…einer Umbuchung gemäß § 215 BAO sei daher das Vorliegen eines Guthabens – also ein Überschuss zu Gunsten des Abgabenpflichtigen aufgrund tatsächlich durchgeführter Gutschriften auf dem Abgabenkonto (vgl. VwGH 28.6.2016, 2013/17/0873). Festgehalten werde, dass sich hinsichtlich des Tagessaldos bis zum heutigen Tag keine…
…haben, zumal er Lohnkonten geführt, als Lohnsteuer gewidmete Zahlungen auf das Abgabenkonto des gemeinnützigen Vereins geleistet und festgestelltermaßen keine Umbuchung der Abgabengutschrift veranlasst habe. Da das Erkenntnis des Spruchsenates in sich widersprüchlich sei und auch die 'zweifellos benötigte Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers fehle…
…am 27.09.2009, ausspreche, dass nach dessen Rechtsansicht keine Rechnung vorliege. Gemäß § 239a Abs. 1 BAO hätten die Gutschrift auf dem Abgabenkonto, die Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben und die Verwendung zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten zu unterbleiben, soweit eine Abgabe, die nach dem…
…der Gebarung ergebendes Guthaben Gegenstand einer Umbuchung oder Überrechnung sein (VwGH 14.3.1988, 86/15/0075). Sie haben recht, dass die Abgabennachforderung erst am 26.03.2020 fällig wird, nichts desto trotz weist das Steuerkonto einen Rückstand auf, weswegen derzeit keine Überrechnung durchgeführt werden…
…Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166) nach § 215 Abs. 1 BAO auf andere Abgabenkonten zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu erfolgen hat, ohne dass der Behörde dabei ein Ermessensspielraum eingeräumt wäre, war das Guthaben in Höhe…
…Umbuchung oder einer Überrechnung eines Guthabens von einem auf ein anderes Abgabenkonto festzustellen. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu § 239 Abs 1 BAO ausgesprochen hat, ist einem Rückzahlungsantrag im Sinn dieser Bestimmung der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein…
…7. April 2015 verbuchte Stornierung der Gutschrift erfolgte mangels rückwirkender Aufhebung der fehlerhaften Verbuchung ebenfalls nicht zu Recht. Beide Buchungen sind somit aufzuheben. Daraus folgt aber, dass die amtswegige Überrechnung des Betrages von € 8.171,71 mangels Vorliegens eines Guthabens gleichfalls zu Unrecht erfolgte…
…g BAO stütze, so sei zu entgegnen, dass diese Gesetzesbestimmung den Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben regle, wenn auf Antrag eine Umbuchung oder Überrechnung eines Guthabens eines Abgabepflichtigen erfolge. Ein derartiger Überrechnungs- oder Umbuchungsantrag iSd des § 211 Abs. 1 Z 1 lit. g BAO sei…
…als Pächter und dem Verpächter aus dem beschwerdegegenständlichen Pachtvertrag diente, allerdings kein Guthaben, weshalb dem Antrag gemäß § 239 BAO mangels Vorliegens eines Guthabens kein Erfolg beschieden sein konnte. Wie bereits oben dargestellt, scheitert die Erstattung der Bestandgebühr aber bereits überdies aus gebührenrechtlichen Gründen auf Grund…
…meritorisch zu erledigen, da sie andernfalls mangels Bescheidcharakters zurückzuweisen gewesen wäre. Dem Einwand der Bf., dass bereits vor dem Pfändungsbescheid vom 04.10.2017 ein Überrechnungsantrag gestellt worden sei, weshalb die Vollstreckungsmaßnahme der Umbuchung des Guthabens auf Finanzverwahrnisse nicht hätte durchgeführt werden dürfen, ist entgegenzuhalten…
…Ritz, aaO, § 97 Tz 1 f, mwH) oder aber dann, wenn der die Grundlage einer Buchung bzw. einer (abweichenden) bescheidmäßigen Erledigung von Rückzahlungs-, Umbuchungs- oder Überrechnungsanträgen bildende Abgabenbescheid überhaupt kein entsprechendes Leistungsgebot enthalten hat (vgl. Ritz, aaO, § 216 Tz 4, mwH), liegt eine relevante, gegebenenfalls…
…keinem Konto der A-GmbH ein Zahlungseingang der Rechnungssumme ersichtlich war. Am 30.1.2020 hat Frau ***Bf1*** uns ein mail gesandt (Beilage 5) und als Beilage den Antrag für die Übertragung eines Geldbetrages übermittelt (Beilage 6). Anzumerken ist weites, dass Anfang Oktober 2019 mangels…
…Da auf den Beschwerdefall § 323c Abs. 8 BAO mangels einer vom Finanzamt vorgenommenen Umbuchung bzw. Überrechnung nicht anzuwenden war, liegt trotz fehlender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu dieser Bestimmung keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die (ordentliche) Revision war daher als unzulässig zu erklären. Innsbruck…
…anderen Abgabenbehörden (durch Überrechnung) zu verwenden danach iSd Abs. 3 leg.cit und erst danach können Guthaben zurückgezahlt werden. Solche Umbuchungen oder Überrechnungen dürfen auch zu Gunsten von Abgabenschuldigkeiten erfolgen, die Gegenstand einer Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) sind, weil diese Guthabensverwendung keine Einbringungsmaßnahme iSd § 230 Abs…
…die Überrechnung zu beantragen, weshalb es zu keiner Priorität zwischen dem Berechtigten in Form des steuerlichen Vertreters und dem Berechtigten in Form der Abgabepflichtigen komme. Antragsberechtigt für die Umbuchung und Überrechnung sei der nach bürgerlichem Recht über das Guthaben Verfügungsberechtigte. Ein gewillkürter Vertreter benötige hierfür…
…2011 | 3.079,72 € | Säumniszuschlag 1 | 2006 | 20.07.2011 | 2.054,38 € | | | | 531.945,96 € Die Lohnsteuer 2007 wurde zwischenzeitlich im Ausmaß von 1.840,33 € durch Umbuchung eines Guthabens getilgt…
…Tilgung aller auf dem betreffenden Abgabenkonto verbuchten Abgabenschuldigkeiten aus, so ist keine Aliquotierung vorzunehmen, sondern grundsätzlich zunächst auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten (bei gleicher Fälligkeit auf die früher verbuchten) Schuldigkeiten zu verrechnen (Ritz, BAO6, § 214 Tz 1). 3. Ein Guthaben entsteht gemäß § 215 Abs…
…mehr teilweise im restlichen Haftungsrückstand Deckung. Daher ist festzustellen, dass die im Zeitpunkt der Antragstellung vom 7.5.2020 durchgeführten Umbuchungen noch ein Haftungsrückstand von 5.287,23 € bestand und kein entsprechend rückzahlbares Guthaben. 2. Beweiswürdigung Die Beweiswürdigung ergibt sich aus der Zusammenschau der…
…Beschwerdefall über die strittigen Fragen der Gebarung inhaltlich durch einen Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Nicht nur der Abgabenpflichtige selbst, sondern auch zu dessen Gunsten ein Dritter kann eine Zahlung oder Überweisung vornehmen oder die Entrichtung fremder Abgabenschulden durch Umbuchung oder Überrechnung eigener Guthaben bewirken (§ 214 Abs…
…Vorlageantrag, in welchem sie eine mündliche Verhandlung beantragte und zusammengefasst ausführte, es liege kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO vor, da aus Sicht der bfP anzunehmen war, dass die Umbuchung ohne zeitliche Verzögerung erfolgen werde; zudem sei die (anderweitige bzw. rechtzeitige…