…nicht bekannt war, dass 2010 – 2012 Erschwerniszulagen steuerfrei ausbezahlt wurden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. – Selbst wenn hinsichtlich der Erschwerniszulage keine neuen Tatsachen vorlägen, wären die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme trotzdem gegeben, da im Zuge der GPLA-Prüfung auch festgestellt wurde, dass bei…
…Gericht auch bei Durchführung der mündlichen Verhandlung zu keinem anderen Ergebnis gelangen hätte können, insofern sowohl ein umfangreiches Ermittlungsverfahren geführt worden ist, als auch der Bf. von der Würdigung des Sachverhaltes in Kenntnis war und keine neuen Tatsachen vorgebracht hat. Von Parteien beantragte Beweise sind…
…hätten keinen Einfluss auf gegenständlichen Erwerbsvorgang und änderten die feststehende Bemessungsgrundlage von gesamt EUR 487.100,-- (Grund EUR 170.775,-- + Haus EUR 316.325,--), anteilig daher EUR 243.550,-- nicht. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurden keine neuen Tatsachen vorgebracht. Beweiserhebung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme…
…von Tatsachen auf die Sicht des Antragstellers abzustellen (VwGH 19.10.2016 Ra 2014/15/0058) sowie auf diese Grundsatzentscheidung gestützte Beschlüsse VwGH 29.3.2017, Ro 2016/15/0036 und VwGH 26.3.2017 Ro 2015/13/0011). Es wurden keine neuen Tatsachen vorgebracht…
…§262 BAO Ihre Beschwerde vom 18.04.2018 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 vom 05.04.2018 wird als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: Aus Sicht des Finanzamtes wurden im Zuge des Beschwerdevorbringens keine neuen Tatsachen vorgebracht, die eine andere Beurteilung des Sachverhaltes zur Folge gehabt…
…Höhe. Mit diesem Antragsvorbringen habe der Bf jedoch keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht, da ihm die antragsgegenständlichen Umstände im abgeschlossenen Verfahren doch bereits bekannt gewesen wären. Auch seien keinerlei Behauptungen aufgestellt worden, dass diese Tatsachen neu hervorgekommen seien und dem Bf nicht schon früher…
…Entrichtung nach § 203 BAO, sodass der angefochtene Gebührenbescheid zu erlassen war. " Im dagegen eigebrachten Vorlageantrag wurden keine neuen Tatsachen vorgebracht. 2. Beweiserhebung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die elektronisch übermittelten Aktenteile des Bemessungsaktes des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel. 3. Rechtslage und Erwägungen…
…dass gem. § 313 BAO die Parteien die ihnen im Abgabeverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten haben .“ Im dagegen eigebrachten Vorlageantrag wurden keine neuen Tatsachen vorgebracht. 2. Beweiserhebung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die elektronisch übermittelten Aktenteile des Bemessungsaktes des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…dass gem. § 313 BAO die Parteien die ihnen im Abgabeverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten haben .“ Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurden keine neuen Tatsachen vorgebracht. 2. Beweiserhebung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die elektronisch übermittelten Aktenteile des Bemessungsaktes des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…mit der Begründung ab, dass keine neuen Tatsachen vorgebracht worden sind, da Wiederaufnahmegründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen (und Beweismittel) sind, die später hervorkommen. Später entstandene Umstände oder Beweismittel (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob die von der…
…nicht begründet und somit keine neuen Tatsachen vorgebracht. Ausgehend von diesem Sachverhalt sei es der Behörde nicht möglich gewesen, über einen Antrag eine Entscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen und keine (wesentliche) Änderung des Sachverhaltes vorgebracht worden sei. Aus diesem Grund…
…Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden keine neuen Tatsachen und damit keine Wiederaufnahmsgründe (VwGH 27.11.2000, 96/17/0373; 26.6.2003…
…Rückforderungsbescheides verwirklicht war. Eine nachträgliche Änderung der Sachlage bewirkt dies nicht. Hinsichtlich der Monate Juli bis September 2018 wurden zudem keine neuen Tatsachen vorgebracht. Aufgrund der Identität der Sache stand die Rechtskraft des Bescheides vom 20. Mai 2019 einer neuerlichen inhaltlichen Prüfung entgegen. Die belangte…
…die Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ***T*** 6 und ***Str4*** 6 um die geltend gemachten Ausgaben für Substanzabgeltung gekürzt (Höhe der Ausgaben: EUR 17.695,44). Auch wurden im Rahmen der Beschwerde keine neuen Tatsachen vorgebracht bzw. neue Beweismittel vorgelegt…
…Betriebsprüfung ist keine Tatsache, sondern rechtliche Würdigung. Auch die Feststellung im Erkenntnis vom aaa, das rechtliche Gehör sei im Betriebsprüfungsverfahren nicht gewahrt worden ist keine Feststellung im tatsächlichen Bereich, sondern wiederum eine Frage der rechtlichen Würdigung. Im Wiederaufnahmeantrag selbst werden somit keine "neuen Tatsachen" vorgebracht…
…Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden keine neuen Tatsachen und damit keine Wiederaufnahmsgründe (VwGH 27.11.2000, 96/17/0373; 26.6.2003…
…für die Veranlagungsjahre 2012 bis 2014 keine keine neuen Tatsachen vorgebracht worden. Es sei lediglich behauptet worden, dass der Bf. versucht habe, die Liegenschaft zu vermieten, er am Markt aufgetreten sei und Inserate geschaltet sowie aktiv Mieter gesucht habe. Keines dieser Argumente sei in irgendeiner…
…handle wurden diese aber nicht ausgehändigt. Auch diese Konten wurden im Beschwerdeverfahren nicht vorgelegt. Da aus der Beschwerdebegründung und auch aus den Auskünften zum Ergänzungsersuchen keine neuen Tatsachen vorgebracht wurden, erfolgte der Sicherheitszuschlag zu Recht und die Beschwerde ist auch in diesem Punkt als unbegründet…
…Behörde die Beschwerde als unbegründet ab und führte begründend Folgendes aus: "Da bereits im BP-Bericht vom 7.8.2017 der Sachverhalt, sowie die rechtliche Würdigung genau erläutert und dargestellt wurden und im Zuge der Beschwerde keine neuen Tatsachen vorgebracht wurden, wird auf diesen verwiesen…
…Miete bestreiten zu können. Tz. 7: An der bisherigen Feststellung werde festgehalten, es seien keine neuen Tatsachen vorgebracht worden. Tz. 22 Verjährung: Im Anlassbericht vom 11.5.2015 der Steuerfahndungsstelle Linz an die Staatsanwaltschaft werde auf Seite 6 dargestellt, dass für die Jahre 2005 bis…