandlungen stattfanden, eine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung nicht vorliegt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bf. keinen auch durch den Sozialversicherungsträger öffentlich-rechtlich überbundenen und durch die Anstalt überwachten Kurbedingungen…
…Erforderlich ist etwa ein unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren (VwGH 24.9.08, 2006/15/0120). Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH…
…Grunde nach nur dann in Betracht, wenn eine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung vorliegt und der Aufenthalt somit seinem Gesamtcharakter nach kein Erholungsurlaub ist und wenn dabei ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren zur Anwendung kommt, das zur Heilung oder Linderung einer…
…2755/76). Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Steuerpflichtige nachweispflichtig (VwGH 22.2.2001, 98/15/0123…
…Erfolg versprechen. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, also eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Steuerpflichtige nachweispflichtig, wobei…
…Dauer oder ein konkretes Reiseziel angegeben. Ein vor Antritt des Aufenthaltes ausgestelltes ärztliches Zeugnis liegt nicht vor. Auch lag eine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung nicht vor. Weiters enthält keines der Schreiben Inhalte bezüglich der medizinischen Notwendigkeit über ein Trainingsabonnement. Die diesbezügliche Honorarnote 32215 vom…
…Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Steuerpflichtige nachweispflichtig (VwGH 22.2…
…vorgelegt werden muss. Wesentlich ist weiters, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (vgl. VwGH 22.2.2001, 98/15/0123…
…Ersätze Sozialversicherung, Vor-, Zwischen- und Abschlussuntersuchung durch einen Arzt, kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung) sind nicht erfüllt. Es können jedoch jene Therapien, die auch ansonsten ärztlich regelmäßig verordnet werden als zusätzliche Kosten anerkannt werden: 2020 "Therapiekosten € 365,06 - Heilmassage € 212,- - Unterwasser-Gymnastik Gruppe…
…Kürzel ohne Hinweis auf Intensität und Dauer der Behandlung ersichtlich, sie entspricht somit nicht den Kriterien eines ärztlichen Gutachtens. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt…
…kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung. Bis dato wurde zumindest kein im Vorhinein erstellter Therapieplan der Kuranstalt vorgelegt. Da der Tagesablauf ähnlich einer Erholungsreise eigenständig gestaltet werden kann und dieser Badereise nur durch eine im Nachhinein erstellte Bestätigung des Kurarztes das Merkmal der kurärztlichen Betreuung und…
…ein Kuraufenthalt, d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung gewesen sei und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welche der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. Die beantragten Auslandesaufenthalte ohne ärztliche Begleitung hätten daher nicht anerkannt werden können. Einkommensteuer 2018: Begründend wurde ausgeführt, dass zum…
…2016 vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung sein müsse und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. Im gegenständlichen Fall sprächen folgende…
…unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren erforderlich. Die Reise muss zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sein. Neben der ärztlichen Begleitung und Aufsicht muss der Kuraufenthalt eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweisen und darf nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellen. Sind…
…einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (vgl. VwGH 22.2.2001, 98/15/0123, VwGH 25.4.2002, 2000/15/0139, VwGH 28.10.2004, 2001/15/0164, und VwGH 22…
…dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.09, 2007/15/0022). Im gegenständlichen Fall gab es für den Aufenthalt in ***5*** keine ärztliche Zuweisung aus…
…dort zwischen 2015 und 2019 jährlich jeweils 14 Tage verbracht. Das Thermalwasser habe eine heilende Wirkung gegen Gelenkbeschwerden. Im Zuge dessen seien täglich verschiedene Therapien in Anspruch genommen worden, wie Physiotherapie, Gymnastik im Wasser, etc. Das Thermalbad weise eine kurgemäß geregelte Tages-und Freizeitgestaltung auf.…
…wurde eine solche - kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung - vom Bf. auch nicht vorgebracht bzw. behauptet. Schon deshalb ist hinsichtlich der aus den zwei Aufenthalten in Montegrotto resultierenden Aufwendungen für die beiden Kuraufenthalte in den Jahren 2011 und 2012 ein Abzug als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich ausgeschlossen…
…Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Steuerpflichtige nachweispflichtig (VwGH 22.2…