…die Unzumutbarkeit einer Benützung für die öffentlichen Verkehrsmittel objektiv glaubhaft zu machen. Wie ausgeführt wurden vom Bf. - vom Bundesfinanzgericht nicht anzuzweifelnde gesundheitliche Gründe - ins Treffen geführt [(s. insbesondere die ärztliche Bestätigung v. 13.11.2013, in der die Benützung des öff. Verkehrsmittels für den Bf…
…die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, begründende Behinderung nachgewiesen hatte. Somit stellte sich im Rahmen der Überprüfung durch das Gericht heraus, dass die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid (Einkommensteuer 2023/Arbeitnehmerveranlagung) ) zu Recht vom Nichtvorliegen eines Anspruches auf das große Pendlerpauschale (und daher auch kein…
…Gründen kommt im gegenständlichen Fall die Gewährung der beantragten Schulfahrtbeihilfe somit auch dann nicht in Betracht, wenn man Zumutbarkeitserwägungen anstellen würde und eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel durch das Kind der Beschwerdeführerin feststellt, da diese Unzumutbarkeit aus subjektiven Entscheidungen der potenziell anspruchsberechtigten Beschwerdeführerin resultiert. …
…der Annahme einer Arbeitszeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr ergibt sich laut Pendlerrechner ein Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale iHv € 696,- sowie auf einen Pendlereuro iHv € 54,-. Sollte der Bf. die Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln, insbesondere durch Nachweis eines…
…3 EStG 1988 wurde gewährt € 599 (70 % Grad der Behinderung der Bfin. lt. Aktenlage zum Behindertenpass). Aus der Abfrage des Gerichtes v. 18.02.2026 (interne Datenbank) ging hervor, dass keine Unzumutbarkeit der Benützung v. öff. Verkehrsmitteln wegen der vorliegenden eigenen Behinderung der Bfin…
…Funktion eines Bankhalters im klassischen Sinn, sondern trete als Vertreter des Spieler-Gebers auf. Der Spieler-Geber zahle 25 € pro ½ Stunde an Kollekte für die Benützung des Tisches sowie ein zuvor ausverhandeltes gewinnabhängiges Trinkgeld an den Dealer. Bei Surrender gäbe es keine Turnierausspielungen…
…zumutbaren Verkehrsmittels ein Vergleich zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr notwendig. Indem die belangte Behörde ohne das Anstellen eines solchen Vergleichs allein aufgrund einer absoluten Gesamtfahrzeit von über 3 Stunden schon von einer Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln ausgegangen ist und bereits deshalb eine Relevanz der neu…
…keine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen Behinderung vorliegt. Das Bundesfinanzgericht erließ einen Beschluss über die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages mit der Aufforderung gemäß § 24 Abs. 3 VwGG drei Ausfertigungen einzubringen. Diesem Auftrag kam die Bf. nach. Im Akt des Finanzamtes befand sich eine Fahrplanauskunft der…
…Inanspruchnahme der großen Pendlerpauschale nicht entgegen, sofern die Voraussetzungen hierfür verwirklicht sind. 5.b) Das Bundesfinanzgericht konnte keine Feststellung über eine in den strittigen Jahren 2007 bis 2010 bestehende dauernd starke Gehbehinderung des Beschwerdeführers tätigen, sodass das diesbezügliche Beschwerdevorbringen keine Unzumutbarkeit für die Benützung eines…
…dass sich eine Zumutbarkeit ohne inhaltliche Änderung der Gesetzeslage und mit gleichzeitiger Taktverdichtung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zur Unzumutbarkeit ändern kann. Anzumerken ist, dass die gegenständliche Verordnung erst mit Zurverfügungstellung des Pendlerrechners anzuwenden ist. Es gab seit 2011 trotz Neuformulierung keine Schlechter- oder Besserstellung von…
…könnten somit nicht im Rahmen der Schulfahrtbeihilfe berücksichtigt werden. Daher finde auch die nicht unterschriebene Bestätigung der Direktion der Skihauptschule W – wegen Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels – keine Berücksichtigung. Das Finanzamt habe allein zu prüfen, ob die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel den jeweiligen Fahrtenbedarf zeitlich…
…denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet, sind konsequenterweise alle Arbeitstage eines Lohnzahlungszeitraumes (Krankenstands-, Urlaubs- und Zeitausgleichstage) für die Beurteilung der überwiegenden Unzumutbarkeit heranzuziehen. Wie zu ersehen ist, liegt in keinem Monat des strittigen Jahres überwiegend die Unzumutbarkeit der Benützung von…
… 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht oder b) der Steuerpflichtige über einen gültigen Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 39/2013 verfügt oder c) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder…
…auf zumindest der halben Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt oder die Wegzeit für eine einfache Strecke mehr als 120 Minuten beträgt (vgl. VwGH 18.02.1999, 97/15/0175). Auch kann Unzumutbarkeit vorliegen, wenn Arbeitszeiten regelmäßig außerhalb der Fahrpläne liegen und eine Benützung daher ausgeschlossen…
…zumutbaren Verkehrsmittels ein Vergleich zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr notwendig. Indem die belangte Behörde ohne das Anstellen eines solchen Vergleichs allein aufgrund einer absoluten Gesamtfahrzeit von über 3 Stunden schon von einer Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln ausgegangen ist und bereits deshalb eine Relevanz der neu…
…die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Unzumutbarkeit läge vor, wenn bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 40 km eine Fahrzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. Da dies im vorliegenden Fall nicht zutreffe, könne kein…
… 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht oder b) der Steuerpflichtige über eine gültigen Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGB. Nr. 159 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 39/2013 verfügt oder c) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder…
… 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht oder b) der Steuerpflichtige über einen gültigen Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 39/2013 verfügt oder c) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder…
…Liegt kein Überwiegen vor, ist die längere Entfernung maßgebend. Gem. § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a der Pendlerverordnung liegt Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels vor, wenn zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nach Maßgabe des…
…und das kleine Pendlerpauschale – so wie in der Berufungsvorentscheidung vom 9.6.2013 unverändert mit € 696 für 20 - 40 km - zu berücksichtigen. Nach den durchgeführten Internetabfragen über die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sei die Benützung der Massenverkehrsmittel jedenfalls zumutbar. Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln…