…der Vertreter bei der Entrichtung von Schulden die Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). In diesem Zusammenhang hat der Vertreter den Nachweis zu erbringen, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger…
…unterfertigt hat, in der ansatzweise ja auch Ausführungen zum bedingten Vorsatz als Schuldform aufscheinen, bestätigt zudem die Wahrscheinlichkeitsannahme. Eine weitere Teilprüfung zu konkret anzulastenden Finanzvergehen, ob für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume 2020 und 2021 von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG oder Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG auszugehen ist, ist…
…Tatsächlich erfolgte am 25.06.2021 die Gutschrift der Überrechnung eines Guthabens ohne Verrechnungsweisung über € 18.000, die am 15.02.2021 beantragt worden war. Wie auf dem Abgabenkonto ersichtlich ist, entrichtet die Beschwerdeführerin nie konkrete Beträge mit Verrechnungsweisung, sondern erzeugt durch Überrechnungen Guthaben…
…den Nachweis erbringe, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits -an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem…
…2013/16/0208; 19.05.2015, Ra 2013/16/0016). Betreffend die Verschuldensfrage obliegt dem Vertreter kein negativer Beweis, sondern die konkrete (schlüssige) Darstellung der Gründe, die der gebotenen rechtzeitigen Abgabenentrichtung entgegenstanden (sogenannte qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast; VwGH 25.10.1996, 93/17/0280; 20…
…sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen habe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0165). Der Vertreter erfahre somit nur dann eine Einschränkung der Haftung, wenn er den Nachweis erbringe, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei…
…dass keinerlei Maßnahmen zur Sicherung der Einkommensteuer 2007 beabsichtigt waren. Entgegen der Ansicht des Bf sind auch Amtshandlungen einer deutschen Abgabenbehörde (im konkreten Fall des Finanzamtes F) keine zur Geltendmachung der österreichischen Einkommensteuer relevanten Amtshandlungen und war das deutsche Finanzamt sowohl örtlich als auch sachlich…
…einzelnen Abgabenerhöhung als Nebenanspruch zu einer konkreten Abgabe unberührt (Vgl. etwa auch die Zusammenrechnung strafbestimmender Wertbeträge zur Frage der Gerichtszuständigkeit bei zusammentreffenden Finanzvergehen § 53 Abs. 1 FinSIrG). Eine dem § 21 Abs. 1 FinStrG entsprechende Anordnung, bei einer Selbstanzeige hinsichtlich zusammentreffender Finanzvergehen nur eine einzige Abgabenerhöhung…
…96/15/0049). Konkrete Nachweise für eine Gläubigergleichbehandlung zum jeweiligen Fälligkeitstag der Abgaben wurden von der Beschwerdeführerin zu keinem Zeitpunkt vorgelegt. Die vorgelegte Saldenliste eines Bankkontos der Primärschulderin für den Zeitraum 1.1.2018 bis zum Datum der Insolvenzeröffnung ist aus den dargelegten Gründen nicht…
…kein Verfahrensfehler vorliegt. Konkrete Vorbringen zu den UVAs wurden nicht dargetan, so dass von der Richtigkeit der erfolgten Meldung auszugehen ist. Bei Selbstbemessungsabgaben (zB UVA, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag) ist maßgebend, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären (zB VwGH 31.10.2000, 95/15…
…Dass die Höhe der Abgabenerhöhung, nämlich der Prozentsatz der Mehrbeträge, von der Summe der sich aus einer Selbstanzeige ergebenden Mehrbeträge abhängt und nicht von der Höhe des Mehrbetrages an einer Abgabe, lässt die Beurteilung der einzelnen Abgabenerhöhung als Nebenanspruch zu einer konkreten Abgabe unberührt. Wenn…
…sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0165). Der Vertreter erfährt somit nur dann eine Einschränkung der Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei…
…da aus den Unterlagen nicht ersichtlich sei, welcher konkrete Abgabenanspruch genau in Österreich seitens der Behörde geltend gemacht werde. Diese Ansicht bestätigend führte der deutsche Vertreter des Beschwerdeführers mit Schriftsatz vom 11.10.2007 aus, dass das mit "Auskunftsersuchen" bezeichnete Dokument auch nach deutschem Recht…
…Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften ist - mangels entgegenstehender Vorschriften - von jener Sach- und Rechtslage auszugehen, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes gegeben war (VwGH 10.12.2008, 2005/17/0055). Vom abstrakten Abgabenanspruch ist der aufgrund der bescheidmäßigen Festsetzung entstehende konkrete Abgabenzahlungsanspruch zu unterscheiden …
…Erst dann werde es ihm möglich sein, konkret dazu zu replizieren. E. Ein Sicherstellungsbescheid nach § 232 BAO dürfe nur dann erlassen werden, wenn die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu gewärtigen sei. Die Rechtsprechung lege besonderen Wert auf eine sorgfältige Begründung dieser…
…gar nicht möglich gewesen wäre, diese sowie die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 binnen einer Woche zu erstellen. Als Eventualbegehren wurde vorgebracht: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG würde im konkreten Fall auf Basis der einzelnen Zahllasten der jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume berechnet. Dabei unberücksichtigt bleibe jedoch…
…im konkreten Fall nicht vor. Die Insolvenz sei durch erhebliche Forderungsausfälle ausgelöst worden, wobei nicht nur die Forderungen des Finanzamtes, sondern auch weitere Glaubiger des Unternehmens nicht bezahlt werden konnten. Daher liege eine Ungleichbehandlung des Finanzamtes nicht vor. Schließlich werde zur Höhe der Abgaben eingewendet…
…sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0165). Der Vertreter erfährt somit nur dann eine Einschränkung der Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei…
…welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (VwGH 28.2.2002, 96/15/0224). Die belangte Behörde ist im Hinblick auf die von Seiten des Beschwerdeführers vorgelegte Berechnung von einer Schlechterstellung der Abgabenbehörde im Vergleich zu anderen Gläubigern von…
…zu einer ungleichmäßigen Bevorzugung anderer Gläubiger gegenüber dem Abgabengläubiger gekommen ist (VwGH 23.03.2010, 2007/13/0137). Die Behörde ist auch nicht gehalten, im Wege einer Schätzung auf das Ausmaß der Ungleichbehandlung zu schließen, wenn dazu kein konkretes Vorbringen erstattet wird (VwGH 24.02…