…wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. VwGH 06.04.1994, 91/13/0234; VwGH 28.02…
…§ 93 Rz 6). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Eine Umdeutung des Bescheidadressaten kommt nicht in Betracht (vgl. VwGH 12.4.2022…
…§ 93 Rz 6). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Eine Umdeutung des Bescheidadressaten kommt nicht in Betracht (vgl. VwGH 12.4.2022…
…Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997…
…der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf…
…jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (Hinweis auf VwGH 6.4.1994, 91/13/0234; 28.2.2007, 2004…
…Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997…
…des Normadressaten wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl VwGH 28. Februar 2007, 2004/13/0151; 24…
…Person, an die der Bescheid gerichtet ist, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Wird eine Beschwerde von einem hierzu nicht Legitimierten eingebracht, so ist sie gemäß …
…03.2007, 2003/03/0214). Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten wolle, sei notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. VwGH 06.04.1994, 91/13/0234). Einer Erledigung…
…wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. VwGH 6.4.1994, 91/13/0234). Gemäß § 19 Abs…
…der gegenüber die Behörde, die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. Die in § 191 Abs. 3 BAO normierte Wirkung eines einheitlichen Feststellungsbescheides…
…Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. Die in § 191 Abs. 3 BAO normierte…
…Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. Die in § 191 Abs. 3 BAO normierte…
…Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. An nicht (mehr) existente (Rechts)personen gerichtete Bescheide gehen ins Leere und können damit keine Wirksamkeit entfalten (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001…
…7.2007, 2004/15/0137). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Die Erledigung des Vorsitzenden des Spruchsenates "Bescheid über die Beschlagnahme gemäß §…
…7.2007, 2004/15/0137). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Die Erledigung des Vorsitzenden des Spruchsenates "Bescheid über die Beschlagnahme gemäß §…
…7.2007, 2004/15/0137). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Die Erledigung des Vorsitzenden des Spruchsenates "Bescheid über die Beschlagnahme gemäß §…
…7.2007, 2004/15/0137). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Die Erledigung des Vorsitzenden des Spruchsenates "Bescheid über die Beschlagnahme gemäß §…
…ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. z.B. VwGH 28.02.2007, 2004/13/0151)…