…Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden dürften, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen würden. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen würden, seien bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben…
…gewählte Begriff des "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges" ist dabei grundsätzlich nicht im Sinne einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen, vielmehr genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Ausgaben und den steuerfreien Einnahmen besteht sohin aufgrund…
…Aufwendungen, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in einem klar abgrenzbaren objektiven Zusammenhang stünden. Der Maßstab für die Grenze zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Aufwendungen stelle der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang dar (UFS RV/0927-W/08, EStR 4854). Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang liege jedenfalls vor…
…Höhe nach gleichartige Bezüge, Kostenersätze und Entschädigungen auf Grund von Dienst(Besoldungs)ordnungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts". Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik…
…Den Maßstab für die Abgrenzung bildet der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang" (VwGH 02.06.2004, 2003/13/0074). § 12 Abs 2 KStG 1988 spricht von einem "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang". Ausgaben, die mit den nicht steuerbaren Vermögensmehrungen oder steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren objektiven Zusammenhang stehen…
…Für den wirtschaftlichen Zusammenhang genügt bereits ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang (vgl. VwGH 30.03.2011, 2008/13/0008). Die Grenze der Anwendbarkeit des § 20 Abs 2 EStG bzw. § 12 Abs 2 KStG 1988 liegt dort, wo kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerfreien Einnahmen und…
…werden, wenn eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und für die arbeitsfreien Tage kein steuerfreies Tagesgeld gezahlt wird. Gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen…
…2 KStG dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden. Es liegen zweifelsfrei steuerfrei gewährte Mittel vor. Diese sind aber nach dem eindeutigen Wortlaut der vorstehend zitierten Verordnung aus der…
…mit dem Kfz machte er EUR 3.250,80 an Werbungskosten geltend. Rechtliche Erwägungen Der Beschwerdeführer hat im Streitjahr aufgrund seiner beruflichen Entsendung nach Bosnien-Herzegowina eine Auslandszulage nach § 1 Abs 1 AZHG bezogen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang…
…Zypern eine Auslandszulage nach § 1 Abs. 1 AZHG bezogen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik des EStG ergibt sich, dass fehlender Steuerpflicht auf der…
…den "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" abgestellt. Der Begriff des "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges" ist nicht nur im Sinne einer finalen Verknüpfung zu verstehen – somit solcher Art, dass die Ausgaben getätigt werden, um dadurch nicht steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen ‑ sondern es genügt bereits ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang…
…außer Ansatz zu bleiben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Der im Gesetz verlangte „unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang“ ist nach herrschender Auffassung nicht im Sinn einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen. Es genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (vgl. z.B…
…erforderliche "unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang" im Sinn des § 20 Abs. 2 EStG 1988 ist aber nicht nur im Sinn einer finalen Verknüpfung dahin gehend zu verstehen, dass Ausgaben getätigt werden, um dadurch nicht steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen, sondern es genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen…
…gegenübersteht. Für die Verknüpfung von Ausgaben und Einnahmen hat der Gesetzgeber auf den "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" abgestellt. Hiefür genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. Entschädigungen für Wertminderungen von - bebauten oder unbebauten - Grundstücken (zu denen auch Ersatzleistungen auf Grund eines Versicherungsvertrages gehören), sind…
…im Voraus, zu festgelegten Kriterien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistung stehen, bestimmt wird (vgl. EuGH C-612/21 "Gmina O."). 22. Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Art 9 MwSt-RL begründen allerdings dann keine Unternehmereigenschaft, soweit Körperschaften öffentlichen Rechts eine Tätigkeit ausüben, die…
…bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu…
…bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu…
…Höhe nach gleichartige Bezüge, Kostenersätze und Entschädigungen auf Grund von Dienst(Besoldungs)ordnungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts". Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik…
… 20 Abs. 1 Z 1 EStG eine Kürzung der mit diesen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Ausgaben zu erfolgen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (z.B…
…der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden dürfen, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Aufwendungen, die mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben…