…zu Beginn der Tätigkeit bestanden haben. Der Bf. konnte bei den „negativen Startbedingungen“ zu Beginn keine Perspektiven geben, wann und unter welchen Bedingungen „Besserung“ im Sinne einer Gewinnerzielungsmöglichkeit gegeben sein konnte. Im Verfahren hat der Bf. vielmehr darauf hingewiesen, dass ein hoher Zeitaufwand erforderlich wäre…
Die als Wiederaufnahmegrund angeführten Umstände, dass der Beschwerdeführer Privatgeschäftsvermittler gewesen wäre, hinsichtlich seiner Tätigkeit keinem Gebietsschutz unterlegen sei, das Vertriebssystem auf einem Schneeballsystem beruhe und er seine Tätigkeit 2016 beendet habe, hat das Finanzamt der - nach Erlassung der wiederaufgenommenen Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 vorgelegten - Geschäftspartnervereinbarung…
…oder mangelt es einem Abgabepflichtigen an der entsprechenden Absicht, liegt keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei im steuerlichen Sinn vor. Bei der Beurteilung des jeweiligen Falles muss in erster Linie auf die objektiven Merkmale (Gewinnerzielungsmöglichkeit) Bedacht genommen werden, während den subjektiven Merkmalen (Absicht des Steuerpflichtigen) nur untergeordnete…
…Ich habe auch diese Unterlagen bereits erhalten. Kein Vorbringen dazu. BV: Soweit argumentiert wurde, dass es sich um Geschicklichkeitsapparate handelt, wird festgehalten, dass das Vergnügungssteuergesetz weiter gefasst ist als das Glücksspielgesetz. Es kommt lediglich auf die Gewinnerzielungsmöglichkeit an. Dazu werden 2 Erkenntnisse des VwGH vorgelegt…
…der Marktverhältnisse vorgenommen, welche zum Ergebnis führte, dass der bereinigte Verkehrswert den Marktverhältnissen entspricht. Es wurde daher keine Marktanpassung vorgenommen. Da sich die Liegenschaft im Villengürtel befindet, wurde die erzielbare Wohnnutzfläche vom Sachverständigen nicht als relevantes Kriterium herangezogen. Diese Vorgehensweise ist insofern nachvollziehbar, als die…
…Deshalb habe er bewusst eine sehr risikoreiche Handelsstrategie gewählt. Die absolute Vermeidung von Verlusten pro Kalenderjahr habe für ihn deshalb keine Bedeutung gehabt. So habe er beim Handel mit Differenzkontrakten bewusst auf die Setzung von Stopp-Loss-Orders oder den Einsatz des Trading-Stopp-Loss…
…aufgrund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Tätigkeiten kein Überschuss erzielt wird 4) marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen 5) marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung 6) Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage - konkreter Nachweis. Die Frist zur Beantwortung des Vorhaltes…
…3 EStG 1988 möglich und zulässig gewesen. Diese Beurteilung ist aber aus nachfolgender Feststellung nicht von Belang. Weiters ist mangels Gewinnerzielungsmöglichkeit von einem sog. "Liebhabereibetrieb" auszugehen (es liegt keine Einkunftsquelle vor) - egal welche Gewinnermittlungsart gewählt werden würde. 2. Beweiswürdigung Der Beschwerdeführer war in den streitgegenständlichen…
…ungeteilten Hand. Nach § 1 des Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetzes ist für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z.B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5, 14 oder 21 Glücksspielgesetz…
…5.2015 an das BFG zu beachten wäre. Das Finanzamt geht in seinem BP-Bericht zwar widersprüchlich aber grundsätzlich offensichtlich davon aus, dass die objektive Ertragsfähigkeit einer Betätigung maßgeblich sei („… bei Fehlen einer objektiven Gewinnerzielungsmöglichkeit liegt nach der Rechtsprechung des VwGH keine Einkunfstquelle vor.."). …
…in der vom Bf während der Streitjahre frei gewählten Bewirtschaftungsart (ohne Berücksichtigung der nicht von Anfang an fix geplanten Sondertilgungen) im Prognosezeitraum kein Gesamtüberschuss erzielbar war. Wesentliche Ursache hiefür war die frei gewählte, gänzliche Fremdfinanzierung der Anschaffung des vermieteten Objektes, somit das Nichtausschöpfen der Gewinnerzielungsmöglichkeiten…
…vom Bf. während der Streitjahre frei gewählten Bewirtschaftungsart (ohne Berücksichtigung der nicht von Anfang an fix geplanten Sondertilgungen) im Prognosezeitraum kein Gesamtüberschuss erzielbar gewesen sei. Wesentliche Ursache hierfür sei die frei gewählte, gänzliche Fremdfinanzierung der Anschaffung des vermieteten Objektes, somit das Nichtausschöpfen der Gewinnerzielungsmöglichkeiten. Diese…
…ausgeführt, dass zum einen die Hilfsbedürftigkeit der vom Bf finanziell unterstützen Personen nur vereinzelt nachgewiesen worden sei und der Bf daher kein mildtätiger Verein sei. Zum anderen verfüge der Bf über ein begünstigungsschädliches unangemessen hohes Vermögen von mehr als 10% der gesamten jährlichen Unterstützungszahlungen. Dieses…
…bzw. zwei Jahr(e) erscheint mehr als ungewöhnlich, ebenso wie die Tatsache, dass keine vertragliche Grundlage dafür existiert. Hinzu kommt, dass die ***RB*** sehr wahrscheinlich lediglich zum Lukrieren neuer Anlegergelder gegründet worden ist und diese nach Bedarf an Unternehmen im Netzwerk der ***EF*** verteilt wurden…
…der Mobilität und zwar nicht eingeschränkt auf begünstigte Personengruppen, sondern auch auf Personen, die kein eigenes Kfz hätten. In der Zusammenschau mit der Umsetzung - die Organisation von CarSharing und Fahrdiensten für Mitglieder - stelle sich ein Zweck dar, der auf die eigenwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gerichtet…
…und das fehle. Die Nichtabsetzbarkeit von Loskäufen für diverse Lotterien für wohltätige Zwecke sei jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn dem kein Gewinn (wie hier) entgegenstehe, da diesfalls der gesamte Losbetrag den wohltätigen Zwecken zu Gute käme. Der Bw beantrage daher die volle Anerkennung seiner geltend…
…Kreis der finanzierenden Banken folgende wesentliche Vereinbarungen ergeben: Der Mitgesellschafter Fa habe bereits im Herbst 2008 erklärt, definitiv kein Eigenkapital zur Sanierung der Gesellschaften zur Verfügung zu stellen, wohl aber unter bestimmten Voraussetzungen einer Abtretung seiner Aktien um den symbolischen Betrag von 1 Euro zuzustimmen…
…dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der BCC ergebende höhere Abschichtungserlös stelle rechtlich und…
…Jener Dienstnehmer, welcher für das Unternehmen C zuständig [ist] - dies ist heute Herr D - ist ebenfalls Dienstnehmer des Unternehmens Bf., allerdings habe ich diesem gegenüber keine Weisungsbefugnis. Das Unternehmen Bf. ist im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe "Gastgewerbe". Pokerturniere werden ausschließlich am Standort…
…werde, da die Belege der Mobilkom, One und Telekom für das Jahr 2003 jeweils als einzelne Summenpositionen seitens der WT R GmbH gebucht worden seien und für das Jahr 2004 kein Buchhaltungsausdruck vorhanden sei. Die zwei verschiedenen Versionen zu den Telefonkosten (Stellungnahme vom 12. 11…