…dass die Abgabenforderung beim Haftungsschuldner auch einbringlich sein werde. In der gegen diesen Haftungsbescheid eingebrachten Berufung vom 14.6.2012 führte die steuerliche Vertreterin aus: "Die Zessionsvereinbarung mit der Bank XY wurde bereits im Oktober 2005 bei Übernahme der H GmbH vereinbart und wurde die…
…Kassa genommen? Antwort. Nein. Er hatte keinen Schlüssel. Die Kassa war im Trolley verwahrt und die Schlüssel hatten wir selbst mit. Frage: Hat Herr Bf. Bargeld bekommen, indem er bei ihnen um dieses ersucht hatte? Ist das vorgekommen? Antwort: Er hätte nur Geld bekommen, wenn…
…stelle die Haftungsforderung des Abgabengläubigers keine Konkursforderung im Konkursverfahren des Haftungsschuldners dar. Erfolge die Haftungsinanspruchnahme, nachdem im Konkursverfahren des Haftenden ein Ausgleich bzw Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt wurde, dann sei bei der Geltendmachung der Haftung auf die Rechtswirkungen des rechtskräftig bestätigten Ausgleiches bzw Zahlungsplanes (Restschuldbefreiung nach …
…er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hätte als andere Verbindlichkeiten. Die vom Haftungsschuldner ins Treffen geführten Gründe könnten nur teilweise als haftungsbefreiend anerkannt werden. Da die Aufstellung der Verbindlichkeiten und Zahlungen der Firma…
…die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ein wesentliches Ermessenskriterium darstelle. Demnach sei die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist. Dass der Haftungsschuldner vermögenslos ist bzw. im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine Schuldbefreiung erwirken kann, stehe dem nicht entgegen…
…die Restschuldbefreiung erteilt werde, sei die Forderung erloschen. Das den Haftungsbescheid erlassende Finanzamt sei in Kenntnis seiner finanziellen Situation. Der Bf. beziehe Notstandshilfe. Im Übrigen hätte es nicht zur Erlassung des Haftungsbescheides kommen dürfen - die IO spreche von feststehenden Forderungen. In eventu wäre bei entsprechendem…
…wurde. Unstrittig können die die Sanierungsquote übersteigenden 80% der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten samt Nebengebühren bei der Primärschuldnerin aufgrund der Restschuldbefreiung nach Erfüllung des Sanierungsplanes nicht eingebracht werden. Mit Haftungsbescheid vom 19.01.2019 wurde der Beschwerdeführer zur Haftung als Geschäftsführer der Primärschuldnerin an Gebrauchsabgabe (inkl. Nebengebühren…
…die Haftungsforderung des Abgabengläubigers demnach keine Konkursforderung im Konkursverfahren des Haftungsschuldners dar. Erfolge die Haftungsinanspruchnahme nachdem im Konkursverfahren des Haftenden ein Ausgleich bzw. Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt wurde, dann sei bei der Geltendmachung der Haftung auf die Rechtswirkungen des rechtskräftig bestätigten Ausgleiches bzw. Zahlungsplanes (Restschuldbefreiung nach …
…keine Agendenverteilung dahingehend behauptet worden war, dass ein Geschäftsführer von der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten ausgeschlossen bzw. für diese nicht zuständig gewesen wäre. Die Heranziehung beider Geschäftsführer zur Haftung war auch zweckmäßig, weil die Wahrscheinlichkeit der Einbringung eines offenen Rückstandes bei Vorliegen von zwei Haftungsschuldnern…
…Wegen der festgestellten schuldhaften Pflichtverletzung des Beschwerdeführers und weil keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, ist von einer Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit auszugehen. 3.1.5 Zum Ermessen Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Wie bei allen Ermessensentscheidungen hat sich die Ermessensübung insbesondere am…
…handelt es sich bei der mit Haftungsbescheid festgesetzten Haftungsschuld um eine Konkursforderung. Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich der Haftungsschuld eine Restschuldbefreiung eintritt. Sofern der Entstehungszeitpunkt der Haftungsschuld nach dem Eröffnungszeitpunkt des Schuldenregulierungsverfahrens liegt, ist die Haftungsschuld keine Konkursforderung und es tritt keine Restschuldbefreiung ein.…
…habe sich nur auf die Haftungsschuld als Geschäftsführer der Firma A-GmbH bezogen. Diese Vereinbarung habe keine Auswirkung auf die anderen Abgabenrückstände des Bf. Die Abgaben beim Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln zu St-Nr: 22 seien somit im vollen Umfang zu entrichten und zu vollstrecken…
…April 2014 enthaltene Bezeichnung "Gesamtbetrag" die gesamten Abgabenschulden, die unter der Steuernummer 04 beim Finanzamt Wien 4/5/10 gebucht wurden, wobei es sich ausschließlich um Haftungsschulden für die A-GmbH handelt. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der wiederholten Änderung der örtlichen Zuständigkeit zwischen…
…Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabeanspruches darstellte. Auf Grund des Alters des Bf (Jahrgang 9999 ) konnte nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Haftungsschulden auch bei ihm zur Gänze uneinbringlich sein werden. Eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit schließt nicht aus, dass künftig neu hervor gekommenes Vermögen…
…in Anspruch nehmen. Da die Bereinigungswirkung des bestätigten Sanierungsplanes (§ 156 Abs. 1 IO) zu keiner Haftungsfreistellung des Y führt, war es dem Finanzamt nicht verwehrt, die vom Sicherstellungsauftrag umfassten potenziellen Haftungsschulden im Wege des § 232 Abs. 3 BAO zu sichern. 2.7. Die Erlassung von…
…28.959,71) als Haftung geltend gemacht. Gesamtschulden (inkl. Zug-Um-Zug-Geschäfte): € 341.788,31 (inkl. € 70.598,03 beim FA) Gesamtzahlungen (inkl. Zug-Um-Zug-Geschäfte): € 124.944,45 (inkl. € 7.401,96 ans FA) Von den vorhandenen Schulden…
…Finanzamtsverbindlichkeiten, sowie die Entwicklung der Löhne- und Gehälter mitsamt den Verbindlichkeiten bei der Gebietskrankenkasse dar. Daraus ergibt sich, dass wie in der Beschwerde vorgebracht, die Bankverbindlichkeiten im maßgeblichen Zeitraum 2009 und 2010 keine wesentlichen Veränderungen mehr erfahren haben, während die Abgabenverbindlichkeiten doch sehr drastisch von…
…angemeldet habe. Dem ist entgegenzuhalten, dass das Abschöpfungsverfahren beendet wurde und dem Beschwerdeführer die Restschuldbefreiung nicht erteilt wurde (siehe Gerichtsbeschluss vom [Datum]). Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitslosigkeit des Haftenden steht an sich in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung, zumal es eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit…
…Des Weiteren ergibt sich daraus keine Benachteiligung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern, da mit der sich ergebenden freien Liquidität nur Neuverbindlichkeiten bezahlt wurden. Das rasche und zeitgerechte Handeln ermöglicht ein Sanierungsverfahren mit einer 30%-igen Quotenzahlung, bei der bereits teilweise eine Finanzierung von Seiten der…
…dass die GmbH per 30.07.2018 geschlossen worden sei und ab diesem Zeitpunkt keine Liquidität mehr vorhanden gewesen sei und auch keine Zahlungen mehr geleistet worden seien, sodass die Verbindlichkeiten beim Finanzamt nicht schlechter behandelt worden seien als andere Verbindlichkeiten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11…