…Artikel 233 Abs. 1 lit. a ZK-DVO kann die Willensäußerung unter bestimmten Voraussetzungen – der Anwendungsbereich erfasst (wie bei der mündlichen Anmeldung) besondere Fälle des freien Verkehrs, des Ausfuhrverfahrens und der vorübergehenden Verwendung – konkludent abgegeben werden. Dabei wird in diesen privilegierten Fällen, wenn der Reisende…
…nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a) des ZK bezeichneten oder zugelassenen Ort durch: [...] - Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben (Anmerkung: sog. konkludente Willensäußerung), [...] Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO: Sind die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 erfüllt, so…
…Diese Bedingungen seien für den Vormerknehmer des Beförderungsmittels, den in Russland wohnenden Vater der Abgabenschuldnerin, im Zeitpunkt des Grenzübertritts über ein namentlich unbekanntes Grenzzollamt in Polen erfüllt und eine konkludente Willensäußerung zulässig gewesen. Zur Beweislage, den verfahrensgegenständlichen PKW nicht wieder ausführen zu wollen, sei festzustellen…
…Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…haben. Aus dem bisherigen Finanzstrafakt ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin unmittelbar bei Betreten des Grünkanals für den verfahrensgegenständlichen Schmuck selbst keine konkludente Willensäußerung im Sinne des Artikel 141 UZK-DA abgegeben hat. Die Beschwerdeführerin wäre verpflichtet gewesen, zumindest über Nachfrage eine entsprechende mündliche Zollanmeldung zur…
…einer konkludenten Zollanmeldung in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführen zu können, da eben das Kraftfahrzeug von einer im Zollgebiet der Europäischen Union ansässigen Person verwendet wurde. Gemäß Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO gelten, wenn sich bei einer Kontrolle ergibt, dass die Willensäußerung im…
…Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort „konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…der Art. 230 bis 232 ZK-DVO konnte die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a ZK bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…sobald die Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO erfolgt ist. Eine Fotoausrüstung eines Berufsfotografen zum Zweck der vorübergehenden Verwendung ist im Art. 232 ZK-DVO nicht als eine jener Waren genannt, die durch eine konkludente Willensäußerung angemeldet werden könnte. Ergibt sich bei einer…
…der Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a) ZK bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als (zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) überlassen, sobald die (konkludente) Willensäußerung im Sinne des Art. 233 erfolgt ist. Der gegenständliche Reisebus wurde somit anlässlich der Verbringung in das Unionsgebiet als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen…
…der Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a) ZK bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des ZK bezeichneten oder zugelassenen Ort konkludent durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort „konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort „konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…Art. 230 bis 232 ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne…
…a, zweiter Anstrich, ZK-DVO gilt das Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, als andere Form der Willensäußerung (konkludente Handlung). Durch die Kontrolle wurde festgestellt, dass die Erklärung gem. Art. 233 ZK-DVO zu Unrecht abgegeben wurde und die Ware…
…und eine mündliche Verhandlung anberaumen. Ergänzend zum bisherigen Vorbringen führt die Bf zusammenfassend aus, eine andere Form der Willensäußerung (hier konkludente Zollanmeldung) sei auch nach Artikel 230 Buchstabe c ZK-DVO (Beförderungsmittel, die als Rückware abgabenfrei sind) iVm Artikel 233 ZK-DVO möglich. Wenn das…
…233 Abs. 1 lit. a ZK-DVO kann diese Willensäußerung unter bestimmten Voraussetzungen – der Anwendungsbereich erfasst (wie bei der mündlichen Anmeldung) besondere Fälle des freien Verkehrs, des Ausfuhrverfahrens und der vorübergehenden Verwendung – konkludent abgegeben werden. Dabei wird in diesen privilegierten Fällen, wenn der Reisende keine…
…Artikel 219 UZK-DVO: Fälle, in denen eine Zollanmeldung nicht als durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 141 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 (UZK-DelVO) abgegeben gilt. Ergibt eine Kontrolle, dass eine Willensäußerung im Sinne des Art. 141 UZK-DelVO erfolgt ist…