…die Ausdehnung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre gesetzlich kein Raum. Im vorliegenden Fall gelangt daher die fünfjährige Verjährungsfrist zur Anwendung. Das Recht die Abzugssteuer festzusetzen, ist daher für die Jahre bis inklusive 2010 erloschen. Im gegenständlichen Fall liegt keine geringfügige Rechtswidrigkeit vor. …" Im angefochtenen…
…Rechtsbestand der mit keineswegs geringfügigen Rechtswidrigkeiten belasteten zu berichtenden Umsatzsteuerbescheide vom 2010 und 2011 vom 7. September 2011 und 3. September 2013 ist nicht zu ersehen, zumal die Erklärungen im elektronischem Weg eingereicht wurden und bis zum Überprüfungszeitpunkt durch das Finanzamt keine Prüfungshinweise ergangen sind…
…Rechtsbeständigkeit) zu. Trotz dieses Vorranges des Prinzips der Rechtsrichtigkeit werden Aufhebungen vor allem dann zu unterbleiben haben, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat, etwa weil Fehler sich inner- oder überperiodisch im Wesentlichen ausgleichen (vgl. Ritz…
…September 2003 ersatzlos aufzuheben, da für September 2003 jedenfalls keine Festsetzung von Umsatzsteuer aus einer Fahrzeugeinzelbesteuerung erfolgen hätte dürfen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes liegt darin keine nur geringfügige Rechtswidrigkeit oder Auswirkung. Eine Auseinandersetzung mit dem übrigen Beschwerdevorbringen kann insofern dahingestellt bleiben, da bereits aus diesem…
…Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände. Eine Aufhebung wird idR dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (Ritz/Koran, BAO8 § 299 BAO Rz 55 mwN zB VwGH 05.06.2003…
…weil nur die Feststellung der inhaltlichen Rechtswidrigkeit seine Aufhebung rechtfertigt (vgl. VwGH 10.5.1988, 85/14/0034: Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 299 BAO - gleichgültig ob zum Vorteil oder zum Nachteil des Abgabepflichtigen - gehört eine nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit). Zu prüfen ist daher…
…€ (im Jahr 2011) und 4.128,12 € (im Jahr 2012) nach sich zog. Im Hinblick auf die den Einkommensteuererstbescheiden für die Jahre 2010 bis 2012 anhaftende, nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit wurde durch die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens von dem durch § 303 Abs…
…zu dem Schluss, es liege ein Gesellschafterdarlehen vor, dessen Verlust zum Abzug als Betriebsausgabe berechtige. Es kann darin - wiederum - keine Gewissheit einer Rechtswidrigkeit erblickt werden. Zusammenfassend ist festzustellen: Wird von behördlicher Seite nachträglich eine andere rechtliche Würdigung angestellt, als die ursprünglich gewählte, vertretbare rechtliche Würdigung…
…im Bereich des § 299 BAO dem Prinzip der Rechtmäßigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit zu. Trotzdem werden Aufhebungen vor allem dann zu unterbleiben haben, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist, bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (vgl. Ritz, BAO³…
…Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit (Rechtsbeständigkeit) zu. Eine Aufhebung wird idR dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat, etwa weil Fehler sich inner- oder überperiodisch im Wesentlichen ausgleichen (vgl. Ritz/Koran…
…wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist (zB VfGH 19.6.1965, G 24/64; VwGH 27.5.1999, 97/15/0028, 0029; 14.12.2000, 95/15/0013; 5.6.2003, 2001/15/0133) bzw wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (zB…
…weil nur die Feststellung der inhaltlichen Rechtswidrigkeit seine Aufhebung rechtfertigt (vgl. VwGH 10.5.1988, 85/14/0034: Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 299 BAO - gleichgültig ob zum Vorteil oder zum Nachteil des Abgabepflichtigen - gehört eine nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit). Das Zollamt hat den…
…ist auch das Begehren der Bf. auf Aufhebung dieses Bescheides berechtigt. Da im vorliegenden Fall eine nicht nur geringfügige Rechtswidrigkeit gegeben ist, war bei der Ermessensentscheidung dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu geben. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art…
…Im Hinblick auf die den Erstbescheiden betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2007 anhaftende, nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit wurde nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes durch die Verfügung der Wiederaufnahme dieses Verfahrens von dem durch § 303 BAO eingeräumten Ermessen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht. 2…
…Im Hinblick auf die den Erstbescheiden betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2007 anhaftende, nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit wurde nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes durch die Verfügung der Wiederaufnahme dieses Verfahrens von dem durch § 303 BAO eingeräumten Ermessen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht. 2…
…vom 18. Februar 2009 unberücksichtigt. Im Hinblick auf die diesem Erstbescheid anhaftende, nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit wurde durch die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens von dem durch § 303 Abs. 4 BAO eingeräumten Ermessen nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht. Daran ändert…
…wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist (zB VfGH 19.6.1965, G 24/64; VwGH 27.5.1999, 97/15/0028, 0029; 14.12.2000, 95/15/0013; 5.6.2003, 2001/15/0133) bzw wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (zB…
… VwGH 20.6.2012, 2012/17/0146) (i) eine nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit vorliegt oder (ii) die wahrgenommene Rechtswidrigkeit keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (VwGH 20.6.2012, 2012/17/0146). Beide oben unter (i) und (ii) genannten Voraussetzungen sind im gegenständlichen Fall…
…wäre, würden keine neuen Tatsachen vorliegen, weshalb die Wiederaufnahmen des Verfahrens und der neu erstellte Einkommenssteuerbescheid für 2010 auch aus diesem Grund rechtswidrig wäre. Abgesehen von der Rechtswidrigkeit des Wiederaufnahmebescheides und des neu erlassenen ESt-Bescheides für 2010 sei die Abgabennachforderung für 2010 auch verjährt…
…Nach § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im Hinblick auf die dem Erstbescheid anhaftende, nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit, wurde durch Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens von dem durch § 303 Abs. 4 BAO eingeräumten Ermessen…