…Über eine Vollmacht, die Verträge im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers abzuschließen, verfügt er hingegen nicht. Es liegt daher keine Vertretertätigkeit vor, sodass das Vertreterpauschale nicht zusteht. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Gemäß § 5 VO können, wenn die Pauschbeträge in Anspruch genommen werden, daneben keine anderen…
…III, Tz 71 zu § 17 EStG 1988, mwN). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit) (vgl. Lenneis in Jakom, EStG6, § 16 Rz 66). Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, steht…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der nunmehrige Bf wurde anlässlich seiner Arbeitnehmerveranlagung 2015 vom Finanzamt ersucht, Bestätigungen seiner Arbeitgeber vorzulegen, dass er 2015 ausschließlich Vertretertätigkeit ausübte, überwiegend Außendienst verrichtete und auch Vertragsabschlüsse tätigte, um das beantragte Berufsgruppenpauschale/Vertreter anerkennen zu können. Der nunmehrige Bf legte Lohnzettel und…
…der Konkurrenz) und daraus folgend die Abstimmung mit dem Vorgesetzten inwieweit ein Entgegenkommen gegenüber dem Kunden möglich sei. Es entsprächen somit alle seine Tätigkeiten einer "klassischen" Vertretertätigkeit, daher seien die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt. Er übe keine wesensfremden Tätigkeiten wie Kontroll-, Inkasso- oder Projekttätigkeiten aus…
…III B, Tz 71 zu § 17 EStG 1988, und die dort zitierte Rechtsprechung). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (vgl. VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261 und Lenneis in Jakom, EStG8, § 16 Rz 66). Wie…
…wer die Vertretertätigkeit übernommen habe. Der Vertreter müsse auf dem Formular unterschreiben. Bei Unterschrift des Formulars habe sie auch gleichzeitig das Vertretergeld an den Vertreter in bar bezahlt. So sei es auch bei der verstorbenen Beschwerdeführerin gewesen. Darüber hinaus habe sie keine Bestätigung über den…
…9 der Verordnung eindeutig hervorgeht, eine (andere) Außendiensttätigkeit, die nicht als vorrangiges Ziel die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen hat, keine Vertretertätigkeit darstellt, ist unter Berücksichtigung der einschlägigen Judikatur des Verwaltungsgerichthofes festzuhalten, dass die Gewährung eines Vertreterpauschales das Vorliegen folgender Voraussetzungen bedingt: 1. Ausübung einer überwiegenden Außendiensttätigkeit…
…nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Funktion als Leiter des ***1*** Managements sei davon auszugehen, dass keine ausschließliche Vertretertätigkeit vorlag, sondern - wie der Bf. ebenfalls selbst angebe - auch organisatorische Verantwortung von ihm übernommen worden sei. Über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 30.01.2015…
…dass keinerlei Nachweise vorgelegt wurden. Auch die Art des Gehaltes im Dienstvertrag - relativ hohes Bruttogehalt, ohne Provisionsangabe für etwaige Geschäftsabschlüsse - lässt keine Rückschlüsse auf eine ausschließliche Vertretertätigkeit zu, da ein Vertreter üblicherweise provisionsorientiert beschäftigt ist. Dazu kommt noch folgendes: Die Rechtfertigung für eine Pauschalierung liegt…
…als dadurch die vom Bf. konkret im Jahr 2011 erfüllten Aufgabengebiete dargelegt wurden. Das Bundesfinanzgericht ist daher aufgrund der Aktenlage zur Ansicht gelangt, dass der Bf. im Jahr 2011 keine Vertretertätigkeit im Sinn des § 1 Z 9 der zu § 17 Abs. 6 EStG 1988 ergangenen…
…4. September 2018, Ro 2019/13/0024, mwN). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit; vgl VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261, mwN). Vertreter im Sinne der Verordnung ist auch…
…vom Bf. beigebrachten Schreiben des Dienstgebers vom 04.03.2015, dass hinsichtlich der Tätigkeitsbereiche des Bf. keine ausschließliche Vertretertätigkeit vorliegt. Insgesamt sind damit die Voraussetzungen nach § 1 Z 9 der Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001 für die Zuerkennung des Vertreterpauschales nicht gegeben. Aus diesen…
…Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261). Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Beschwerde wie im…
…16 Rz 66). Auf Grund der vorliegenden detaillierten Arbeitsplatzbeschreibung vom 29.02.201[6] gehe das Finanzamt weiterhin davon aus, dass keine ausschließliche Vertretertätigkeit ausgeübt worden sei. Eine überwiegende Außendiensttätigkeit sei für die Zuerkennung der pauschalen Werbungskosten nicht ausreichend. VIII. Laut dbzgl. Stellungnahme des Bf…
…1 Reisetag im November) zu Buche schlägt. Anstatt Nachweise für eine ausschließliche Vertretertätigkeit beizubringen, gab die Bf. im E-Mail vom 14.10.2022 lediglich an, dass "gemäß der Firmenpolitik keine Geschäftsabschlüsse und Verträge unserer Kunden und Partner an Dritte weitergeleitet werden zwecks Datenschutz". Rechtliche…
…im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit) (vgl…
…seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei, zähle nicht als Vertretertätigkeit. Da diese für die Anerkennung erforderlichen Voraussetzungen aufgrund der Tätigkeitsbeschreibung nicht zutreffen würden, sei die Beschwerde abzuweisen gewesen. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag wendete die Beschwerdeführerin ein, dass…
…Vertretung auf Pflegemessen usw. Wenn auch die Bf. den Anschein erwecken lässt, überwiegend im Außendienst tätig zu sein, übt sie keine Vertretertätigkeit aus, sondern sie erfüllt organisatorische Maßnahmen ua. auch im Außendienst. Dies ergibt sich auch aus dem Arbeitsvertrag, in dem auf den anzuwendenden Kollektivvertrag…
…mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. " Die im Berufungsfall anzuwendende Verordnung enthält keine Definition des Begriffs "Vertreter". Sie legt lediglich fest, dass zur Vertretertätigkeit sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst gehört und dass von…