…der Veranlagung nicht unbeachtet bleiben darf. Bei der Veranlagung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte nach den Bestimmungen des § 41 EStG 1988 sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen. Hierbei besteht keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber…
…Grundstücke lt Grundbuch seien und habe dennoch keine Zurechnung der Grundstücke zu den AG-Mitgliedern - wie in § 24 BAO zwingend vorgeschrieben - vorgenommen. Das Amt habe 2011 im Rahmen einer Stellungnahme an den UFS geschrieben, dass die Auszahlung des Verkaufserlöses ein Nutzungsentgelt darstelle und deshalb steuerpflichtig…
…der Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen (vgl. vgl. Loukota/Jirousek , Internationales Steuerrecht, Z 4, Tz 11, VwGH 2011/15/0193), zum anderen bestand zu diesem Zeitpunkt – weder seitens des Bf. noch seitens seiner Familie - noch keine ausreichende Bindung an Österreich…
…der Lohnsteuer (UFS Wien 7. 8. 2013, RV/1030-W/13). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abgabenhörde bei der Veranlagung nicht an die Feststellungen im Lohnsteuerverfahren gebunden. Es besteht demnach bei der Korrektur eines Lohnzettels im Rahmen der Veranlagung keine Bindung an einen …
…Einkommensteuerverfahren 2008 des Bf. keine Bindung an ein einen anderen Abgabepflichtigen betreffendes VwGH-Erkenntnis 2013/15/0297 vom 15.09.2016 (VwGH 21.03.1990, 89/02/0175). Weder Tatbestandsgleichheit noch Parteienidentität sind bei den genannten Verfahren gegeben. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte (vgl. § 41 EStG 1988) keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Unter Einkommensteuerschuld im Sinne des § 46 EStG 1988 ist jene Schuld zu…
… 41 Abs. 2) durchgeführt wird. Im gegenständlichen Fall wurden Antragsveranlagungen durchgeführt und diese Bescheide sind rechtskräftig geworden. Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur…
…des Finanzamtes - im Gegensatz zum BFG - an Erlässe des BMF angesprochen wird, so gilt festzuhalten: Obige Ausführungen finden sich ua. in der "Info des BMF vom 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014", die aber lediglich eine Zusammenstellung der bezughabenden Gesetzesbestimmungen iVm UFS…
…des Finanzamtes - im Gegensatz zum BFG - an Erlässe des BMF angesprochen wird, so gilt festzuhalten: Obige Ausführungen finden sich ua. in der "Info des BMF vom 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014", die aber lediglich eine Zusammenstellung der bezughabenden Gesetzesbestimmungen iVm UFS…
…des Finanzamtes - im Gegensatz zum BFG - an Erlässe des BMF angesprochen wird, so gilt festzuhalten: Obige Ausführungen finden sich ua. in der "Info des BMF vom 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014", die aber lediglich eine Zusammenstellung der bezughabenden Gesetzesbestimmungen iVm UFS…
…des Finanzamtes - im Gegensatz zum BFG - an Erlässe des BMF angesprochen wird, so gilt festzuhalten: Obige Ausführungen finden sich ua. in der "Info des BMF vom 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014", die aber lediglich eine Zusammenstellung der bezughabenden Gesetzesbestimmungen iVm UFS…
…des Finanzamtes - im Gegensatz zum BFG - an Erlässe des BMF angesprochen wird, so gilt festzuhalten: Obige Ausführungen finden sich ua. in der "Info des BMF vom 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014", die aber lediglich eine Zusammenstellung der bezughabenden Gesetzesbestimmungen iVm UFS…
…Werkvertrag abgeschlossen. Wesentliche Eckpunkte dieses Vertrages: Buchhaltungs-Bilanzierungs und steuerliche Beratungstätigkeiten - keine Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort - EDV-Programm (BMD) wird angemietet - kein Konkurrenzverbot (allerdings lnfopflicht falls Frau ***1*** andere Kunden betreut) - Honorar EUR 30,- pro Stunden - Vertretungsbefugnis wurde vereinbart (mit Infopflicht an ***Bf*** & ***Bf**…
…der Betriebsstätte (§ 81 Abs. 2 EStG 1988). Die genannte Anrechnungsbestimmung bewirkt keine formelle Bindung des Veranlagungsverfahrens an das Lohnsteuer-Einbehaltungsverfahren. Im Interesse der Entscheidungskonformität ist jedoch bei Abweichungen ein Zusammenwirken von Betriebsstätten- und Wohnsitzfinanzamt unerlässlich (vgl. UFS 8.3.2013, GZ. RV/1985-W/10…
… 10 des Vertrages nicht gestattet und ist ein Kündigungsgrund. Der Hinweis auf die "Gebührenrichtlinie des BMF" ist insofern nicht zielführend, als einerseits das erkennende Gericht nicht an Erlässe gebunden ist und andererseits die verwiesene Richtlinie (insbesondere in den Rzn 705 und 710) nicht Gegenteiliges aussagt…
…Abgesehen davon, dass auch keine Bindung an ein solches Urteil eines deutschen Finanzgerichts besteht, ist die ins Treffen geführte Aussage somit schon aufgrund des anders gelagerten Sachverhaltes nicht auf den Beschwerdefall übertragbar. Ebenso konnte ein vorsätzliches Handeln ausschließender Irrtum mit den Ausführungen, der Grund für…
…erzielte Einkommen bereits in der Slowakei versteuert. Diesem Einwand ist entgegenzuhalten, dass die Besteuerung aufgrund der Bestimmungen des Abkommens Österreich zukommt und keine Bindung an eine allenfalls abweichende Rechtsansicht der slowakischen Abgabenbehörden besteht. Der Abgabepflichtige kann sich nicht durch Einreichung einer Abgabenerklärung und Entrichtung von…
…den Verwaltungsgerichtshof selbst bei Prüfung des Ersatzerkenntnisses (VwGH 17.4.2012, 2009/04/0285, ua). Der Verwaltungsgerichtshof kann, wenn eine Bindung an eine bestimmte Rechtsanschauung durch ein aufhebendes Erkenntnis bereits eingetreten ist, unter der Voraussetzung, dass sich seit Erlassung des mit dem vorangegangenen Erkenntnis aufgehobenen…
…des Bf. kein Geld bekommen zu haben, erscheint jedoch im Anbetracht der Beweislage nicht glaubwürdig. Die Richterin geht demnach davon aus, dass dem Bf. im Beschwerdezeitraum neben seinen offiziellen Lohnzahlungen auch Schwarzlöhne zugeflossen sind. Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des…
…erfolgten Veranlagung zur Einkommensteuer waren daher im wiederaufgenommenen Verfahren die Einkünfte des Beschwerdeführers aus nichtselbständiger Arbeit unter Einbeziehung der bisher nicht dem Lohnsteuerabzug unterzogenen Beträge aus Schwarzlöhnen anzusetzen. Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber…